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07-Kennzeich an VW DOKA- Sonntagsfahrverbot mit Anhänger?
Verfasst: Mo 8. Jul 2002, 22:27
von bullihebbär
Besitzen eine VW Doppelkabine Baujahr 1966 und stehen nun vor der Frage, ob bei einer 07-Zulassung auch ein Sonntagsfahrverbot für die Fahrt mit einem Wohnwagen (Eriba Puck, Bj, 1964 ) besteht. Im Originalbrief ist das Fahrzeug als "Lastwagen" ´gekennzeichnet.Da wir gerade an Wochenenden viele VW-Treffen mit dem "Gespann" besuchen fragen wir uns natürlich, ob wir Sonntags überhaupt eine Fahrerlaubnis haben.Wer kann uns schnellstmöglich weiterhelfen, das nächste Treffen steht vor der Tür ( Glocknertreffen in Österreich) und wir brauchen Gewissheit.Unser Straßenverkehrsamt kann und will uns nicht weiterhelfen ( Kreis Siegen-NRW ) und verweist und an die Polizei, die sagen jedoch, die Zulassungsstelle ist zuständig.
07-Kennzeich an VW DOKA- Sonntagsfahrverbot mit Anhänger?
Verfasst: Di 9. Jul 2002, 08:40
von ventilo
Wenn Deine DoKa als LKW zugelassen ist und Du mit einem Anhänger unterwegs bist fällst Du in Deutschland unter das Sonntagsfahrverbot.(Geht mir mit meinem Pick-Up leider genauso...)Dabei ist es auch unerheblich, ob Du privat oder gewerblich unterwegs bist.Man kann allerdings eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die dann aber immer nur für eine Fahrt gilt. Eine generelle Ausnahmegenehmigung ist wohl nicht möglich. Zumindest wurde dies mir so vom KBA und BMVBW mitgeteilt.Evtl. kannst Du ja Deinen Bulli wieder als PKW zulassen, bei 07er-Kennzeichen ist das Kfz.-Steuer-mäßig ja egal.Bleibt nur zu hoffen, daß das Sonntagsfahrverbot europaweit schnell abgeschafft wird....
07-Kennzeich an VW DOKA- Sonntagsfahrverbot mit Anhänger?
Verfasst: Di 9. Jul 2002, 09:10
von Rene E
Gilt das denn nicht erst ab einem bestimmten zulässigen Gesamtgewicht? Dann dürfte ich mit meinem Leichenwagen ja eigentlich auch nicht fahren. Na gut! Er ist ein So. KFZ und ich weiß von meinem Freund mit der Feuerwehr der dieses Palaver auch schon hatte, daß eine Feuerwehr auch mit Anhänger am Sonntag fahren darf. Das ein normaler Bulli mit Anhänger mit 30 km/h die A1 hocheiern darf ist aber erlaubt, oder?
07-Kennzeich an VW DOKA- Sonntagsfahrverbot mit Anhänger?
Verfasst: Di 9. Jul 2002, 09:35
von markk
Im Gesetzestext steht sinngemäß drin, daß das Sonntagsfahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen gilt UND (und jetzt kommt´s) für ALLE LKW mit Anhänger (also auch der Mini Pickup, wenn er einen Anhänger in "Bobbycargröße" zieht).Da mein Laster ein So KFZ ist, hatte ich bisher mit Anhänger auch bei Kontrollen keine Probleme. Letztens meinte aber ein TÜVer, daß das Sonntagsfahrverbot auch für SoKFZ gelte (was ich mir nicht vorstellen kann, denn erstens dürften dann Sonntags keine Wohnmobile mehr mit Anhänger fahren und zweites soll das Sonntagsfahrverbot ja den gewerblichen Transport unterbinden und die Fahrer zu einem Wochenende zwingen)Übrigens gab es in einer aktuellen Offroadzeitschrift einen Artikel zu einem kürzlich gefällten Gerichtsurteil: Der Richter meinte daß auch Geländewagen mit LKW- Zulassung (und Anhänger) vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen sind, da sie normalerweise nicht gewerblich transportieren und auch nicht das Erscheinungsbild eines LKW haben. Hiervon wieder ausgenommen (und Bullihebbär - das ist dann wieder zu Deinem Nachteil!)wurden hiervor die Pickups - da sie wie ein LKW aussehen würden, dürften sie Sonntags nicht fahren) Meines Wissens ist das Urteil aber noch nicht rechtskräftig!Bleibt also nur: Fahren und sich dummstellen ("ist doch ein Oldtimer") oder Ummelden auf So Kfz (Bürofahrzeug, Womo, Bautrupp, Rallyebegleitfahrzeug,...)Viele GrüßeMarkus[Diese Nachricht wurde von markk am 09. Juli 2002 editiert.]
07-Kennzeich an VW DOKA- Sonntagsfahrverbot mit Anhänger?
Verfasst: Di 9. Jul 2002, 13:06
von bullihebbär
Ich bin's wieder.Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Zuschriften.Auch wenn unser Bulli schon 36 Jahre auf dem Rücken hat, so kann er doch dank seiner 50 PS ohne weiteres mit 80 km/h über die Autobahn fliegen, (

) und das sogar mit "Bobbycar" hinten dran.Nee, Spaß bei Seite.Die DOKA ist ein original DRK-Fahrzeug, mit Beschriftung, orig. Bestückung ( Katastrophenausstattung mit Strom-Geno, Feldtelefon, etc.).Die DRK-Bereitschaft, aus der der Wagen stammt, fördert die Erhaltung des Fahrzeuges, sodaß die Originalität trotz des Übergangs in Privatbesitz erhalten bleiben soll.Aus diesem Grund müßte es sich ja eigentlich auch um So-KfZ. handeln. Da wir jedoch mit einem äußerst kooperativen Straßenverkehrsamt( bzw. dem dortigen "Beamten") zu tun haben, müssen wir uns in mühevoller Kleinarbeit von überall her die Infos holen.Ob es sich um ein So-Kfz handelt entscheidet aber letztlich der TÜV, oder ?