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Rotes 07 - Kennzeichen
Verfasst: Mo 22. Jul 2002, 20:20
von C203
Jetzt höre ich bei den alten Hasen schon wieder ein Aufstöhnen, schon wieder ...Meine Frage: Ein Hänger-Verleiher mit Oldi-Sammlung hat mir angeboten, bei Tagesfahrten anstelle des teuren Hängers seine rote 07er zu leihen (pro Tag 25 Euro). Ich meine. daß das nicht geht, er meint doch. Wer hat nun recht? Verstoße ich ggf. gegen die Zulassungsordnung und fahre dann mit einem unversicherten Auto in der Gegend rum? Wenns strafbar ist - trifft es nur den Verleiher des Kennzeichens oder auch den Ausleiher, der eventuell nur blauäugig dem Angebot zugestimmt hat? Welche Strafen gibt es ggf.?Gruß Michael
Rotes 07 - Kennzeichen
Verfasst: Di 23. Jul 2002, 11:22
von Guido944
Eine 07er Nummer ist nur für die angemeldeten Fahrzeuge zulässig.Du kannst es ruhig benutzen, aber dann machst du dich strafbar und der andere ist die 07er Nummer los.Tschoe, Guido
Rotes 07 - Kennzeichen
Verfasst: Di 23. Jul 2002, 11:28
von Rene E
Wobei ich ja sagen muß, daß ich genau das gut an einer 07 fände,wenn ich sie, sagen wir mal nach Rücksprache mit meiner Versicherung, auch als Probefahrt und Überführungskennzeichen für fremde Autos nutzen könnte. Wie oft hat man das Problem mit nicht angemeldeten Fahrzeugen für die man sich interessiert und die unbedingt Probegefahren werden müssen. Auch wenn es natürlich nicht so ist, aber es wäre ein tolles feature für die 07.
Rotes 07 - Kennzeichen
Verfasst: Di 23. Jul 2002, 15:51
von Markus Neser
Hallo zusammen,Finger weg vom Verleihen/Leihen von -07 er Kennzeichen !!!!!!!!!!!!!Ein Fahrzeug, daß mit einem roten Kennzeichen bewegt werden soll ist lt. § 28 StVZO "Zulassungs- und Genehmigungspflichtig" und es wird für jedes KFz ein Fahrzeugschein ausgestellt.Die Strafen sind verheerend:1. Steuerhinterziehung bzw. falsche Verwendung des Oldtimerkennzeichens2. Fahren mit einem nicht-zugelassenem Fahrzeug3. KEIN Versicherungsschutz Bitte, wenn euch jemand darauf anspricht, auf die rechtlichen Gegebenheiten hinweisen. Jeder, der das Kennzeichen mißbraucht, macht sich Strafbar.In diesem SinneMarkus NeserWürttembergischeVersicherung AG
Rotes 07 - Kennzeichen
Verfasst: Di 23. Jul 2002, 16:28
von er ka
Hallo erstmal,in Ergänzung zu dem was Markus Neser schreibt kommt noch hinzu: Punkte in Flensburg, gegebenenfalls Entziehung der Fahrerlaubnis, im Falle einer Karambolage Schadenersatzpflicht und an Personenschaden möchte ich gar nicht erst denken. Ach ja, die rote Nr ist dann sowieso futsch.Bei alledem: Unwissenheit schützt vor Strafe Nicht! Ergo sind jegliche Ausreden im Falle eines Falles Wirkungslos.Ich fahre(Risiko vermeidend)freundlich grüssender ka
Rotes 07 - Kennzeichen
Verfasst: Di 23. Jul 2002, 16:42
von Markus Neser
Hallo Er Ka,stimmt. Ich habe es unter "Fahren mit einem nicht-zugelassenem Fahrzeug" zusammengefaßt. Ausgeschrieben hast Du natürlich Recht. Gruß Markus
Rotes 07 - Kennzeichen
Verfasst: Fr 16. Aug 2002, 17:59
von cafe.in
[Hallo,das Rechtliche und die Konsequenzen wurde aaO ausführlich beschrieben.Bleibt nur noch zu ergänzen, dass solcher Mißbrauch genau die Gründe sein können, weswegen die rote 07-Nummer zur Disposition steht.Sägt nur weiter an dem Ast, auf dem Ihr sitzt.mit befremdl. Grußcafe.in
Rotes 07 - Kennzeichen
Verfasst: Sa 17. Aug 2002, 10:05
von Mario
hallo cafe.was wirfst du michael vor ?er hat ja nur gefragt um eben einen solchen mißbrauch zu verhindern.nicht immer gleich lospoltern !gruß,mario