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07er ohne Nachweis der Verkehrssicherheit ?
Verfasst: So 18. Aug 2002, 14:52
von W24
Im Sonntagsblitz, einem lokalen Sonntagsblatt stand heute, 18.8.2002 der folgender Beitrag:Was gehegt wird, ist auch technisch korrekt,Gerichtsurteil: Behörden müssen Oldtimer ohne Nachweis der Verkehrssicherheit zulassenBehörden müssen Oldtimer ohne Nachweis der Verkehrssicherheit zulassen. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Minden verlangt das geltende Recht keine technische Überprüfung des Fahrzeugs. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass Oldtimer sorgfältig gewartet und gepflegt würden, erklärte das Gericht. Die wichtigsten heutigen Standards der Verkehrssicherheit würden damit eingehalten.Ein Oldtimer-Fan aus Paderborn hatte geklagt, nachdem ihm die Behörden im Juli vergangenen Jahres die Zulassung seines VW-Käfer aus dem Baujahr 1963 verweigert hatten. Der Mann wollte das rote Dauerkennzeichen, das ihm bereits das Fahren mehrerer anderer Oldtimer erlaubt, auch für den Volkswagen verwenden. Die zuständige Behörde bestand aber auf einem Nachweis über die Verkehrssicherheit des Autos.Sonderregelung:Ein Landeserlass, der diesen Sicherheitsnachweis verlangt hatte, wurde vom Verwaltungsgericht jetzt für unwirksam erklärt: Er verstoße gegen eine Sonderregelung in der Straßenverkehrszulassungsordnung.Ist dies rechtsgültig und gilt dies bundesweit und ab wann ?
07er ohne Nachweis der Verkehrssicherheit ?
Verfasst: So 18. Aug 2002, 20:20
von Old Cadillac
Bei meiner Zulassungsstelle hier in Oldenburg wird auch eine DEKRA oder TÜV Untersuchung gefordert und : Ich habe immer noch einzelne Hefte die ich schön nach einem Jahr verlängern und bezahlen darf... Seit Jahren !Also : Würde mich auch mal interessieren. Wenn es denn so ist, kann man nur hoffen, daß die Autos die dann ohne Untersuchung rumfahren auch wirklich ok sind. Thomas
07er ohne Nachweis der Verkehrssicherheit ?
Verfasst: Mo 19. Aug 2002, 09:14
von RA-Wilke
Hallo W24,interessante Sache, stand in dem Artikel das Aktenzeichen des Urteils? Was das VG Minden sagt, ist natürlich für andere VG nicht unbedingt bindend aber die Argumentation würde mich mal interessieren.
07er ohne Nachweis der Verkehrssicherheit ?
Verfasst: Mo 19. Aug 2002, 16:26
von MG
Zu diesem Thema gab es in den WDR-Nachrichten einen Hinweis. Ein Arbeitskollege berichtete mir davon, konnte dies jedoch nicht zuordnen. Jetzt weiss ich, was er meinte!Beste GrüßeMG
07er ohne Nachweis der Verkehrssicherheit ?
Verfasst: Mo 19. Aug 2002, 19:48
von W24
Hallo RA-Wilke,hab den exakten Wortlaut des Beitrages wiedergegeben. Ein Aktenzeichen war leider nicht angegeben. Dieser Beitrag war auf Seite 21 der Ausgabe Nr 33 des EN/NZ Sonntagsblitz vom 18.August 2002 abgedruckt. Bei der Zeitung handelt es sich um das aktuelle Sonntagsblatt für die Städte Nürnberg/Fürth/Erlangen. Redaktionstelefon 0911/216-2759 und im Internet
www.sonntagsblitz.de Grüsse aus Mittelfranken, W24
07er ohne Nachweis der Verkehrssicherheit ?
Verfasst: Mo 19. Aug 2002, 22:33
von jawolf30
Hallo W24 & RA-Wilke:der Wortlaut entspricht dem in unserer Zeitung; allerdings steht in meinem Artikel ( Rheinpfalz
www.ron.de )noch ein Satz:"Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Minden, 3 K 2213/01)"Mit fordlichen Grüßen Jürgenund wegen Tippfehler

[Diese Nachricht wurde von jawolf30 am 19. August 2002 editiert.]
07er ohne Nachweis der Verkehrssicherheit ?
