Verlust des Versicherungsschutzes bei Falschangaben

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Rene E
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Verlust des Versicherungsschutzes bei Falschangaben

Beitrag von Rene E » Do 10. Okt 2002, 15:13

Ich habe das Thema schon einige Male angeschnitten z.B. bei jungen Fahrern oder Mindestwert. Leider ist wohl die Versicherung-Rubrik immer ein bißchen im Schatten der Aufmerksamkeit, weil ich von unseren Rechtsanwälten noch keine exakte Anwort erhalten habe.Wenn eine Oldtimerversicherung vorsieht das der Fahrer älter als 25 Jahren ist, und es zu einem Unfall kommt wobei ein 18-jähriger am Steuer saß, kann die Versicherung dann die Leistung verweigern, bleibt dann der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen, wenn es bei den Verursachern nicht zu holen gibt? Oder legt sie das Geld vor und nimmt einen dann zu 100% in Regress?Oder wird man nur mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 2 Jahresbeiträgen belegt und aus dem Vertrag geworfen?Kann ich den Versicherungschutz auch bei kleineren "Vergehen" verlieren?Z.B. ich habe einen Garagenrabatt, aber keine Garage mehr, wegen Kündigung. Der Unfall hat doch überhaupt nichts mit der Tatsache zu tun, daß ich (k)eine Garage mehr habe.Oder, weitaus brisanter wie ich finde:Oldtimermindestwert 4000 EUR. Es passiert ein Unfall, die Schuldfrage ist aber zunächst nicht klar. Und ein gegnerischer Gutachter sagt, mein Auto wäre nie im Leben 4000 EUR wert. Kann meine Oldtimerversicherung bezugnehmend auf dieses Gutachten mir Ärger machen? Also behaupten, daß ich eine Vertragsverletzung begangen hätte indem ich dafür gesorgt hätte, daß mein Auto überbewertet wurde. Ein Gefälligkeitsgutachten zu bekommen, oder bei einer Selbsteinschätzung durch Einsenden geschönter Fotos das zu erreichen ist nicht schwer. Auch je nach Gutachter kann der Wagenwert extrem schwanken.[Diese Nachricht wurde von Rene E am 10. Oktober 2002 editiert.]

Steve
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Verlust des Versicherungsschutzes bei Falschangaben

Beitrag von Steve » Do 10. Okt 2002, 15:58

hi rene,du erwartest doch nicht im ernst eine exakte antwort von einem rechtsanwalt.....grinsund dann auch noch als schriftliche stellungnahme im forum......nochmal grins1.eine meiner vorgehensweisen bei rechtsfragen:(Mitgliedschaft im ADAC vorausgesetzt)ich rufe immer mal beim ADAC an, dort gibt es eine beratungsstelle (u.a. anwälte) die deine fragen nach bestem wissen beantworten.2.als weiteren tip empfehle ich jedem KFZ freak ein abschluss bei einer rechtschutzversicherung mit freier advokaten wahl.allerdings, wie du auch schon vermutest, wird dir bei falschangaben auch kein rechtschutz helfen können.3.generell sind deine fragen sowieso nicht exakt zu beantworten. jede versicherung handhabt das anderst, die eine schöpft allemöglichkeiten aus die andere drückt eher mal ein auge zu.4.was die gutachter frage anbelangt ist es wie du es schon formuliert hast, es gibt gutachten und gegengutachten alle kosten geld und zwar dein geld, verlierst du den prozess kostet es noch mehr von deinem geld.5.- erwartest du eigentlich von uns eine schriftliche stellungnahme wie man am bestendie versicherung hintergeht ?- fahrer jünger aber kiste auf älteren versichert ?- gutachten getürkt oder irgendwie falsch?und das alles um die günstigen oldi tarife zu erhalten und geld zu sparen.fazit:======verunfallt dann so ein spezialist wie in deinen fragen beschrieben,wird der rest von uns, der so blöd ist alle regeln einzuhalten, dann mit nochmehr sanktionen und erhöhungen belohnt. custeve

Rene E
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Verlust des Versicherungsschutzes bei Falschangaben

