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07 Kennzeichen

Verfasst: Do 20. Jun 2002, 14:14
von Hochi
Hallo,ich habe seit fast 7 Jahre Dauerrot Kennzeichen und habe nun das erste mal Probleme. 1. Ich habe ein Fahrzeug, Opel Blitz für längere Zeit vor meinem Haus im Öffentlichen Verkehrsraum (Parkplatz) geparkt. Mir wurde gesagt das man das darf, da das Ende der Fahrt der Wohnort ist (also bei mir Form Haus).2. Das Fahrzeug hatte nicht unbedingt sehr gut ausgesehen, war aber verkehrssicher, hatte Bemalung aus den 80er und eine größere Menge an Roststellen und einige wenige Durchrostung in nicht Tragenden Teilen (Tür und zwei kleine Stellen am Kotflügel). Nun wurde mir auch hierzu gesagt, dass die Roten Kennzeichen für den Aufbau solcher Fahrzeuge genutzt werden darf.Jetzt hat mir das Regierungspräsidium Darmstadt geschrieben dass das so nicht stimmt. Das Dauerparken, auch vorm Haus, sei nicht gestattet und es dürfen nur Fahrzeuge in einem Tadellosen technische und optisch Zustand mit diesen Kennzeichen bewegt werden.Was mache ich mit Autos die in Vorbereitung zum schönen Oldtimer einen Standortwechsel zwecks Reparatur brauchen? Wenn ich diese auf ein Privatgrundstück lagere bekomme ich Ärger mit dem Ordnungsamt, also was tun?[Diese Nachricht wurde von Hochi am 20. Juni 2002 editiert.]

07 Kennzeichen

Verfasst: Do 20. Jun 2002, 15:22
von RA-Wilke
Hallo Hochi,wenn Du ein Auto mit roter 07er Nummer auf einem Privatgrundstück abstellst wird kein Ordnungsamt in Deutschland etwas dagegen haben, es sei denn, das Auto ist wirklich aufbauunfähiger Schrott und muß entsorgt werden.Im öffentlichen Straßenverkehr darfst Du mit diesem Kennzeichen grundsätzlich nicht parken, auch nicht, wenn dies in unmittelbarer Nähe Deines Wohnorts geschieht.Voraussetzung für das rote 07er Kennzeichen ist ein verkehrssicherer Zustand, der Wagen braucht keineswegs optisch und technisch tadellos zu sein, gerade bei der laufenden Restaurierung soll Dir ja dieses Kennzeichen behilflich sein.Möglich ist allerdings, dass der RP in Darmstadt durch irgendwelche Außendienstmitarbeiter vom schlechten optischen auf einen schlechten technischen Zustand geschlossen hat. Meiner Ansicht nach ist es dann Sache des RP, den schlechten Zustand (zum Beispiel durch eine TÜV-Untersuchung) zu beweisen. Höchstwahrscheinlich wird man aber versuchen, den Nachweis von Dir zu verlangen.

07 Kennzeichen

Verfasst: Do 20. Jun 2002, 20:21
von Sven Bruchmann
Moin.Ich kenne die Problematik. Ich hatte auch längere Zeit meinen Blitz vor der Haustür stehen gehabt und bekam Ärger mit dem Ordnungsamt und der Zulassung. in Groß-Gerau hat man dann auch auf das Parkverbot hingewiesen und behauptet mein Blitz wäre nicht verkehrszulässig. Jetzt muß ich zur Begutachtung vorfahren. Aber das ist kein Problem.Zum Thema Parken habe ich anzu merken, dass ich im Internet nachgelesen habe, das Parken im öffentlichen Bereich ist vom Gesetzgeber erlaubt, wenn mann unmittelbar vor der eigenen Haustür parkt. Dies ist vom Gesetzgeber im §49 so dargestellt.Ich frage mich wer uns da verarschen will.Sven Bruchmann

07 Kennzeichen

Verfasst: Do 20. Jun 2002, 21:10
von DEUVET
Hallo Sven,da geht es um zugelassene Fahrzeuge. Ein 07-Kennzeichen ist keine Zulassung und ist nur fürs Fahren erlaubt - im Umkehrschluß ist das Parken nicht erlaubt. Paradox aber gültige Rechtssprechung.So isses nu mal ...Martin