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Gurtplicht bei Fahrzeugen vor Baujahr 1970
Verfasst: Mo 10. Feb 2003, 12:37
von carco
Sicherlich ist das eine Frage die uns alle mehr oder weniger beschäftigt.Da mir weder Polizei noch TÜV eine rechtsgültige Auskunft geben konnte, hier nun meine Frage!Besteht bei einem Oldtimer vor Baujahr 1970 Gurtanlegepflicht, wenn Gurte montiert sind?carco
Gurtplicht bei Fahrzeugen vor Baujahr 1970
Verfasst: Mo 10. Feb 2003, 12:55
von Mario
hallo carco,herzlich willkommen im forum.die antwort auf deine frage findest du hierviele grüsse,mario
Gurtplicht bei Fahrzeugen vor Baujahr 1970
Verfasst: Di 11. Feb 2003, 01:00
von PeF
Hallo,also ich interpretiere den Auszug******Ab 01.01.1976· Anschnallpflicht für Fahrer und Beifahrer auf den Vordersitzen für alle seit dem 01 .04.1970 zugelassenen Pkw, sofern hierfür Gurte vorgeschrieben/eingebaut waren.******so, dass Anschnallpflicht besteht.Ausserdem ist die Dikussion der 70er Jahre über Sinn oder Unsinn (Nutzen und Gefahr von Gurten) mittlerweile doch recht eindeutig beantwortet worden. Meine persönliche Meinung: Wer sich nicht anschnallt (trotz der Möglichkeit) spielt mit Gesundheit und Leben, da braucht es eigentlich keine gesetzliche Regelung.Nix für ungutGrussPeterJa, ich hab gelesen, dass das Auto älter ist![Diese Nachricht wurde von PeF am 11. Februar 2003 editiert.]
Gurtplicht bei Fahrzeugen vor Baujahr 1970
Verfasst: Di 11. Feb 2003, 12:37
von carco
Hallo Mario,danke für den Willkommensgruß.Ich habe mir Deinen Link angeschaut.Wenn ich ihn richtig interpretiere muß ich mich also nicht anschnallen, trotz vorhandenen Gurten, weil Anschnallpflicht nur bei "Vorgeschriebenen" Gurten gilt.Vorgeschrieben sind Gurte ab Erstzul. 1.4.1970Bitte berichtige mich, wenn ich daß jetzt falsch verstanden habe.Grüßecarco
Gurtplicht bei Fahrzeugen vor Baujahr 1970
Verfasst: Di 11. Feb 2003, 16:57
von Mario
hallo carco,ohne jetzt den genauen wortlaut des gesetzes gelesen zu haben, so meine ich aufgeschnappt zu haben, daß bei fahrzeugen generelle gurtpflicht besteht, wenn sie eingebaut sind. auch wenn das fahrzeug älter als 1970 ist.viele grüße,mariop.s.: ansonsten gebe ich peter recht. wenn gurte an bord sind, würde ich mich auf jeden fall anschnallen. vorschrift hin oder her.
Gurtplicht bei Fahrzeugen vor Baujahr 1970
Verfasst: Di 11. Feb 2003, 19:56
von DEUVET
Richtig!Wenn Gurte vorhanden sind, müssen sie auch angelegt werden.Beste GrüßeMartin
Gurtplicht bei Fahrzeugen vor Baujahr 1970
Verfasst: Mi 12. Feb 2003, 01:06
von DEUVET
Hallo Frank,da bin ich auch sehr gespannt - man lernt ja nie aus Hältst Du mich auf dem Laufenden?Beste GrüßeMartin
Gurtplicht bei Fahrzeugen vor Baujahr 1970
Verfasst: Mi 12. Feb 2003, 09:52
von hallo-stege
Hallo Martin,damit liegst Du eindeutig falsch. Laut § 21a StVO gilt:"Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein."Da steht "Vorgeschriebene" und nicht "Vorhandene". Ist der Sicherheitsgurt in einem Fahrzeug freiwillig eingebaut, muss er also NICHT angelegt werden. Ein Verwarnungsgeld wird nicht fällig. Versicherungstechnisch sieht es da anders aus: wird ein vorhandener Sicherheitsgurt nicht benutzt, und kommt es beim Unfall deswegen zu einer Verletzung, kann z.B. die gegnerische Haftpflichtversicherung ein erhebliches Mitverschulden des Verletzen geltend machen ...Ganz spannend wird die Frage bei Beförderung von Kindern im PKW ohne / mit Gurten ... in einem Fahrzeug, wo Gurte freiwillig eingebaut sind, und auch in Fahrzeugen ohne Gurten dürfen Kinder bis 12 Jahre und bis 150 cm auch vorn sitzen - ohne Kindersitz ! Den (Un-)sinn dieser Vorschrift möchte ich mal nicht kommentiern ...Aber das nur mal am Randevon Frank[Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 12. Februar 2003 editiert.]
Gurtplicht bei Fahrzeugen vor Baujahr 1970
Verfasst: Mi 12. Feb 2003, 12:43
von DEUVET
Hallo Frank,nach meinem Wissenstand muß ich Dir widersprechen: Das "vorgeschrieben" bezieht sich auf die Bauart der Gurte. Also: Zulassige Gurte mit Prüfzeichen müssen, wenn vorhanden, auch angelegt werden. Lediglich Gurte ohne Prüfzeichen müssen nicht angelegt werde. Ich werde dem aber noch mal nachgehen.Versicherungstechnisch stimme ich mir Dir überein.Danke für deinen Einwand und beste GrüßeMartin
Gurtplicht bei Fahrzeugen vor Baujahr 1970
Verfasst: Mi 12. Feb 2003, 12:56
von hallo-stege
Hallo Martin,dann müsste da "vorschriftsmäßige Gurte" stehen ... an sonsten steht da nix. Und in welchem Fahrzeug ab welchem Baujahr Gurte "vorgeschrieben" sind, geht ja eindeutig aus den Bauvorschriften der StVZO hervor ... Ich hab hier grad genau den Fall auf dem Tisch: Fahrerin eines Geländewagens Bj. 1986, welcher auf LKW über 2800 kg umgebaut wurde, ist nicht angeschnallt gefahren und soll nun ein Verwarnungsgeld zahlen. Bei LKW´s über 2800 kg sind die Gurte aber erst ab 1992 vorgeschrieben - das Verwarnungsgeldangebot geht also postwendend zurück ! Letc C was dabei rauskommt ...Viele Grüsse von Frank
www.kreidler-museum.de