Seite 1 von 1
Hilfe zu Rechten und Pflichten bei 07er Beantragung
Verfasst: Di 28. Jan 2003, 10:41
von ML
Hallo zusammen,am Freitag den 31.01.2003 ist es soweit: Ich werde meine 07er Nummer beantragen.Vor einiger Zeit hatte ich schon mal Fragen dazu gestellt, da unsere ZulassungsstelleFahrzeuge, die über rote 07er bewegt werden, endgültig stillegen will.Das umfaßt also auch eine Entwertung des Briefes, was z.B. eine Vollabnahmeerforderlich macht, falls ich mal auf H-Kennzeichen oder Saison wechseln will.Seinerzeit war mir durch viele Beiträge Mut gemacht geworden, daß das so nicht zulässig ist.Hat sich daran etwas geändert oder kann ich mich selbstbewußt zur Wehr setzen?Vielleicht könnt ihr mir sagen, was die Zulassungsstelle darf und was nicht,um folgende Fahrzeuge geht es:1. Volkswagen EZ 1952, seit über 15 Jahren abgemeldet, Brief also verfallen,aber noch nicht entwertet.2. Volkswagen Käfer Cabrio EZ 1963, zur Zeit angemeldet mit Saisonkennzeichen und TÜV3. Sonderaufbau Karnevalsauto (handwerklich sehr gut gemacht, also kein Pappe oder so) auf Volkswagen Käfer Fahrgestell EZ 1952, ebenfalls seit ewigen Zeiten abgemeldet, Brief also auch verfallen, aber noch nicht entwertet.Vielen Dank schon mal!Marcus
Hilfe zu Rechten und Pflichten bei 07er Beantragung
Verfasst: Mi 29. Jan 2003, 20:42
von DEUVET
Endgültig stillegen darf die Zulassungsstelle die Fahrzeuge nicht - es gibt keine mir bekannte Handhabe hierzu.Trotzdem ist dies im nördlichen NRW Usus. Kommst Du von dort?Ich würde bei solcher Gefahr die originalen Briefe nicht vorlegen, sondern nur die Datenseiten rauskopieren.Es gibt keine Vorschrift, nach denen die Briefe vorzulegen sind.Du musst nur die Daten beibringen und den rechtmäßigen Besitz nachweisen (selbst das ist strittig, aber zu empfehlen).Bei dem Karnevalsauto sehe ich ein anderes Problem: Das darf nur auf die Straße, wenn ihm mal eine Betriebserlaubnis (also ein Fahrzeugbrief) zugeteilt wurde oder es zumindest der StVZO entspricht, was Du durch ein Gutachten nachweisen müsstest. Ansonsten bist Du dran, wenn was passiert. Ganz davon abgesehen, dass Du vermutlich keine Versicherung finden wirst, die das versichert!Du findest hier noch viele Beiträge zu diesen Themen, nutze mal die Suchfunktion.mit besten GrüßenMartin KrautDEUVET
Hilfe zu Rechten und Pflichten bei 07er Beantragung
Verfasst: Mi 29. Jan 2003, 21:15
von ML
Vielen Dank schon mal.Tja, die originalen Briefe wollen die Jungs aber gerne sehen.Da hilft es mir vermutlich wenig, daß das ebensowenig zulässig ist, wie die Entwertung der Briefe.Interessant finde ich vor allem das:Wenn der Brief entwertet ist, habe ich im Prinzip keinen Eigentumsnachweis mehr, oder?Das kanns doch nicht sein.Nun ja, wir werden sehen...Ich komme übrigens aus dem südlichen Rheinland- Pfalz. Der Witz ist:Im benachbarten Landkreis wird die Regelung genau entgegengesetzt gehandhabt.Da geht alles ohne Probleme.Gibt es irgendwo im Netz zusätzlich zu den Gesetzestexten auch die Durchführungsverordnungen?Zu dem Karnevalsauto:Das Ding war mal regulär zugelassen!!Brief habe ich also, da steht halt die Einschränkung drin, daß das Fahrzeug nur zu karnevalistischen Zwecken eingesetzt werden darf. Wenn ich das nicht eingetragen bekomme kann ich das aber durchaus akzeptieren.Hier gibt's übrigens Bilder von den sogenannten Schnauferln:
http://home.arcor.de/m.lickes/tmp/schnauferl.htm GrußMarcus
Hilfe zu Rechten und Pflichten bei 07er Beantragung
Verfasst: Mi 29. Jan 2003, 22:29
von cafe.in
Hallo, meine Erfahrung ist, das die Zulassungsstellen die Kfz-Briefe generell entwerten und einziehen. ich würde diesem Risiko folgendermaßen begegnen: die größeren Komunen haben Stellen, die Dokumente kopieren und beglaubigen gegen geringes Entgeld. danach kann es bei Unachtsamkeit schon mal vorkommen, dass man seine Unterlagen in der Straßenbahn vergessen hat. in diesem Falle sind die gesiegelten Kopien Gold wert.Mfg
Hilfe zu Rechten und Pflichten bei 07er Beantragung
Verfasst: Do 30. Jan 2003, 13:11
von Tin Hunter Archive
Hallo,Mir haben sie auch mal einen endgültig stillgelegt (da war ich allerdings nicht selbst da und derjenige, den ich geschickt hatte, war ahnungslos und dachte das wäre ok) und den Brief entwertet. Normalerweise beantrage ich nur mit Briefkopie - hat immer prima funktioniert.Habe als offizielles Argument für die Entwertung schon "Vermeidung von Doppelzulassung" gehört - dafür müßte doch eigentlich ne Abmeldebestätigung ausreichen, brauche ich normalerweise aber auch nicht vorlegen.Bei aus dem Zentralregister gelöschten Fahrzeugen dürfte dies ja nun überhaupt kein Problem sein, ohnehin könnte das Amt doch mittels einer solchen Anfrage einer Doppelzulassung (eines evtl. geklauten Fahrzeuges) auf die Spur kommen.Von daher wohl wieder mal ein Akt von Behördenwillkür.GrußMartin
Hilfe zu Rechten und Pflichten bei 07er Beantragung
Verfasst: Fr 31. Jan 2003, 21:19
von www.bmw-fans.de
Hallo, also bei uns ist es so, daß Kopie oder Originalbrief plus Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) genügen, um auf die Rote 07 zuzulassen. Dazu allerdings noch der Fahrtauglichkeitsnachweis oder mind. 1 Monat TÜV. Von Entwertungen hab ich noch nie gehört, und würde ich mir auch keinesfalls gefallen lassen, denn es liegt nicht im Ermessen der Zulassungsstelle, wie das Fahrzeug weiter behandelt werden soll. Das ist allein Sache des Halters, der über das Fahrzeug nach freiem Willen verfügen darf. Könnte ja sein, er mag es kurz danach normal zulassen. Also nicht einschüchtern lassen, sondern fragen, wo genau das steht, daß der Brief entwertet werden muß. Die Behörde muß ja wissen, aufgrund von welcher Vorschrift sie das macht.