Seite 1 von 1
Probleme bei H-Zulassung Feuerwehr !
Verfasst: Di 10. Sep 2002, 19:51
von markk
Ich dachte die nachfolgend geschilderten Probleme wären mit Einführung des H-Kennzeichens nun endlich vom Tisch! Ein Bekannter hat mir gerade folgendes zukommen lassen - wer kann ihm zu seinen nachfolgen geschilderten Problemen mit der Zulassungsstelle Tips geben? Wie sieht seine Rechtslage denn aus?Zitat:"...heute hatte ich ein Erlebnis der besonderen Art bei der (leider nur versuchten) Zulassung meines Mercur. Nachdem ich den zuständigen Schreibtischtätern den alten Brief, das Oldiegutachten incl. TÜV-Bericht (geringe Mängel) und die 7,49-Ablastung vorgelegt hatte, sah Mitarbeiter 1 sich genötigt zu betonen, daß dies ja ein Scheißfall sei. Mitarbeiterin 2, die nebenher Zeitung las, war mit dem Eintrag des schon immer vorhandenen Tarnlichtkreises überfordert und holte sich erstmal telefonische Verstärkung vom Regierungspräsidium. Das Ende vom Lied: Keine Zulassung, daerstens trotz Oldiegutachten eine Zulassung von Sonderkfz Feuerwehrfahrzeug für Privatleute nicht vorgenommen wird, zweitens der Tarnlichtkreis vor Zulassung abzubauen sei, drittens das Fzg. nach erneuter TÜV-Vorführung als Lkw umzuschlüsseln sei und viertens der TÜV im allgemeinen ohnehin nur unverbindliche Sachen in die Papiere schreibe, über deren Rechtswirksamkeit ja nundie Zulassungsstelle zu entscheiden habe. ... Nun habe ich vor, ihn morgen per Rotnummer zu holen und dann noch einen anderen Zulassungsversuch bei der "Filiale" zu starten. Sollte das nicht klappen, brauche ich Briefkopien mit den Merkmalen: Tarnlichtkreis drin, SonderKfz drin. Undvielleicht auch jemanden, der schlüssig darlegt, daß der TÜV über die Zulässigkeit von Anbauten entscheidet und die Zulassungsstelle nur für den Briefeintrag zuständig ist. Also wünscht mir vielGlück beim morgigen Transfer und beim folgenden Kampf mit den Bürokraten."Wir sind für jeden Tip dankbar!Markus
Probleme bei H-Zulassung Feuerwehr !
Verfasst: Di 10. Sep 2002, 21:17
von DEUVET
Hallo Markus,erst mal grundsätzlich: Der gute Mann hat bei Punkt vier recht: Dier TÜV empfiehlt, die Zulassungsstelle (oder als übergeordnete Behörde der Regierungspräsident) entscheidet.Nicht recht hat er wie folgt:Die Feuerwehr kann nicht auf Privatpersonen mit einer normalen Zulassung zugelassen werden, wenn sie nach April 1999 ausgemustert wurde (vorher geht alles).Aber sie kann als Oldtimer zugelassen werden, wenn sie eine Abnahme nach § 21c erhalten hat - und die hat sie ja wohl.Eine Umschlüsselung auf LKW kann er nicht verlangen, denn es ist ja ein Oldtimer (der Charakter eines LKW bleibt natürlich erhalten wie auch die daraus sich ergebenden rechte und Pflichten)Das Tarnlicht ist strittig - ich würde es abbauen und hinterher wieder dranbauen

Kurz: Das Verbot der Privatzulassung bezieht sich nur auf Einsatzfahrzeuge mit Sonderaufbau (welchen Aufbau hat die Feuerwehr eigentlich??), die nach April 1999 ausgemustert wurden und die KEINE Betriebserlaubnis nach § 21c haben.Interessant wäre noch, um welchen Kreis es sich hier handelt!Für weitere Auskünfte steht der DEUVET zur Verfügung: DEUVET, Berner Straße 75, 60437 Frankfurt,
deuvet@t-online.deMit besten GrüßenMartin Kraut, DEUVET
Probleme bei H-Zulassung Feuerwehr !
