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Vollabnahme
Verfasst: Mo 15. Jul 2002, 13:48
von Bart1
Hallo wertes Forum. Ich fuhr einen 69 Amazon, der jetzt nach fünf Jahren Schlaf wieder die deutschen Straßen unter die (originalen) Tiefbettfelgen nehmen soll.Da der alte Schwede leider draußen schlafen musste ist jetzt leider noch was arbeit notwendig, doch wenn ich das geschafft hab, mit welchen kosten muß ich dann rechnen und was brauche ich alles zu einer H Abnahme, muß der "alte" dann eigentlich noch zur AU?Freue mich auf Eure Antworten.....
Vollabnahme
Verfasst: Mo 15. Jul 2002, 15:45
von Hurvinek
Hallo, Bart!Zur AU muss der Wagen, wenn er vor dem 1.7.69 erstmalig zugelassen wurde. Und Du benötigst (also nicht Du - Dein Auto) eineVollabnahme! Ich vermute aber, wenn Dein Volvo 5 Jahre lang draussen stand ohne bewegt zu werden, sind die Kosten für den Papierkram eher zu vernachlässigen. Ich würde mich ehrlich für Dich freuen, wenn ich mich hierirre, aber ich hab` da so meine Erfahrungen....Beste Grüsse,der OlliNach dem 1.7.69, natürlich nachher!!!!Entschuldigung, bin etwas schläfrig - liegt am Wetter![Diese Nachricht wurde von Blues Brother am 15. Juli 2002 editiert.]
Vollabnahme
Verfasst: Di 16. Jul 2002, 07:42
von Bart1
Ja ja ich weiß ja, aber eigentlich ist der alte Schwede echt noch ganz gut in Schuß, na ja drückt mir mal die Daumen, daß ich nicht zu viele böse Überraschungen erlebe. Aber noch mal zu den Kosten, was kostet so eine Vollabnahme eigentlich?
Vollabnahme
Verfasst: Di 16. Jul 2002, 08:27
von er ka
Hallo Bart1,zu den Kosten, ich weis nicht ob innerhalb der Bundesländer verschieden, kann ich Dir zu NRW sagen, dass ich im April für die Vollabnahme (war 8 Jahre stillgelegt) und H-Abnahme genau 91€ beim TüV bezahlt habe.Ich fahre(schlafende Amazonen)freundlich grüssender ka
Vollabnahme
Verfasst: Fr 19. Jul 2002, 17:54
von Klasi
hallo,war am 17.07.02 beim TÜV Düsseldorfvolvo amazon war 5 jahre stillgelegt.vollabnahme + h-abnahme haben 120eur gekostet.die zulassung kostet:26eur neuer brief26eur die zulassung selbst15eur wenn der sachbearbeiter alles abtippen muß (wenn das kfz bei denen nicht mehr gespeichert ist)ca 30eur für 2 neue kennzeichen.ciaoklaus
Vollabnahme
Verfasst: Sa 20. Jul 2002, 21:00
von Guido944
Wofür eine Ausnahmegenehmigung?
Vollabnahme
Verfasst: Mo 22. Jul 2002, 11:01
von markk
@Histomat:Du hast eine Ausnahmegenehmigung für gelbe Scheinwerfer?War das aufwändig (Im Sinne von Überredungskunst) oder gibt es da sogar etwas offizielles an das man sich halten kann?Interessant ist die nicht verstellbare Rückenlehne - dafür habe ich keine Ausnahmegenehmigung gebraucht!Viele GrüßeMarkus
Vollabnahme
Verfasst: Mi 24. Jul 2002, 09:50
von markk
HelmutInteressant! Danke!Markus
Vollabnahme
Verfasst: Fr 26. Jul 2002, 19:00
von 80gte76
Hallo zusammen,Früher hieß es mal "In Etwa Wirkung", Heute nur noch "Etwa Wirkung" und greift nur bei Importfahrzeugen. Für Scheinwerfer gibt es in der Regel keine "Etwa Wirkung". Die Lichtquellen (Glühlampen müssen in jedem Fall Bauartgenehmigt sein - sprich ein Prüfzeichen haben), es sei den es wird ein Gutachen vom LTI(Lichttechnischen Institut (Karlsruhe)) beigebracht worin dem Scheinwerfer die "Etwa Wirkung" bescheinigt wird.Gruß ChrisAber wo kein Kläger....
Vollabnahme
Verfasst: Sa 3. Aug 2002, 21:48
von Th. Dinter
Hi,oben ist ein kleiner Fehler unterlaufen: AU entfällt, wenn die Erstzulassung vor dem 1.7.69 war.Warum sollen gelbe Glühlampen keine Bauartgenehmigung haben? Nur müssen sie deswegen trotzdem nicht der StVZO entsprechen, wenn der Gesetzgeber gelbes Licht generell untersagt.Ich könnte mir allerdings vorstellen, daß der TÜV sowas durchaus genehmigen kann, wenn die Leuchten entsprechend alt sind und es z.B. für die Birnensockel gar keine weißen Birnen gibt. grußthomas