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Auto verkauft-Käufer will Geld teilweise zurück. Welche Rechte habe ich?

Verfasst: Do 4. Jul 2002, 14:00
von groovepack
hallo,ich habe vor ca. 10 Tagen einen 1967 911 2.0 Coupe verkauft. in den kaufvertrag habe geschrieben, dass es sich im ein restaurationsobjekt handelt und dass der unterboden instandgesetzt wurde, mehr nicht.ich kann mit rechnungen belegen, dass das mit dem unterboden stimmt... jetzt kommt der käufer und sagt der u-boden sei immer noch verrostet, teilweise sogar durch und einfach schlecht gemacht, etc. er verlangt, dass ich die hälfte der reparatur trage (ca. 1000 euro) sonst will er mich darauf verklagen!!?wie sieht es rechtlich aus und was kann ich machen?? danke für jede hilfreiche antwort.michael

Auto verkauft-Käufer will Geld teilweise zurück. Welche Rechte habe ich?

Verfasst: Do 4. Jul 2002, 14:15
von LanciaBeta
Hallo,nach meinen Erfahrungen und Wissensstand gilt wohl folgendes:- für ein "Restaurationsobjekt" gilt immer, dass der Verkäufer keine Gewährleistungen trägt,wenn er darauf hingewiesen hat.- eine "Instandsetzung" des U-Bodens bedeutet nicht , dass er erneuert wurde, solange Du keine Gewähr auf eine sauberen Unterboden gegeben hast, bist Du nicht haftbar- zudem kannst Du diese Haftung an die Werkstatt weitergeben, die den U-Boden nach Deinen Rechnungen "instandgesetzt" hat, kommt drauf an, wie lange es her ist.Grundsätzlich bist Du als Verkäufer im privaten Bereich kaum haftbar, man muss Dir nachweisen, dass Du von diesem Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufs gewusst hast, denke das wird schwierig. Glaube aber, dass der Verkäufer eine begründete Wandlung des Vertrags innh. 2 Wochen erwirken kann.Grundsätzlich würde ich mich erstmal weigern, diesen Teil zu bezahlen. Ich habe einen ähnlichen Fall selbst erlebt, stand aber auf der anderen Seite ...beste GrüsseNico

Auto verkauft-Käufer will Geld teilweise zurück. Welche Rechte habe ich?

Verfasst: Do 4. Jul 2002, 14:48
von groovepack
Danke Nico für die Antwort, ich hoffe dass ich ohne weiteren Zahlungen da raus komme, da ich den Wagen zu einem sehr fairen Preis verkauft habe, der solche Mängel einfach mit einschließt. Michael

Auto verkauft-Käufer will Geld teilweise zurück. Welche Rechte habe ich?

Verfasst: Do 4. Jul 2002, 15:21
von Rene E
Wenn der Preis fair war und Du die Chance hast ihn an jemand anderes weiterverkaufen könntest. Gib dem das Geld zurück und vergiss die Geschichte, bevor das ewige Kreise zieht. Nachher mußt Du den Wagen doch zurücknehmen. Er ist schlechter geworden, Du zahlst Anwaltskosten etc.. Ist ein harter Vorschlag, aber glaub mir Du schläfst ruhiger.

Auto verkauft-Käufer will Geld teilweise zurück. Welche Rechte habe ich?

Verfasst: Do 4. Jul 2002, 17:38
von Rene E
Der eine schreit "BETRÜGER" der andere "QUERULANT". Wer von Euch recht hat kann ich nicht beurteilen. Aber ein Rechtsstreit kostet viel Zeit, Geld und Nerven. In solchen Streitfällen wie Deinem zahlen meistens beide drauf. Denn Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Im schlimmsten Fall mußt Du nach 2 Jahren den Wagen zurücknehmen und bekommst ein Wrack wieder, weil der Käufer den Wagen einfach nach draußen gestellt hat. Oder er hat auch keine Lust auf Rechtsstreit und dafür stehen dann Nedim und Ivan vor Deiner Tür und verlangen den Preisnachschlag durch Faustschlag. Wofür sie dann ebenfalls 2 Jahre später 10 Sozialstunden bekommen, weil Nedims Vater im Sommer 83 mal eine Flasche Bier getrunken hat und Ivan nie von seinem Vater mißbraucht wurde.Ne! überlege was Dich die Rücknahme kosten wird (Transport, neue Kleinanzeige) und dann Geh bei einem guten Glas Whiskey in Dich, ob Du den Wagen wirklich guten Gewissens verkauft hast. Wenn ja, dann gehe genau keinen Rechtsstreit ein, denn dann kannst Du den Wagen auch jemand anderem für den gleichen Preis verkaufen und dann hat dieser Querulant auch einen so guten Wagen zu dem Preis nicht verdient!

