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Brief weg, in welcher Reihenfolge gehe ich am besten vor?
Verfasst: Do 30. Jan 2003, 01:09
von Renault52
Hallo,daß die Adam Opel AG bei derartigen Anfragen helfen wird, möchte ich mal ganz stark bezweifeln. Genaue Informationen zum Produktionsdatum wirst Du wohl am ehesten über das Typreferat der Alt-Opel IG
http://www.alt-opel.org/ erhalten.Und nicht vergessen: Für die Zulassung brauchst Du auch noch eine eidesstattliche Erklärung der Person, in deren Besitz der Brief verloren gegangen ist. GrüßeDietrich
Brief weg, in welcher Reihenfolge gehe ich am besten vor?
Verfasst: Do 30. Jan 2003, 12:46
von Rallye Kadett
Hallo!Ich habe große Interesse an einem Opel Kadett B-Coupé -F-.Es ist ein schönes Originales und vor allem unrestauriertes Fahrzeug. Natürlich sind einige Arbeiten dran zu machen. Aber da sehe ich kein Problem.Das Problem was im Raume steht ist, dass das Fahrzeug keinen Brief mehr besitzt.... Wie könnt ich in diesem Fall am sinnvollsten vorgehen?Das Fahrzeug erst restaurieren und dann eine Anfrage beim KBA stellen oder umgekehrt? Wie lange haben die Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom KBA Gültigkeit und mit welchen Kosten muss ich da rechnen?Muss auch noch eine weitere spezielle Anfrage bei der Zulassungsstelle erfolgen? Wie wird der neue Brief erstellt? Anhand welcher Daten? Muss ich auch OPEL einschalten? Die EZ und das BJ sind bisher nicht gekannt...Fahrgest.Nr und Motornummer habe ich voliegen, genau wie die Ausstattungsmerkmale.Wer kann mir helfen?! Ich würde mich sehr über Antworten freuen!Wer die Fahrgest.-Nr usw. genau wissen möchte und ein Foto von dem Wagen sehen möchte, schreibt mir bitte eine Mail. OK?Danke für Ihre Mithilfe,mit freundlicher LichthupeBernd O.
Brief weg, in welcher Reihenfolge gehe ich am besten vor?
Verfasst: Do 30. Jan 2003, 12:52
von oldtimer77
Hallo,eine KBA Unbedenklichkeitsbescheinigung ist leider nur 4 Wochen gültig, daher zuerst restaurieren, dann beantragen und anschließend zur Zulassungsstelle anmelden! Kostet meiner Meinung nach ca 10-15 Euro.Um Fahrzeugdaten für einen neuen Bríef zu bekommen, kannst du dir mit einer Briefkopie eines selben Modells behelfen oder aber vielleicht gleich die Opel AG einschalten. Hier wende dich gleich an die Homologationsabteilung. Dort können die Dir anhand der Fahrgestellnummer das Produktionsjahr und evtl auch Monat der erstzulassung sagen.Ansonsten wünsche ich Dir noch viel Spaß beim restaurieren!GrußMathias
Brief weg, in welcher Reihenfolge gehe ich am besten vor?
Verfasst: Do 30. Jan 2003, 15:29
von ford64
Wenn wir schon mal bei eidesstattlicher Erklärung sind:wie lange sind die eigentlich gültig?Noch eine Frage: Ich habe von einem Fall gehört, wo der Brief verlorenging. Der damalige Besitzer hat beim zuständigen Amt eine eidesstattliche Verlusterklärung verfasst und am Ende dieser Erklärung um Neuausfertigung gebeten.Ob dann noch ein zweiter Brief ausgestellt wurde ist nicht mehr nachvollziehbar.Ist sowas (Verlusterklärung und gleichzeitiger Auftrag zur Neuasfertigung in ein und demselben Dokument) überhaupt machbar?rätselnde Grüsse
Brief weg, in welcher Reihenfolge gehe ich am besten vor?
Verfasst: Do 30. Jan 2003, 15:57
von hugo
Hallo ford64,ich habe vor 2 oder 3 jahren meinen KFZ-Brief nicht wiedergefunden.Bei der Zulassungsstelle habe ich eine eidesstattliche Erklärung unterschrieben mit der Zusatzklausel, den "verlorengegangen" Brief wenn wiedergefunden, abzugeben.1 Stunde später hatte ich dann meinen neuen Brief.bei mir es allerdings einfach, weil der Wagen noch auf meinen Namen angemeldet war.hugo
Brief weg, in welcher Reihenfolge gehe ich am besten vor?
Verfasst: Do 30. Jan 2003, 20:40
von fliermann
Hallo,1.) ganz wichtig: Schriftlicher Kaufvertrag!!2.) ERST KBA-Bescheinigung, dann restaurieren!!Stell´ Dir vor, das Ding ist restauriert, Du forderst die KBA-Bescheinigung an und das Ding ist gestohlen!!!Wenn der Zulassungsstelle die Bescheinigung dann mittlerweile zu alt ist, mußt Du halt eine neue anfordern. Das ist aber sicher das geringere Übel!!Gruß und viel Spaß beim Restaurieren!!FRANK
Brief weg, in welcher Reihenfolge gehe ich am besten vor?
