Was gilt als Veranstaltung ???
Verfasst: Fr 15. Nov 2002, 01:46
Hallo zusammen!Habe da mal eine Frage die zur Zeit in einem anderen Forum im Zusammenhang mit der 07er Nummer aufgetaucht ist.Habe in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO §1 folgendes gefunden:(1) Abweichend von § 18 Abs. 1 der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung benötigen Kraftfahrzeuge und Anhänger, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und kein amtliches Kennzeichen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden. (..)Nun stellen wir uns gerade die Frage was als Veranstaltung zu sehen ist. Muss eine solche offiziell angemeldet sein oder zählt hier schon ein Forumstreffen mit 10 und mehr alten Fahrzeugen als Veranstaltung zur Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen?Das ganze auf einem größeren Privat-Grundstück und vorher im Internet im entsprechenden Forum angekündigt so das jeder der Lust und Laune hat vorbeischauen kann. Ist dies eine Veranstaltung im Sinne der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO bei der ich offiziell mit 07er anreisen darf oder bewege ich mich hier auf dünnem Eis?Und wie würde die ganze Sache aussehen wenn man im Anschluß an dieses Treffen noch eine kleinere Ausfahrt unternimmt? Die Meinungen hierzu gehen bei uns im Moment auseinander, aber keiner kann mit einer richtigen "offiziellen" Stellungnahme dienen, daher frage ich nun mal hier.Wäre toll wenn hier eine passende Antwort käme oder etwas anderes worauf man im Falle einer Kontrolle verweisen könnte (Vorrausgesetzt so ein Treffen ist mit 07er erlaubt).Danke schonmalBis dannChristoph