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Kindersitz im Oldtimer

Verfasst: Di 11. Feb 2003, 09:53
von Dannoso
Hallo Zusammen,mal ein Frage mit 2 Teilen: wie ist die Situation bei Kindern im Oldi?1. PROBLEM: Oldies haben bis zum aufkommen der Autogurte nur schlechte Möglichkeiten um Kindersitzes zu befestigen.LÖSUNG bis ca.4 Jahre: man schnallt mit Gepäclspanngurten einen Kindersitz an einen Oldisitz fest. Das Kind wird imit dem Kindersitz Gurt festgemacht.LÖSUNG ab 4 Jahre: ??? Die Kindersitze, besser Sitzschalen, haben keine eigenen Gurte mehr. Wie kann man jetzt das Kind festschnallen? In einem modernen AUto wird der Autogurt verwendet??? WER HAT EINE IDEE / LÖSUNG?2. PROBLEM: die Rechtliche Seite: Müssen Kinder in Oldtimern von 1900 bis zum Aufkommen der Autogurte angeschnallt sein? Da das AUto keine Gurte hat, muß auch Keine Person angeschnall sein? Oder?Gruß

Kindersitz im Oldtimer

Verfasst: Di 11. Feb 2003, 10:20
von ventilo
Hallo Leidensgenosse Dannoso,Ich stand/stehe vor dem gleichen Problem.Bis jetzt behelfe ich mich so:die "Kleinen" (z.Zt. 6 Jahre) werden mittels nachgerüsteten 2-Punkt Gurten und einem Fangtisch (Römer "Vario) gesichert.Der "Große" (9 Jahre) wird ohne Kindersitz mit einem 2-Punkt Gurt angeschnallt.Für 3-Punkt Gurte gibt es leider in meinem Fahrzeug keine geeigneten Befestigungspunkte auf der Rückbank.Ab ca. 6 Jahren wachsen die Kinder aus den für 2-Punkt Gurte geeigneten Kindersitzen heraus.Die rechtliche Lage in D scheint zumindest teilweise unklar:Tatsache ist wo Gurte sind müssen sie auch benutzt werden. Wo keine Gurte vorhanden sind müssen sie auch nicht nachgerüstet werden.Passen die Kinder noch in geeignete Rückhaltesysteme werden sie auch benutzt.Nur was ist mit den größeren Kindern, wenn nur 2-Punkt Gurte montiert sind?

Kindersitz im Oldtimer

Verfasst: Mi 12. Feb 2003, 10:06
von hallo-stege
Hallo Zusammen,Der Gesetztestext ist da ganz eindeutig:"§ 21 Personenbeförderung ...(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte VORGESCHRIEBEN sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. ..."In den Fahrzeugen und auf den Sitzen, wo keine Gurte VORGESCHRIEBEN sondern z.B. freiwillig nachgerüstet sind, darf man also - auch wenn es Unsinn ist - machen was man will ...Aber das nur mal am Randevon Frank

Kindersitz im Oldtimer

Verfasst: Fr 14. Mär 2003, 01:56
von ventilo
passt zum Thema:das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung am 11.03.2003 den Gemeinsamen Standpunkt des Rates Nr. 63/2002 zur Änderung der Richtlinie 91/671/EWG über die Gurtanlegepflicht in Kfz mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen gebilligt.Das EP folgte damit der Empfehlung des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr.Unter anderem werden folgende Anforderungen festgelegt:...* Alle Insassen von Fahrzeugen der Klassen M1 (PKW), N1, N2 und N3 müssendie vorhandenen Sicherheitssysteme benutzen.* Kinder mit einer Körpergröße von weniger als 150 cm, die in Fahrzeugen mit Sicherheitssystemen befördert werden, müssen mit Kinderrückhalteeinrichtungen - entsprechend dem Gewicht des Kindes -gesichert werden. In Fahrzeugen ohne solche Systeme dürfen die Kinder nicht auf den Vordersitzen befördert werden.* Kinder im Alter unter 3 Jahren dürfen in Fahrzeugen ohne Sicherheitssystem nicht befördert werden.* Kinderrückhalteeinrichtungen müssen gemäß Regelung R44/03 oder Richtlinie 77/541/EWG zugelassen sein.* In Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 (Nutzfahrzeuge) müssen alle Insassen im Alter ab 3 Jahren die vorhandenen Sicherheitssysteme benutzen. Entsprechende Hinweise in den Fahrzeugen werden vorgeschrieben.wir bleiben dran....ventilo- selbst mit drei PänzFord Oldtimer und Motosport Club Cologne e.V. http://www.fomcc.de