Verfasst: Fr 31. Jan 2003, 01:51
von Altopelfreak
Hallo Rallye Kadett,genau diesen Fall hatte ich auch: Ich habe einmal einen alten Opel gekauft, dessen damals 86-jähriger Vorbesitzer den Brief nicht mehr fand. Trotzdem konnte ich das Auto ohne Brief sofort auf mich ummelden. Ich benötigte dazu lediglich:- Den Kaufvertrag sowie- einen Datenauszug der bisherigen Zulassungsstelle.Es hiess, der verlorene Brief müsse ‚aufgeboten' werden, bevor ich einen Neuen bekäme. Wie mir erklärt wurde, bedeutet dies die Veröffentlichung der Brief-Nr. im Bundesgesetzblatt. Erst nach einer anschliessenden Frist von vier Wochen, sofern kein Diebstahl o. ä. gemeldet würde, dürfe der Neue Brief ausgehändigt werden.Als ich wenig später das Auto wieder stillegte und auf die Rote Nummer nahm, wurde der schon ausgestellte neue Brief vom Sachbearbeiter aus der Schublade geholt und danach dort wieder eingeschlossen. Nach etwa zwei weiteren Wochen bekam ich ihn dann erstmalig in die Hände. Einzig ärgelich war nur, dass ich für das Auto nun keinen Original-Brief mit grauem Einband habe.Wenn der verlorene Brief des Kadett noch gültig war, würde ich es an Deiner Stelle genau so machen, damit die Betriebserlaubis erhalten bleibt. Liegt die Stillegung schon über 18 Monate zurück, würde ich so vorgehen, wie von meinen Vor-mailern beschrieben.Entscheidend und wichtig ist in jedem Fall der Kaufvertrag mit allen Angaben des Fahrzeugs und Datum und Uhrzeit der Übergabe. Dies allein ist der Eigentumsnachweis und nicht der Besitz des Briefes.Viel ErfolgKlaus
Brief weg, in welcher Reihenfolge gehe ich am besten vor?
Verfasst: Fr 31. Jan 2003, 14:01
von Rallye Kadett
Hallo!Danke für Ihre sehr vielfältigen Antworten. Da kann man doch einmal sehen, wie die Meinungen auseinandergehen Eine Frage bleibt für mich noch im Raume stehen...Der jetzige Besitzer hat das Fahrzeug von einer Berufsschule (Testfahrzeug für den Bereich BGJ KFZ) gekauft. Hierüber besteht aber kein Kaufvertrag. Die Berufsschule gab gegenüber dem momentanen Besitzer damals angeblich nur an, "entweder du nimmst die Karre mit oder die geht auf den Schrott".Er hat den Wagen wohl ohne viel zu überlegen mitgenommen. Ob da eine Anfrage beim KBA reicht?Sollte ich mir von dem jetzigen Verkäufer neben einem unterschriebenen Kaufvertrag auch eine Eidesstattliche Erklärung geben lassen? Wenn die Berufsschule den Brief verbaselt hat, kann er ja doch nicht für die an Eides statt erklären, das DIE den Brief nicht wiederfinden... oder?Danke für Ihre Hilfe und ein schönes Wochendende und nicht allzuviel Rutschpartien auf Deutschlands Straßen Bernd OckengaPS.: Soviel weis ich übrigens schon, das Fahrzeug müsste zwischen Juni und Juli 1971 gebaut worden sein. Das konnte ein Kadett B-Fachmann berichten, der eine Sammlung von Fahrgestellnummern angelegt hat.
Brief weg, in welcher Reihenfolge gehe ich am besten vor?
Verfasst: Fr 31. Jan 2003, 18:46
von oldtimer77
Hallo,soviel ich weiß bekommen Berufsschulen oft ehemalige Testfahrzeuge zum Basteln bzw. prakt. Unterricht für KFZ-Lehrlinge von Auofirmen bzw. Herstellern geschenkt. Hier ist eine wiederzulassung eigentlich nie geplant und deshalb bekommt die Berufsschule in der Regel auch keinen Brief ausgehändigt. Mich würde jetzt auch Interessieren, wie man hier am besten vorgeht? Fahrzeug nur mit Roter Nummer fahren?Viele GrüßeMathias
Brief weg, in welcher Reihenfolge gehe ich am besten vor?
Verfasst: Fr 31. Jan 2003, 19:01
von fliermann
Hallo,also ich bin der Meinung, daß Kaufvertrag mit dem jetztigen Besitzer, KBA-Bescheinigung und Aufbieten des Briefes (macht ja die Zulassungsstelle) reichen. Die Vorgeschichte (Berufsschule, etc.) interessiert doch auf der Zulassungsstelle niemanden. Die wollen nur sichergehen, daß Du der ordnungsgemäße Besitzer bist. Für die Rote Nummer brauchst Du zwar keinen Brief, aber einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, etc.)GrußFRANK