Beitrag von Rene E » Do 10. Okt 2002, 16:28

Zitat:Original erstellt von Steve:5.- erwartest du eigentlich von uns eine schriftliche stellungnahme wie man am bestendie versicherung hintergeht ?- fahrer jünger aber kiste auf älteren versichert ?- gutachten getürkt oder irgendwie falsch?Nein, ich will mich ehrlich verhalten. Mein eigentliches Interesse liegt an einer Antwort auf die Frage, ob eine Fehleinschäzung im Wagenwert beabsichtigt oder unbeabsichtigt als genauso grobe Vertragsverletzung geahndet werden kann.Nebenbei wäre es für mich interessant zu wissen, wenn ich geschädigt werde, ob sich eventuell die Versicherung des Verursachers sich weigert zu zahlen und ich auf meinem Schaden sitzen bleibe, wenn es bei dem Verursacher nichts zu holen gibt.Stell Dir vor ein 18-jähriger hat seinen geprollten C-Kadett auf der 07 seines Vaters laufen, macht auf einem Oldtimertreffen einen Powerslide und kracht in deinen restaurierten Oldtimer, oder fährt dir über den Fuß und die Versicherung sagt: Das zahlen wir nicht, gucken sie daß sie das Geld vom Fahrer zivilrechtlich kriegen und plötzlich sind Vater und sohn mittellos!

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Beitrag von Steve » Do 10. Okt 2002, 16:56

hi rene,wie schon gesagtADAC rechtsberatungoder versicherung anrufen und nachfragencu steve

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Verlust des Versicherungsschutzes bei Falschangaben

Beitrag von Th. Dinter » Do 10. Okt 2002, 22:00

@ Rene,grundsätzlich ist das Fahrzeug erstmal versichert. D.h., die Versicherung muß zahlen. Sie wird sich nur das Geld irgendwie vom Fahrzeughalter wiederholen.grußthomas
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Verlust des Versicherungsschutzes bei Falschangaben

Beitrag von Gordini » Fr 11. Okt 2002, 15:33

Hallo, Thomas hat recht. Die Versicherung zahlt und holt sich alles später wieder, alles. Vor 17 Jahren fuhr ich mit meinem bis zum abwinken getunten R17 auf einer Autobahn, die Strecke war frei, es war 8°° früh und ich habe die Kiste richtig fliegen lassen. Ah ja?! Die Bremsen waren damals glaubte ich nicht so wichtig und ich habe die vorderen Bremsschläuche mit einer Schraube verschlossen (Sättel waren undicht). Bremswirkung vorne gleich null. Hinter einer Kurve staute sich der Verkehr und so schoss ich mit dem Gerät in das Stauende. Die Versicherung war noch dazu nicht mal nach der 3-Mahnung bezahlt. Man hat ja als Studi kein Geld nee?! Nix war eingetragen und dann sowas. Alles habe ich zinslos auf "Rattata" bezahlen müssen, es waren 72.000 DM. Für Doofheit zahlt man ebenChristoph

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Verlust des Versicherungsschutzes bei Falschangaben

Beitrag von Altopelfreak » Di 15. Okt 2002, 00:08

Hallo Oldie-Freunde,ich glaube auch, die Frage lässt sich nicht generell beantworten. Es hängt immer davon ab, um wieviel Geld es bei der Sache geht. Je nachdem, wie gross der Schaden ist, wird jede Versicherung alles Erdenkliche unternehmen, den Betrag zu drücken, dem Geschädigten eine Mitschuld anzuhängen oder sich alles vom Verursacher wiederzuholen. Dabei kann es auch eine Rolle spielen, ob die Versicherung vorher schon einmal für jemanden geblecht hat. Wer zum Beispiel bei derselben Gesellschaft, bei der sein Auto versichert ist,auch eine Hausratversicherung hat und diese gerade einen Wasserschaden von 10 tsd. Euro begleichen musste, kann bei einem kurz darauf verursachten Unfall schlechte Karten haben. Keine Versicherung will teure Kunden.TschüssKlaus

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