Kindersitz im Oldtimer

Verfasst: Fr 14. Mär 2003, 19:59
von der Braun
Hallo zusammen,ich habe bei allen drei Oldies (1967, 1957, 1932) wegen des Juniors statische Zweipunkt-Beckengurte nachgerüstet. Dreipunkt sind mangels oberer Befestigungsmöglichkeit nicht drin. Zweipunktgurte halte ich jedoch für weit besser als gar nichts (auch für Fahrer und Beifahrer habe ich Zweipunktgurte nachgerüstet, selbst wenn keine Befestigungspunkte vorhanden waren).Nach mehreren zufriedenstellenden Eigenversuchen mit einem gegen eine Wand rollenden Anhänger und mit Zweipunktgurt befestigten Maxicosy samt Puppendummy verwendete ich diese Konstellation auch am lebenden Objekt im eigenen Auto.Inzwischen wird wg. Wachstum ein üblicher Kindersitz statt des Maxicosy mit dem Zweipunktgurt festgeschnallt.Ein guter Freund von mir, der mit seinen beiden Kindern im gurtlosem Oldie nach Ausweichmanöver mit nur noch geschätzten 15 km/h Restgeschwindigkeit frontal an einen Baum stieß (kaum Schaden am Auto), lässt jetzt Gurte nachrüsten. Die Kinder hatten nämlich üble Gesichtsverletzungen nach dem Unfall.Ich bin der Meinung, dass die Zweipunktgurte sicher nicht Schlimmes bei schweren Unfällen verhindern können. Aber immerhin schwere Verletzungen bei relativ leichten Unfällen können sie vermeiden helfen.Freundliche GrüßeMartin

Kindersitz im Oldtimer

Verfasst: Di 18. Mär 2003, 01:18
von Altopelfreak
Hallo Oldie-Freunde,angesichts dieser Überlegungen muss es einem ganz schwindlig werden, in welcher Gefahr wir als Kinder ständig geschwebt haben müssen. Mein erster „Maxicosy" war die vertiefte Ablage im Käfer zwischen Rückbank und Heckfenster direkt über dem luftgekühlten Boxer. Erst meine jüngeren Geschwister bekamen in den späten 60ern Kindersitze von „Storchenmühle" oder so, die wohl eher einen unterbringungs- als einen sicherheitstechnischen Aspekt hatten.Doch erinnere ich mich, dass es in den 70ern und kurz danach -da war ich aus dem Alter schon raus- eine Vielzahl von Kindersitzen gab, die direkt hinter der Rückbank mit der Karosserie verschraubt wurden, also keinen eingebauten Dreipunktgurt benötigen. Diese Systeme wurden damals regelmässig in Crash-Tests vom ADAC geprüft und dürften in den meisten Fällen auch heute noch ein brauchbares Sicherheitspotential bieten.Für einen gurtlosen Oldie scheint mir dies der beste Kompromiss zu sein. Das Problem ist nur, solche Geräte aufzutreiben. Ich habe leider noch auf keinem Flohmarkt derartiges gefunden. Wer jedoch eine Idee hat, kann sich gern melden.In diesem SinneKlaus

Kindersitz im Oldtimer

Verfasst: Di 25. Mär 2003, 10:00
von glas GT
Hallo,um Missverständnissen vorzubeugen:Wenn Gurte im Fzg sind, müssen sie auch angelegt werden, unabhängig davon, ob sie für das Bj. vorgeschrieben sind oder nicht.Wenn nicht vorgeschrieben und nicht vorhanden, besteht auch keine Anlegepflicht.Allerdings könnte die gegnerische Versicherung, bei einem unverschuldetem Unfall, den Regulierungsanteil für Personenschäden mindern.Mit schnallenden GrüßenMichael

Kindersitz im Oldtimer

Verfasst: Di 25. Mär 2003, 10:48
von ventilo
@altopelfreak:von gebrauchten Kindersitzen mit unbekannter Vorgeschichte würde ich grundsätzlich abraten.Ein neuer Kindersitz sieht vielleicht nicht so zeittypisch aus, biete aber ein höheres Schutzpotenzial. Wer mag, kann ihn ja mit einem schönen Bezug neu polstern lassen (obwohl das streng genommen auch nicht erlaubt ist...)PS:Viele der neuen rückwärts gerichteten ISOFIX Kindersitze (z.B. von Storchenmühle, fair...)können auch mit einem 2-Punkt Gurt befestigt werden. Die (teure) Lösung für Oldi-Fahrer mit Kindern unter 1,5 Jahren.

Kindersitz im Oldtimer

Verfasst: Di 25. Mär 2003, 18:02
von der Braun
Hallo,es gibt auch einige aktuelle vorwärtsgerichtete Kindersitze (ab 1 Jahr bis ca. 4 J.), für die auch Zweipunktgurt-Befestigung vorgesehen ist, z.B. Römer.Klappt bei mir bzw. Söhnchen (1) gut.Freundliche GrüßeMartin

Kindersitz im Oldtimer

Verfasst: Do 27. Mär 2003, 11:16
von ventilo
@der Braun: Deinen einjährigen Nachwuchs solltest Du aber besser noch rückwärts gerichtet transportieren.Erst wenn er dem Reboard Sitz entwachsen ist kommen Systeme wie "Römer Peggy" in Frage.