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Gewährleistung/Garantie
Verfasst: Di 21. Mai 2002, 21:43
von Mario
Hallo,heute hat ein Bekannter von mir ein gebrauchtes Auto beim Händler gekauft. Das Thema kam auch auf das neue Gewährleistungsrecht zu sprechen. Der Händler wollte partout "nur" ein Jahr Garantie geben. Da ich aber was von 2 Jahren gesetzlicher Gewährleistung im Ohr habe, würde mich nun interessieren, welches die Unterschiede zwischen der Gewährleistung und der Garantie sind.Viele Grüße,Mario
Gewährleistung/Garantie
Verfasst: Di 21. Mai 2002, 22:30
von Vette58
Hallo Mario,das Thema ist relativ schnell erklärt:Gewährleistung ist der Anspruch der kaufenden Handelsstufe (oder Endkunde) an den Verkäufer. Dieser Anspruch kann unter Kaufleuten teilweise oder auch ganz ausgeschlossen werden. Lediglich gegenüber den Endkunden ist er nicht unter das gesetzliche Mass reduzierbar. Seit 2002 bedeutet dies 24 Monate bei neuen Waren (wobei innerhalb der ersten 6 Monate vom Verkäufer bewiesen werden muss, dass der Mangel NICHT beim Verkauf schon vorlag; danach muss diesen Beweis der Käufer führen). Bei gebrauchten Waren beträgt die gesetzliche Gewährleistung aber nur 12 Monate.Garantie ist das Versprechen einen Mangel zu beseitigen. Dieses Versprechen kann gegenüber Endkunden oder auch Handelsstufen ausgesprochen werden. Gegenüber Endkunden darf es aber den gesetlichen Umfang der Gewährleistung nicht unterschreiten. Die Garantie kann also durchaus länger als die Gewährleistung dauern.Häufig werden speziell im Gebrauchtwagenhandel die Autos mit einer Garantie verkauft. Wichtig ist aber, dass diese Garantie nicht den Gewährleistungsanspruch (wahlweise Nachbesserung, Minderung oder auch Wandlung) ersetzt. Im Eizelfall kann der Endkunde also wählen, ob er die Garantie oder die Gewährleistung in Anspruch nimmt.OK, die Erklärung war doch nicht so schnell . Es gibt auch noch einige Besonderheiten, bei denen es allerdings auf den Einzelfall ankommt.Alle Klarheiten beseitigt ?Gruß Uli
Gewährleistung/Garantie
Verfasst: Mi 22. Mai 2002, 07:53
von Mario
Zitat:Original erstellt von Vette58:Gegenüber Endkunden darf es aber den gesetzlichen Umfang der Gewährleistung nicht unterschreiten. Die Garantie kann also durchaus länger als die Gewährleistung dauern.moin uli,erst mal danke für deine recht ausführliche antwort. soweit ist alles klar.aber: wenn die garantie den gesetzlichen umfang der gewährleistung nicht unterschreiten darf, so hätte doch der verkäufer meinem kollegen eine 2-jährige garantie zugestehen müssen, oder ?ich bin heute nämlich in der selben bredouille. möchte mir heute einen gebrauchtwagen kaufen und nicht ganz unvorbereitet dort aufkreuzen.gruß,mario
Gewährleistung/Garantie
Verfasst: Mi 22. Mai 2002, 09:51
von Nobbi
Hallo Mario,da es sich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt, betraegt die ges. Gewaehrleistungsfrist nur 1 Jahr, im Gegensatz zu 2 Jahren fuer neue Gueter.Wenn der Haendler 1 Jahr "Garantie" geben will, kann er sich das fast schon sparen, es sei denn, die versprochenen Leistungen gingen ueber das gesetzliche Mass hinaus. Kann ich mir aber auch nicht so recht vorstellen.Vermutlich versucht er als Gnadenakt zu verkaufen, wozu er sowieso verpflichtet ist...Das Beste ist eh: Augen auf beim Autokauf!Sonst geht's Dir wie dem Kollegen mit dem FIAT 124 Spider, der sich auch grad mit einem Haendler rumschlagen darf.Gruesse
Gewährleistung/Garantie
Verfasst: Do 30. Mai 2002, 11:45
von jfolki
Einiges ist noch zu vervollständigen:Eine Gewährleistung (neu: Sachmangelhaftung)ist ein gesetzlicher Anspruch. Bei gebrauchten Gütern besteht dieser 1 Jahr.Eine Garantie ist dagegen ein vertraglicher Anspruch. D.h. dieser kann frei verhandelt werden und auch eingeschränkt werden. Wie also bereits gesagt wurde ist der Begriff "1 Jahr Garantie" unsinnig. Es sei denn es wird formuliert "Über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus besteht 1 Jahr Garantie".