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07-Kennzeichen auch ohne Kfz?
Verfasst: Mi 4. Dez 2002, 01:04
von Altopelfreak
Hallo, der Braun,also das sollte kein Problem sein. Dass sich beim 07er Kennzeichen der Bestand mal ändert oder gar vorübergehend gegen Null geht, ist durchaus normal. Wenn man den unerträglichen Aufwand bedenkt, ein 07er Kennzeichen später wieder neu zu beantragen, kann es durchaus rentabel sein, für gar kein Auto eine zeitlang Steuer und Versicherung zu zahlen.Jedenfalls gibt es dazu bestimmt keine Vorschriften. Es ist ja auch weder verboten noch strafbar, ein nicht mehr fahrbereites Auto als "Karteileiche" einfach normal angemeldet zu lassen.TschüssKlaus
07-Kennzeichen auch ohne Kfz?
Verfasst: Mi 4. Dez 2002, 01:46
von DEUVET
Hallo!Grundsätzlich unterscheiden sich Händler- und Oldtimerkennzeichen nicht und sind gleich zu handhaben.Beide sind nicht an einen Fahrzeugbestand gebunden sondern werden zu bestimmten Nutzungszwecken ausgegeben. (§28 StVZO)Insofern kann man ganz beruhigt alle Fahrzeuge austragen lassen und das Kennzeichen weiterhin behalten - bei fortlaufenden Kosten natürlich.Bei der Versicherung muss man die Fahrzeuge abmelden und darf auch auf keinen Fall vergessen, neue Fahrzeuge bei der Versicherung anzumelden, bevor man sie auf das Kennzeichen eintragen lässt.Mit besten GrüßenMartin KrautDEUVET
07-Kennzeichen auch ohne Kfz?
Verfasst: Mi 4. Dez 2002, 12:01
von der Braun
Hallo zusammen,ein Freund von mir ohne Computer hat seit einigen Jahren ein 07-Kennzeichen.Nun hat er in einem Anfall von Ich-weiß-nicht-was alle seine 3 Autos verkauft, die bislang mit dem 07-Kennzeichen bewegt wurden.Frage: Muss er das Kennzeichen an die Zulassungsstelle zurückgeben? Er möchte es behalten, weil ihm a) schon klar ist, dass diese Phase nicht lange anhält und b) das 07er noch eines ohne jährliche Verlängerungspflicht ist, was ja bekanntlich selten geworden ist.Kennt sich jemand aus? Vielen Dank für Hilfe.Freundliche GrüßeMartin (der lieber mit H fährt)
07-Kennzeichen auch ohne Kfz?
Verfasst: Mi 4. Dez 2002, 20:13
von der Braun
Ah, vielen Dank!Das hört sich gut an. Dann kann ich ja Entwarnung weitergeben. Der Kompagnon befürchtete schon, er müsse jetzt zwischenzeitlich irgendeine Karteileiche auf seine 07er anmelden, um diese nicht zu verlieren.Habt herzlichen Dank, Klaus und Martin.Freundliche GrüßeMartin (der trotzdem lieber mit H fährt)
07-Kennzeichen auch ohne Kfz?
Verfasst: So 5. Jan 2003, 10:46
von www.bmw-fans.de
Hallo Braun, bei uns in Osnabrück kann man das Rote 07-Kennzeichen sogar vorübergehend stillegen! Das funktioniert genau wie bei jedem anderen (schwarzen) Kennzeichen und es gelten dieselben Fristen für Wiederzulassung. Dein Bekannter sollte einfach mal unverbindlich auf seiner Zulassungsstelle nachfragen. So könnte er sich evt. sogar Steuer und Versicherung für den Zeitraum bis zum nächsten Auto sparen. Nette Grüße Günther
07-Kennzeichen auch ohne Kfz?
Verfasst: Di 7. Jan 2003, 20:18
von der Braun
Vielen Dank Günther,mein Kompagnon hat sich gleich hier in München bei der Zulassungsstelle erkundigt...und wurde mit diesem Ansinnen sogleich nach Hause geschickt. Ohne Abmeldung versteht sich.OS ist eben nicht gleich M.Freundliche GrüßeMartin
07-Kennzeichen auch ohne Kfz?
Verfasst: Do 9. Jan 2003, 21:28
von DEUVET
Wenn man die StVZO betrachtet, macht Osnabrück Unsinn: Ein rotes Kennzeichen ist keine Zulassung und so kann man es auch nicht vorübergehend still legen.Aber wenn man es dort so macht, ist das natürlich prima - es lebe die Vielfalt. Nur leider kann man daraus keinen Rechtsanspruch für einen anderen Landkreis ableiten.Grüße an alleMartin