Verfasst: Mi 11. Sep 2002, 00:48
von Altopelfreak
Hallo markk,ich würde zunächst etwas ganz anderes versuchen: Wenn das Feuerwehrfahrzeug noch vollständig und original ist, dh. mit Blaulicht usw., soll er es auch als Feuerwehrfahzeug zulassen.Leider ist nicht ganz klar, wie der derzeitige Status des Fahrzeuges ist. Das Wort „Sonder-KFZ" irritiert mich, denn meines Wissens gehen die Probleme erst dann richtig los, wenn ein ehemaliges Feuerwehrauto umgenutzt und als Sonder-KFZ umgeschrieben werden soll. Bliebe es ein reinrassiges Feuerwehrauto, dann ist auch evtl. die H-Zulassung überflüssig, denn viele Feuerwehren, z. B. Drehleitern, gelten als selbstfahrende Arbeitsmachine, und sind dann mit grüner Nummer steuerfrei. Ein Freund von mir hat es genau so gemacht und viele aus der Feuerwehrszene auch.Das Problem hierbei ist jedoch, der Zulassungsstelle klar zu machen, weshalb sich ein Privatmann ein eigenes Feuerwehrfahrzug halten will. Vielleicht können ja die Fachleute vom „Historischen Kraftverkehr" hierzu Tipsgeben.Soll das dennoch nicht machbar sein, würde ich den von Martin beschriebenen Weg mit H-Nummer beschreiten.Viel GlückKlaus
Probleme bei H-Zulassung Feuerwehr !
Verfasst: Mi 11. Sep 2002, 09:36
von markk
Hallo MartinDanke für die schnelle Hilfe!Der Aufbau des Fahrzeugs ist mir derzeit auch noch nicht bekannt - ich gehe von einem Standard-Feuerwehraufbau (Hersteller vermutlich Magirus) aus.Der Kreis ist Reutlingen (RT).Ich halte Dich über den Verlauf der Sache auf dem Laufenden!Nochmals Danke!Markus
Probleme bei H-Zulassung Feuerwehr !
Verfasst: Mo 16. Sep 2002, 12:35
von MartinNg
Hallo,ich kann leider was Nutzfahrzeuge angeht nicht mitreden, aber auffällig ist mir der Landkreis. Auch in meinem 'Interessengebiet' höre ich ständig von Problemen mit den Zulassungsstellen im Raum Tübingen und Reutlingen. Sogar bei ganz profanen Dingen wie aus der Schweiz importierten gängigen Autos. Auch das Gerücht, daß angeblich Stuttgart ganz vorne dabei war, bei der Abschaffung der roten 07er-Nummer mitzuwirken, erhärtet bei mir den Eindruck;... kann es sein, daß das Schwabenland unsereins nicht besonders wohlgesonnen ist ? Die Story kürzlich in Motor Klassik, wo einem Besitzer eines Dodge Challengers bei der Zulassung im Kreis WN mit haarsträubenden Spitzfindigkeiten Steine bei der Zulassung in den Weg gelegt wurden, setzt dem allem die Krone auf.Grüße aus dem Badischen !Martin
Probleme bei H-Zulassung Feuerwehr !
Verfasst: Mo 16. Sep 2002, 15:37
von markk
Eure Vermutungen kann ich nicht bestätigen: Mein eigener Landkreis (BB) grenzt direkt an den Stuttgarter und ich hatte noch nie Probleme mit Zulassung (weder bei meinem ex-Feuerwehrauto noch bei meinem ex-militär Jeep). Auch nicht mit kleineren Kennzeichen usw. - und das auch schon weit bevor Oldtimer auch offiziell bei den Behörden bekannt wurden!Markus