Seite 1 von 2

Gewährleistung / Haftung

Verfasst: Fr 4. Okt 2002, 00:18
von gerold
Ich habe vor ca. 5 Jahren Felgen gekauft als diese noch einmal nachgefertigt wurden .Was man hat das hat man .Nachdem mein Auto nun endlich , nach 5 Jahren fertig ist , stellt sich heraus , daß 2 der Felgen Luft verlieren .Und zwar durch das volle Aluminium ! !Das heißt , das Material ist so porös , daß es sprudelt wie bei einem Brausebonbon .Darf so etwas überhaupt verkauft werden ? ?Was ist mit der Festigkeit ?Was kann ich nach so langer Zeit überhaupt noch tun ?Der einzige Kommentar des Verkäufers ist :Das ist bei diesen Felgen halt so , muß man halt Schläuche reinmachen !Ich wäre für Tips sehr dankbar !DANKEgerold

Gewährleistung / Haftung

Verfasst: Fr 4. Okt 2002, 13:34
von Tripower
Die Gewährleistung, die zum Zeitpunkt des Kaufes noch 6 Monate betrug (seit 01.01.2002 sind es zwei Jahre), ist leider in jedem Fall abgelaufen. Rechtliche Möglichkeiten gegen den Verkäufer stehen Dir daher nicht zur Verfügung.GrußTripower

Gewährleistung / Haftung

Verfasst: Fr 4. Okt 2002, 14:21
von ventilo
Das Leichtmetallfelgen durch das Material hindurch Druck verlieren kommt recht häufig vor.Normalerweise stellt dies keinen Grund zur Besorgnis da und man kann mit einer neuen Lackierung die Felgen abdichten.Um welche Felgen handelt es sich denn?Gruß-Meldung-Gruß wie im anderen Beitrag gefordert,OG ventilo

Gewährleistung / Haftung

Verfasst: Fr 4. Okt 2002, 14:29
von gerold
Es sind GT-Felgen .Ich spreche hier nicht von einem Druckverlust über 2 oder 3 Wochen .Bei einer Felge dauer es 2 - 3 Stunden NACHDEM schon versucht wurde die "Löcher" von innen abzudichten ! Immer noch kein Risiko ? Und so etwas darf verkauft werden ?Grüße gerold

Gewährleistung / Haftung

Verfasst: Fr 4. Okt 2002, 14:40
von cafe.in
Hallo,vom Rechtlichen her gesehen kann man sicherlich nach 5 Jahren nichts mehr machen. Von der moralischen Seite würde ich den Kauf so aber nicht hinnehmen. Ich würde dem Verkäufer klar machen, dass sein Produkt mit einem erheblichen Mangel behaftet ist, von dem eine besonders große Gefahr für die persönliche Sicherheit bzw. die öffentl. Sicherheit ausgeht. Ich würde ihm deutlich zu verstehen geben, dass ohne frw. Rücknahme 1. eine Veröffentlichung an geeigneter Stelle droht, z.B. ADAC bzw. Markt, 2. eine Überprüfung der Ware durch eine Landesgewerbeanstalt droht - und ihm damit die Schließung seiner Firma. Mal sehen ob er dann noch stur ist. Vielleicht will er sich noch trotzdem finanziell ruinieren.Wäre schon interessant zu erfahren, wie er reagiert. Gruß cafe

Gewährleistung / Haftung

Verfasst: Fr 4. Okt 2002, 15:03
von gerold
Er weiß ganz genau , daß er aus der Gewährleistung ist .Ich habe ihm gesagt er solle sich was einfallen lassen und mich binnen einer Woche zurückrufen .Der Rückruf erfolgte natürlich nicht .Also hab´ ich nach 14 Tagen angerufen und gefragt ob ihm dazu was eigefallen ist.Antwort : Das einzige was mir dazu einfäfllt ,ist drei mal herzhaft lachen .Übrigens , das mit der Moral ist ein guter Tip .Meinst Du der besagte Herr kann das Wort überhaupt schreiben ? ?Grüßegerold

Gewährleistung / Haftung

Verfasst: Fr 4. Okt 2002, 15:27
von er ka
Hallo Gerold,lasse die Felgen einfach Kunststoffbeschichten und verbuche den Betrag unter Lehrgeld, denn solche Sachen lässt man nicht 5 Jahre liegen (was wäre bei einem übermässigen Schlag?).Nach dem Beschichten geht nichts mehr durch und Du hast Deine Ruhe.Ich fahre(mit Anrede und Gruß)freundlich grüssender ka

Gewährleistung / Haftung

Verfasst: Fr 4. Okt 2002, 21:02
von Th. Dinter
Hallo,genauso geht es: Lackieren oderKunstoffbeschichten. Das muß ja nur "innen" sein, falls die Sichtflächen was Besoderes sind.Spar´Dir alle Überlegungen "was man machen kann gegen den Verkäufer". Das ist Zeitverschwendung und Du ärgerst Dich nachher nur darüber.grußthomas Wobei das KS-Beschichten das Sinnvollere und u.U. auch preiswerter sein dürfte.[Diese Nachricht wurde von Th. Dinter am 04. Oktober 2002 editiert.][Diese Nachricht wurde von Th. Dinter am 04. Oktober 2002 editiert.]

Gewährleistung / Haftung

Verfasst: Sa 5. Okt 2002, 00:10
von gerold
Danke für die vielen Antworten , auch wenn es nicht besonders erbaulich ist das zu lesen.Lackieren u. Kunststoffbeschichten ist ja o.k. aber wie sieht es mit der Festigkeit einer solchen Felge aus ? ? Ist die Sicherheit gewährleistet ?Grüßegerold

Gewährleistung / Haftung

Verfasst: Sa 5. Okt 2002, 11:11
von cafe.in
Hallo gerald,lass die Vernunft walten ! Spiel nicht der Optik wegen mit Deinem Leben und dem anderer Verkehrsteilnehmer. Es ist einfach eine unabänderliche Tatsache, dass Dir ein erheblich minderwertiges Produkt verkauft worden ist. Solange Du an diesem Produkt nichts veränderst, wird ggfs. die Schuld ausschließlich beim Hersteller zu finden sein. Ansonsten kann erimmer behaupten, die von Dir verwendeten Materialien vertrugen sich nicht bzw. sind unfachmännisch aufgetragen worden. Dann bist Du voll in einem längerwierigen Gutachterstreit. Tatsache ist auch weiterhin , dass diese Felgen nicht nur Luft verlieren , sondern auch mangels Qualität brechen können....Mir graust bei der Vorstellung, dass ich eines Tages so einen Gebrauchtwagen meinen Töchtern schenken werde, nichtsahnend...Ich würde die Sache durchstehen, dieser Aufwand sollte auch in öffentl. Interesse erfolgen : Bericht an die Markt "Dicker Hund", dazu noch eine Suchanfrage, wer sonst noch bei Felgen dort bei diesem Händler erworben hat und schlechte Erfahrungen gemacht hat ( juristisch vorsichtig formuliert), denn es gibt sicherlich auch neuere Küufe aus jüngerer Zeit mit Haftungsgarantie, das Ganze dem Herrn zur gefl. Kenntnis im Kouvert. Mal sehen, er wäre der Erste, der bei diesem öffentl. Druck nicht eingeknickt:Gruß cafe