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Wohnwagenstellplatz
Verfasst: Mo 21. Okt 2002, 11:26
von Mario
hallo freunde,folgendes problem beschäftigt mich seit kurzem:ich trage mich mit dem gedanken einen wohnwagen zu erwerben. so weit so gut.allerdings habe ich keinen stellplatz dafür.nun weiß ich , daß ordnungsgemäß angemeldete fahrzeuge auch auf öffentlichen flächern abgestellt werden dürfen.wie sieht es bei wohnwägen aus ? darf ich das teil auch bei mir vor der haustüre auf der straße "parken" ? (zumindest so lange, bis ich einen adäquaten stellplatz dafür gefunden habe.)gruß,mario
Wohnwagenstellplatz
Verfasst: Mo 21. Okt 2002, 11:57
von er ka
Hallo Mario,leider darfst Du ihn nicht am Strassenrand abstellen, für Wohnwagen gilt das gleiche wie für andere Anhänger auch, länger als 14 Tage ist nicht zulässig.Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, es wird auch gerne kontrolliert.Ich fahre(Anhänger auf eigenem Grundstück parkend)freundlich grüssend er ka
Wohnwagenstellplatz
Verfasst: Mo 21. Okt 2002, 16:47
von markk
Solange er an Deinem Wagen angekuppelt ist kann keiner etwas dagegen sagen - erst wenn der Anhänger alleine steht gilt die 14 Tage-Regel.Wenn Du Dir also die Mühe machst ihn jeden Abend wieder an Dein Auto "anzudocken"....Aber auch wenn die Rechtlage klar ist und man nicht dagegen verstösst: Mein Gespann stand wegen Belagsarbeiten in der Einfahrt eine Zeitlang draussen - und schon hat einer meiner entfernten Nachbarn leider ohne Vorwarnung nach ein paar Tagen zum Messer geriffen und mir an dem ca. 200 Meter von seinem Haus an einem Grünstreifen parkenden Gespann für einige 100-Mark Reifen geschlachtet. Mit der Folge, daß die Fahrzeuge noch viel länger dort stand als eigentlich geplant - denn man muss ja erst mal Reifen bestellen (das E-Rad hatte er mitgeschlachtet). Markus
Wohnwagenstellplatz
Verfasst: Mo 21. Okt 2002, 22:23
von Th. Dinter
....mein Gott, wo wohnt Ihr dennn....th.
Wohnwagenstellplatz
Verfasst: Mi 23. Okt 2002, 14:16
von vwoldie
...und da kann mann sich mit dem oldie sehen (stehen) lassen?? --hoffentlich ist er auch überführt worden--! j.
Wohnwagenstellplatz
Verfasst: Di 17. Dez 2002, 17:12
von oldierolli
Hallo, ich würde doch mal die Freizeit(Trink)- Gewohnheiten des Nachbarn ausspähen. Und kommt er dann mit Fahrzeug nach Hause, wohl über 0,8 Promille, dann gibt es doch eine Telefonnnummer uniformierter Mitbürger, die ihn zum Radfahren zwingen werden.