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Fahrgestellnummer ersetzen?

Verfasst: So 17. Nov 2002, 17:05
von Andreas Sinnhuber
Liebe Gemeinde,mein 17M bekommt im Rahmen des Neuaufbaus u.a. einen neuen Federbeindom. Der Wagen stand lange, der Brief ist schon längst verfallen (seit 1990).Auf dem Federbeindom ist werksmäßig die Fahgestellnummer eingeschlagen. Frage: Muß ich bei der Wiederzulassung Unheil befürchten, weil die originale Fahrgestellnummer nicht mehr vorhanden ist?Danke fürs MitdenkenGrußAndreas

Fahrgestellnummer ersetzen?

Verfasst: So 17. Nov 2002, 19:50
von Joey
JA, das musst Du!!!Du musst so vorgehen:1. zur Zulassungsstelle und dir dort einen neuen Einschlagort bescheinigen lassen (z.B. Knotenblech,...)2. zum TÜV oder DEKRA und die NUmmer dort einschlagen lassen, Papier der Zulassungsstelle wird abgestempelt.3. bei der Zulassungstelle neuen Ort der Nummer eintragen lassen.und überall wollen sie Kohle von dir...alles zusammen: ca 50,- Euro.Ich hoffe, die weitergeholfen zu habenJoey

Fahrgestellnummer ersetzen?

Verfasst: So 17. Nov 2002, 21:47
von FKS 750
schlage die alte nummer einfach in das neue ersatzteil oder befolge den anderen rat und werde eine menge geld ohne gegenleistung los.mfg

Fahrgestellnummer ersetzen?

Verfasst: So 17. Nov 2002, 23:29
von RekordC71
Ein Kumpel hat mal sich mal eine neue Fahrgestellnummer beim Opel-Händler einschlagen lassen, weil er seinem B-Kadett eine neue Frontmaske verpasst hat.Das Ende vom Lied: Die Nummer hat natürlich der Werstattmeister persönlich eingeschlagen, was sich an einem Preis von ca. 150 DM gezeigt hat... Ein anderer Kumpel hat beim Frontmaskenwechsel die Nummer sauber rausgetrennt und hinterher stumpf in die neue eingeschweißt und alles so verschliffen, dass man nix mehr gesehen hat. Den TÜV hats nicht gestört...Man kann die Nummer auch selbst neu einschlagen(Schlagzahlen gibts zu kaufen), nur dass am Anfang und Ende der Nummer meines Wissens 2 "Sternchen" eingeschlagen sein müssen, die es nicht im freien Handel gibt.Kann man sich ja vielleicht auch irgendwo ausleihen GrußDennis

Fahrgestellnummer ersetzen?

Verfasst: Mo 18. Nov 2002, 19:02
von Joey
Ganz so einfach ist es eben nicht!Wird die Fahrgestellnummer an einem anderen Ort eingeschlagen, muss dies in den Papieren vermerkt sein.Eine nachträglich eingeschlagene Nummer muss (zumindest hier in Berlin-Brandenburg)eine Art eingeschlagenen Minisiegel von TÜV oder DEKRA tragen.Aber macht wie ihr es wollt....so longJoeyP.S.:Ich denke der DEUVET müsste eine evtl. Bundesländer spezifische eindeutige Antwort wissen

Fahrgestellnummer ersetzen?

Verfasst: Di 19. Nov 2002, 16:45
von hallo-stege
Die Antwort ergibt sich recht eindeutig aus § 59 StVZO:"(2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer ... muß ... an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist 1. die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, daß sie lesbar bleibt, 2. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und 3. die durchgekreuzte Nummer der Zulassungsstelle zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.Satz 3 Nr. 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt. (3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder läßt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsstelle eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend."

Fahrgestellnummer ersetzen?

Verfasst: Mi 20. Nov 2002, 01:51
von RekordC71
Hallo Andreas!Ohne Fgst-Nr. zur Vollabnahme zu fahren halte ich für keine gute Idee. Das war bei mir das erste, wo er nach gekuckt hat.Der wird dich wieder nach Hause schicken... Wenn du dir zutraust, die Fahrgestellnummer so originalgetreu selbst einzuschlagen, dass der Prüfer nix zu mäkeln hat, warum nicht? Nur sollte der neue Federbeindom dann möglichst "unauffällig" eingeschweißt sein und original aussehen. Wenn das Ganze dann einheitlich überlackiert ist, merkt das doch kein Schw... GrußDennis

Fahrgestellnummer ersetzen?

Verfasst: Mi 20. Nov 2002, 10:14
von Andreas Sinnhuber
zunächst mal Danke für den Input. So richtig schlau bin ich noch nicht...1. Das Auto ist seit 1989 abgemeldet, der Originalbrief ist verfallen, aber vorhanden.2. Die originale Fahrgestellnummer ist -noch-lesbar, der Federbeindom wird jedoch im Rahmen des Neuaufbaus ersetzt (Rost) .3. Das Auto ist z.Zt. zerlegt und nicht fahrbereit. Vorführen bei TüV oder Zulassungsstelle fällt also weg.Jetzt habe ich an zwei Möglichkeiten gedacht- das restaurierte Auto ohne Fgstnr beim TüV zur H-Abnahme vorführen und sehen was passiert - die Fahrgestellnummer auf den neuen Federbeindom selber einschlagen und sehen was passiert was meint ihr?GrußAndreas

Fahrgestellnummer ersetzen?

Verfasst: Mi 20. Nov 2002, 11:55
von Renault52
Hallo,die StVZo ist in diesem Punkt zwar eindeutig, allerdings existiert hierzu definitiv eine Übergangsbestimmung. Ich bin derzeit beruflich unterwegs und habe keinerlei Literatur zur Verfügung, aber soweit ich mich erinnern kann, liegt der Stichtag in 1966 oder 1969, bis zu einer EZ vor diesem Stichtag reicht die FIN auf einem angebrachten Typschild. Zwar hatten viele, speziell deutsche Fahrzeuge, auch vor diesem Stichtag bereits die Nummer in die Karosserie eingeschlagen, allerdings wurde dies erst nach diesem Tag zur Pflicht und ist gemäß der Übrgangsbestimmung auch heute nicht zwingend erforderlich. Stellt sich allerdings die Frage, ob Fahrzeuge mit einer EZ vor diesem Stichtag, welche die Nummer bereits ab Werk eingeschlagen hatten, diese unbedingt behalten müssen. Viele GrüßeDietrich

Fahrgestellnummer ersetzen?

Verfasst: Mi 20. Nov 2002, 12:49
von PeF
Hallo Andreas,ich habe nochwas bei den bestimmungen zum H-Kennzeichen gefunden.GrussPeterDie originale FIN muß vorhanden sein. Fahrzeuge, die ab Werk keine FIN aufweisen, müssen mit einer TP-Nummer versehen sein. Vom Kunden ausgedachte Nummern sind nicht eintragungsfähig.Bis 01.10.1969 war es zulässig, die FIN elektrisch einzugravieren oder auf einem separaten, aufgenieteten Blechschild anzubringen. Dies ist nicht zu beanstanden.Ist keine Identifikation möglich, ist nach § 59 Abs. 3 StVZO zu verfahren.