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Zulassung eines Gespanns auf 07

Verfasst: Do 9. Jan 2003, 18:03
von www.bmw-fans.de
Hallo Forum, eine neue Fragestellung beschäftigt mich dieser Tage: Für unsere Club-Veranstaltungen habe ich (sozusagen als "Clubmobil") einen Wohnanhänger gekauft, der knapp 22 Jahre alt ist. Der Anhänger soll ausschließlich bei Treffen zum Einsatz kommen, und die Idee ist, ihn mit einem Fahrzeug zu ziehen, das mit roter 07er-Nummer zugelassen ist. Dazu sollte der Hänger dann aus Kostengründen auf dieselbe 07er zugelassen werden. Geht nicht, sagt die Zulassungsstelle. Jedes Fahrzeug müsse ein eigenes Kennzeichen führen, also auch der Anhänger. Ich kann ihn zwar auf die 07 zulassen, darf ihn aber dann nicht an ein Zugfahrzeug mit 07 anhängen. Geht doch, denn im Landkreis OS ist ein mir namentlich bekannter Oldie-Fan mit einem ähnlichen Gespann unterwegs. Legal? Auch meine Versicherung sieht keinen Grund, die Zulassung zu verweigern. (die sind ja auch nicht die Zulassungsstelle *gg*)In der MARKT 08/02 war ein entsprechender Artikel, der jedoch so weit ich es in Erinnerung habe, genau diese Frage nicht aufklärte (oder täusche ich mich?). Weiß jemand zuverlässig, wie die Rechtslage tatsächlich ist?Dankeschön und nette Grüße, Günther

Zulassung eines Gespanns auf 07

Verfasst: Do 9. Jan 2003, 18:20
von www.bmw-fans.de
Ops... sorry... erst schauen dann posten: hab mal hier im Forum unter "Suche" geschaut... da steht es bereits! *schäm* /images/Forum5/HTML/000203.html Hat sich somit erledigt. Oder sollte sich seit obigem Beitrag (2001) etwas geändert haben? Wenn einer der Moderatoren daher diesen Beitrag löschen will: Bitte! [Diese Nachricht wurde von www.bmw-fans.de am 09. Januar 2003 editiert.]

Zulassung eines Gespanns auf 07

Verfasst: Do 9. Jan 2003, 19:25
von er ka
Hallo Günther,es gibt keinen Grund sich zu schämen und noch weniger diesen Beitrag zu löschen.Im Gegenteil, zeigt Dein Betrag doch wie man sich hier im Forum zurecht findet und vor allem "was" man alles findet.Aber generell ist zu bemerken, jede Zulassungsstelle betrachtet diese Situation anders. Beispiel gefällig?Anfrage bei meinem SVA: Ich möchte mit 07er und Anhänger einen Oldtimer, den ich gekauft habe, holen. Kann ich ein drittes 07er Schild für den Anhänger bekommen? Frage: wie alt sind Zugwagen und Anhänger? Antwort: Zugwagen 48 Jahre, Anhänger 32 Jahre. Auskunft vom SVA: dann mach eine 07er vorne an den Zugwagen und die zweite an den Anhänger. Auf meinen Einwand das der Anhänger nicht im 07er Heft eingetragen ist sagte man mir macht nichts, der Anhänger ist über den Zugwagen versichert.Die Geschichte war mir zu suspekt, bin dann doch lieber mit dem Alltagswagen und anderem Anhänger gefahren.Bis heute weiss ich ebenso wie Du nicht exakt wie die Rechtslage nun wirklich ist.Ich fahre (lieber auf der sicheren Seite) freundlich grüssender ka

Zulassung eines Gespanns auf 07

Verfasst: Do 9. Jan 2003, 20:16
von www.bmw-fans.de
Hallo er ka, Martin vom DEUVET hat am Ende des Threads, dessen Link ich oben gepostet hab, die Rechtslage erläutert. Wenn ich das recht verstanden habe, gibts keine Rechtslage. Schon komisch eigentlich. Wo doch in Deutschland alles so überreglementiert ist. Aber das, was Dir Deine Zulassungsstelle da empfohlen hat, geht genau bis zur ersten Polizeikelle, die ist dann nämlich Deine! Und dann erklär das den Grünen mal, daß das SO ok ist! *lach* Nette Grüße, Günther

Zulassung eines Gespanns auf 07

Verfasst: Do 9. Jan 2003, 21:24
von DEUVET
Hallo Günther,sende doch mal eine kurze "Erinnerungsmail" an den DEUVET: deuvet@t-online.deZu dem Thema gibt es auch ein Merkblatt von uns, dass ich Dir aus der Geschäftsstelle dann gene zusende.Beste GrüßeMartin