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Und nochmal : 07 Kennzeichen und TüV

Verfasst: Mi 10. Jul 2002, 16:06
von Andreas Sinnhuber
Liebe Gemeinde,ein Freund hat gestern beim Versuch, seinen 1962er T-Bird anzumelden, eine Behörden-Abfuhr erhalten.Der Wagen war bereits in D als Oldtimer (Schlüsselnr. 98) zugelassen, der Fahrzeugbrief ist jedoch abgelaufen, da der Wagen auf 07 in einem anderen Kreis gefahren wurde. Ein gültiger HU-Bericht (1 Jahr) ist vorhanden.Die Zulassungststelle verlangt aufgrund des abgelaufenen Briefes ein Vollgutachten, auch für die 07er Zulassung. Darüber hinaus gabs die Information: kein 07er, wenn nur 1 Auto mit der 07er betrieben werden soll.Scheint, das die "Kleinstaaterei" in Sachen 07 immer mehr Blüten treibt...GrußAndreas

Und nochmal : 07 Kennzeichen und TüV

Verfasst: Sa 13. Jul 2002, 12:54
von Mc Pop
HalloWie?Was soll das heissen "kein 07er, wenn nur 1 Auto mit der 07er betrieben werden soll"?Da ich mir in sehr naher Zeit selber ein Fahrzeug ( DAF 400 ) mit 07er zulegen möchte, interessiert mich diese Aussage doch schon mehr.Heisst das etwa, ich muss zusätzlich zu der geforderten schwarzen Nummer und dem ersten Oldie noch einen zweiten Oldie auf 07 zulassen?Oder wie ist das gemeint?

Und nochmal : 07 Kennzeichen und TüV

Verfasst: Mo 15. Jul 2002, 20:14
von Chico
Hallo Andreas,> ...der Fahrzeugbrief ist jedoch abgelaufen, da der Wagen auf 07 in einem anderen Kreis gefahren wurde ...Wenn das Fahrzeug länger als 1,5 Jahre nicht (mit einem schwarzen Kennzeichen) zugelassen war, ist das die zwangsläufige Folge.> Die Zulassungststelle verlangt aufgrund des abgelaufenen Briefes ein Vollgutachten, auch für die 07er Zulassung.Das Vollgutachten ist für die Nutzung mit einem 07-er Kennzeichen definitiv nicht erforderlich! Der 1 jahr alte TÜV-Bericht (ohne Mängel??) sollte reichen.>... kein 07er, wenn nur 1 Auto mit der 07er betrieben werden sollDies wird in der Tat inzwischen bei vielen Zulassungsstellen so gehandhabt. Das 07-er Kennzeichen ist ja eigentlich auch für Oldtimersammlungen gedacht. Sammler haben so die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge mit vertretbarem finanziellen Aufwand gelelgentlich zu bewegen. Die Nutzung ist jedoch stark eingeschränkt! (Teilnahme an Treffen, etc.)Warum willst du den Wagen nicht mit einer H-Zulassung versehen? Ermäßigter Steuersatz ohne Nutzungsbeschränkungen erscheint mir bei einem Fahrzeug, das die 30-Jahre Grenze überschritten hat, sinnvoller.GrußChico