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Autoverkauf
Verfasst: Di 3. Dez 2002, 01:09
von rostfrass
Hallo liebe Leute.Ich brauche Hilfe bez.eines Autoverkauf´s.Im Feb. 2001 habe ich über E-Bay meinen Munga verkauft.Der Käufer hat das Geld auch überwiesen und die fällige Steuer und Versicherung bezahlt.Soweit alles in Ordnung.Nur das er das Auto bis zum heutigen Tage nicht abgeholt hat,und auch nichts mehr von sich hat hören lassen.Seine Adresse ist zudem auch noch auf meiner Festplatte,die sich dieses Jahr verabschiedet hat.Da er ein netter Kerl ist,möchte ich die Angelegenheit gütlich regel.Frage:Gibt es irgendwelche Regelungen,wann so ein Kauf verfällt?Wie soll ich mich verhalten?Gruss Rostfrass
Autoverkauf
Verfasst: Di 3. Dez 2002, 01:19
von gagamohn
hallo,schreibe ebay an und schildere dort dein Problem.grußBernd
Autoverkauf
Verfasst: Di 3. Dez 2002, 14:48
von RA-Wilke
Hallo Rostfrass,ist natürlich eher ungewöhnlich, dass ein verkauftes Auto fast 2 Jahre lang nicht abgeholt wird.Wie auch immer: Durch den Zuschlag bei ebay ist zwischen Dir und dem Ersteigerer ein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen. Daraus folgt für ihn u.a. die Pflicht zur Abnahme der Kaufsache. Wenn Du den Munga jetzt endlich vom Hof haben möchtest, könntest Du den Ersteigerer bitten, ihn endlich abzuholen und ihm eine angemessene Frist setzen (14 Tage sind immer gut, seine Adresse bekommst Du bestimmt über ebay heraus). Wenn er das nicht tut, kannst Du den Wagen kostenpflichtig unterstellen lassen, die Kosten hierfür muß er übernehmen. Aber Vorsicht: Wenn die aktuelle Anschrift des Ersteigerers nicht zu ermitteln ist oder wenn er nicht zahlen kann, bleibst letztendlich Du auf den Kosten sitzen!
Autoverkauf
Verfasst: Di 3. Dez 2002, 20:23
von 327-Schrauber
Hallo Rostdfrass,da der Käufer Steuer und Versicherungsrechnungen bezahlt gehe ich davon aus , dass er das Fzg. auf seinen Namen umgemeldet hat. Seine Adresse wäre dann über das Kraftfahrt Bundesamt mit FIN oder altem Kennzeichen zu ermitteln. Würde mal zu deiner Kfz- Zulassungsstelle oder zur Polizei gehen und das Problem schildern, die haben direkten Zugriff auf die Daten.Vierle Grüße, Albert
Autoverkauf
Verfasst: Di 3. Dez 2002, 20:53
von rostfrass
Das mit der Zulassungsstelle ist schlecht,weil der Wagen noch auf mich zugelassen war,und der Käufer keinerlei Papiere von mir bekommen hat.Er hat ihn nie auf seinen Namen angemeldet.Gruss Steffen
Autoverkauf
Verfasst: Di 3. Dez 2002, 21:06
von Mario
hallo steffen,wenn der wagen noch nie auf den käufer angemeldet war, wie kann er dann steuer und versicherung bezahlen ? die rechnungen kannst du ihm ja mangels adresse nicht geschickt haben, oder ?gruß,mario
Autoverkauf
Verfasst: Do 5. Dez 2002, 01:32
von mkiii
Nach einer Transaction sollte man eine Bewertung abgeben, diese kann man unter Bewertungen jederzeit nachsehen und über den Ebaymitgliedsnamen kannst du ihm eine Mail schicken. Bewertung damals abgegeben?Gruß Norbert
Autoverkauf
Verfasst: Do 5. Dez 2002, 09:34
von rostfrass
Hallo osbourne68Doch,die Rechnungen konnte ich ihm ja noch zuschicken bevor meine Festplatte den Geist aufgegeben hat.Auf der Platte war ja seine Adresse.
Autoverkauf
Verfasst: Do 5. Dez 2002, 10:09
von gagamohn
Hallo Rostfrass,wie schon mal angemerkt, setze Dich mit ebay in Verbindung, bzw. weiß Du noch den Benutzername des Käufers bei Ebay dann kannst Du auf diesen Weg Kontaktz mit ihm aufnehmen.GrußBernd
Autoverkauf
Verfasst: Sa 7. Dez 2002, 22:58
von Trivio
Zitat:Original erstellt von mkiii:Nach einer Transaction sollte man eine Bewertung abgeben, diese kann man unter Bewertungen jederzeit nachsehen und über den Ebaymitgliedsnamen kannst du ihm eine Mail schicken. Bewertung damals abgegeben?Gruß Norbert Das ist schon richtig, aber die Transaktion war ja noch nicht abgeschlossen. Ich persönlich gebe nie eine Bewertung ab, bevor die Abwicklung nicht komplett beendet ist.Gruß,Trivio (Alex)