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07er nummer ja--nein????

Verfasst: Mo 7. Okt 2002, 16:19
von suzukisc100
hallo zusammen, möchte eine 07er nummer beantragen, jedoch sind die leute bei uns auf dem amt alles herrgötter.sie wollen mir keine nummer geben, obwohl alles vorliegt, auch das führungszeugnis ohne eintragungen.ist das rechtens?hat man keinen anspruch darauf?kann man dagegen eventuell etwas unternehmen?für hilfe und ratschläge waere ich sehr dankbar.m.f.g.suzuki

07er nummer ja--nein????

Verfasst: Mo 7. Okt 2002, 17:39
von PeF
Hallo Suzukisc100,wenn Du ein 07-Kennzeichen beantragt hast, dann liegt ein schriftlicher Antrag von Dir vor. Dieser Antrag ist von der Behörde dann auch schriftlich zu entscheiden. Im Ablehnungsfall ist dieser dann mit einem Grund versehen und es liegt eine "Rechtsbehelfsbelehrung" bei.Was ist der Grund für die Ablehnung?Lege einen begründeten Rechtsbehelf gegen die Ablehnung ein, das ist der normale Weg.GrussPeter

07er nummer ja--nein????

Verfasst: Mo 7. Okt 2002, 18:49
von Steve
hallo suzukisc100,dein einwand ist unter umständen berechtigtallerdings ist deine frage etwas zu ungenau formuliert.- was ist der grund für die ablehnung ??- keine zulassung kann ohne angaben von gründen das kennzeichen ablehnen.also, wo liegt hier der hund begraben ??- kein zweitfahrzeug ??- mopped zu jung- tüv gutachten nicht vorhanden ??cu steve

07er nummer ja--nein????

Verfasst: Mo 7. Okt 2002, 21:14
von DEUVET
Hallo Suzuki!Einen rechtsanspruch auf ein rotes Kennzeichen hast Du nicht. Es KANN Dir auf Antrag zugeteilt werden.Um Dir helfen zu können, brauchen wir aber genauere Infos, wie vorher schon gesagt.Beste GrüßeMartin Kraut, DEUVETP.S. Da ich nicht immer Zeit habe, das Forum zu verfolgen, maile doch bitte auch direkt in unser Büro: deuvet@t-online.de

07er nummer ja--nein????

Verfasst: Di 8. Okt 2002, 10:06
von Klaus Jansen
Liegt wirklich alles vor Suzukisc100?Vielleicht die Voraussetzung? Das oder die Fahrzeuge? Welche? Eins oder mehrere? Würde mich mal interessieren!Klaus

07er nummer ja--nein????

Verfasst: Di 8. Okt 2002, 21:01
von evab
Einen rechtsanspruch auf ein rotes Kennzeichen hast Du nicht. Es KANN Dir auf Antrag zugeteilt werden.Um Dir helfen zu können, brauchen wir aber genauere Infos, wie vorher schon gesagt.ich denke schon das wir einen anspruch haben. es kann nicht eine zulassungsstelle in hintertupfingen einfach entgegen der allgemeinen verfahrensweise entscheiden.

07er nummer ja--nein????

Verfasst: Mi 9. Okt 2002, 21:06
von DEUVET
Da hast du recht, evab.Sie kann es aber, begründet natürlich, ablehnen, auch wenn aus Sicht des Antragsstellers alle Voraussetzungen efüllt sind.Dagegen kann man natürlich "Rechtsmittel einlegen", wie es so schön heißt.Auf diesem Wege kann man sich ggf. auch ein rotes Kennzeichen vor Gericht erstreiten.Anders ist das bei einer normalen Zulassung: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Zulassungsbehörde ein Fahrzeug zulassen. Sie hat keine Wahl.Und trotzdem: Wie die Praxis und ja auch die Beiträge hier zeigen, haben die Zulassungsbehörden eine breite Palette von Bedingungen parat, die sie vor die Erteilung eines roten Kennzeichens stellen. Manche Bedingungen dürfen sie stellen, ander nicht so ohne weiteres. Das zu "überwachen" ist auch eine Aufgabe des DEUVET.Mit besten GrüßenM;artin