Verfasst: Di 20. Aug 2002, 10:02
von RA-Wilke
Besten Dank für die schnellen Antworten, ich werde beim VG Minden mal den kompletten Text der Entscheidung anfordern. Manchmal sieht man ein Urteil ja in ganz anderem Licht, wenn man den passenden Sachverhalt dazu gelesen hat.Ich halte Euch auf dem laufenden.
07er ohne Nachweis der Verkehrssicherheit ?
Verfasst: Mi 21. Aug 2002, 00:12
von DEUVET
Letztes Jahr fragte mal ein Oldtimerbesitzer aus Paderborn bei uns nach, ob es denn Sinn mache, das Recht der Länder und Zulassungsstellen auf eigenmächtige Verordnungen von Gericht prüfen zu lassen. Ich habe ihn darin bestärkt - dann habe ich leider nie wieder was davon gehört.Bin sehr gespannt, ob es sich um diesen Fall handelt. Auch wir haben bereits das Urteil in Minden angefordert, welches tatsächlich noch nicht rechtskräftig ist.Ich halte Euch auf dem Laufenden.Mit besten Grüßen an alle, Martin Kraut, DEUVETIm folgenden Wortlaut fanden wir den Text über den Anwalt-Suchservice:Rote Kennzeichen ohne Nachweis der Verkehrssicherheit Minden (dpa/lnw) Oldtimer müssen nach Auffassung des Verwaltungsgerichts (VG) Minden auch ohne technisches Gutachten ein rotes Überführungskennzeichen bekommen. Geklagt hatte der Besitzer eines VW Käfers von 1963, der für das Fahrzeug ein rotes Nummernschild beantragt hatte. Der Kreis Paderborn hatte zuvor abgelehnt, weil es keinen Nachweis über die Verkehrssicherheit des Autos gab. In der veröffentlichten, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung gab das Gericht dem Autobesitzer recht (AZ.: 3 K 2213/01). Die Kreisverwaltung berief sich auf einen Erlass des nordrhein-westfälischen Verkehrsministers aus dem Jahr 1994, wonach der Nachweis der Verkehrssicherheit zwingend vorgeschrieben sei. Nach Auffassung des Gerichts verstößt dieser Erlass aber gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung. Dort werde eine technische Überprüfung von Oldtimern auf ihre Verkehrstauglichkeit nicht gefordert. Der Gesetzgeber sei davon ausgegangen, dass Oldtimer sorgfältig gewartet und gepflegt würden und die wichtigsten heutigen Standards der Verkehrssicherheit gegeben seien, argumentierten die Richter. Rote Kennzeichen dürfen laut Gesetz nur für Überführungsfahrten genutzt werden und müssen für jedes Fahrzeug eigens beantragt werden. VG Minden (AZ.: 3 K 2213/01)(Meldung vom 19.08.2002)
07er ohne Nachweis der Verkehrssicherheit ?
Verfasst: Mi 21. Aug 2002, 00:22
von RA-Wilke
Obwohl noch keiner den genauen Wortlaut der Entscheidung kennt, ist das Interesse daran anscheinend jetzt schon groß. Als ich vorhin dem Sachbearbeiter beim VG Minden das Aktenzeichen diktieren wollte, kam ich nur bis zum "3 K", den Rest sagte er von selbst auf! Nach dem Pressebericht haben sich schon etliche Interessenten gemeldet, im Moment liegt das Urteil aber noch auf der Geschäftsstelle, in etwa 2 Wochen soll es dann soweit sein.
07er ohne Nachweis der Verkehrssicherheit ?
Verfasst: Do 19. Sep 2002, 20:55
von Th. Dinter
Hallo,ich habe mich schon öfter gewundert, was manche Landratsämter für Nachweise gefordert haben. Interessant ist auch die Bemerkung von Old Cadillac, wie das in OL gehandhabt wird. 30km weiter geht das ganz anders.Vom allgemeinen Verständnis her ist das eigentlich auch logisch: wenn ich mir eine normale Rote Nummer hole (oder eben dies neumodische Überführungskennzeichen), dann muß ich auch nichts vorlegen, noch nicht einmal Fahrzeugpapiere. Und bei unseren Fahrzeugen wird das dann (mit welcher Begründung?) verlangt. Nach unserer Rechtsauffassung sind sowieso Halter und Fahrer eines Fahrzeugs für dessen Verkehrstüchtigkeit zuständig.Ganz abgesehen davon, wenn ich z.B. mit dem Fahrzeug garnicht fahren will, sondern nur wegen der Versicherung die ganze Sache anleiere, was hat dann die Sicherheitsüberprüfung damit zu tun?Fragen, Fragen...grußthomas