Auto verkauft-Käufer will Geld teilweise zurück. Welche Rechte habe ich?

Verfasst: Do 4. Jul 2002, 18:37
von er ka
Hallo erstmal,vergiss die ganze Geschichte,hole Dein Auto zurück und verbuche das Geschehene unter Lebenserfahrung.Rene E hat, so glaube ich den besten Weg schon beschrieben und ich würde an Deiner Stelle so vorgehen.Es geht hier nicht um den streitbarsten Widerstand oder den unteren Weg, sondern um die vernünftigste Lösung, mit diesem Käufer wirst Du nicht froh werden können.Heute ist es der Unterboden, morgen das Getriebe, übermorgen......Überrasche ihn einfach: Tag da bin ich, hole Auto und alle Unterlagen wieder ab und hier ist das Geld zurück, gegebenenfalls unter zurückbehaltung einer angemessenen Aufwandsentschädigung.Es ist Traurig, aber die Unwucht dieser Erde wird bestimmt durch die Menge der Idioten die darauf Amok läuft.Ich fahre(mitfühlend)freundlich grüssender ka

Auto verkauft-Käufer will Geld teilweise zurück. Welche Rechte habe ich?

Verfasst: Do 4. Jul 2002, 21:21
von groovepack
danke jungs für den tip mit dem zurückholen, aber ich habe euch nicht gesagt dass der käufer in dieser kurzen zeit schon -angeblich- viel geld und zeit in den wagen gesteckt hat. was nun, denn ich denke wenn ich den wagen zurück nehme, will er auch die zusätzliche kohle die er schon investiert hat. außerdem stehe ich kurz vor meinem traumkauf (einem 911er '69 S Targa), den ich mir auch abschminken kann, wenn ich den wagen zurücknehme. vielleicht doch hart bleiben, denn ich kann wirklich guten gewissens sagen, dass der verkaufszustand und der preis fair waren.nun ist guter rat wahrscheinlich "teuer"?

Auto verkauft-Käufer will Geld teilweise zurück. Welche Rechte habe ich?

Verfasst: Do 4. Jul 2002, 22:14
von Eintopf
Vorsicht mit dem Zurücknehmen!Das kann prima gegen Dich verwendet werden (Schuldeingeständnis etc.)Dann kommt der Hammer in Form von Forderungen für "Unkosten" bloß nach!Für mich hört sich die Sache danach an, daß sich der Käufer das Auto schöner geredet hat, als es ist und sich nun langsam der Arbeiten bewußt wird?Grüße,Peter

Auto verkauft-Käufer will Geld teilweise zurück. Welche Rechte habe ich?

Verfasst: Do 4. Jul 2002, 22:15
von adler-fan
Hi groovepack,also ich würde es auf ein Rechtstreit ankommen lassen. Wie kann es denn sein, das jemand ein Auto kauft, dann ein Menge Geld angebkich schon investiert hat und dann feststellt, der Wagen sei sein Geld nicht wert? Das sieht mir doch sehr nach ein ganz miesen Tour aus. Bist du im Rechtsschutz???Gruß Olaf

Auto verkauft-Käufer will Geld teilweise zurück. Welche Rechte habe ich?

Verfasst: Sa 6. Jul 2002, 10:35
von Andreas Sinnhuber
Wer ein Restaurationspbjekt kauft, muss mit erheblichen Mängeln rechnen. Das wird im Zweifel wohl jeder Richter so sehen.Das der Boden mal "instandgesetzt" wurde besagt m.E. nicht, daß er zum Zeitpunkt der Übergabe mängelfrei sein muß.Hast Du im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen? Das wäre eine zusätzliche Absicherung. Selbst wenn nicht, der Begriff Restaurationsobjekt sagt eigentlich alles.Ich würde einem Rechtsstreit gelassen entgegen sehen. Wenn der Käufer einen guten Anwalt hat, wird dieser ohnehin vom Rechtsstreit abraten. Nur mal allgemein: wie soll sich der ehrliche Verkäufer eines restaurationsbeürftigen Autos denn noch vertraglich absichern?Hier hat jemand ein Restaurationsobjekt zu einem entsprechenden Preis gekauft - so what?Übrigens sind bestimmt 80% der angebotenen Oldtimer - penibel betrachtet - Restaurationsobjekte.Nur meine MeinungAndreas