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Oldtimer-Foren •Verbleibniserklärung
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Verbleibniserklärung

Verfasst: Sa 18. Mai 2002, 21:23
von borsten
Mahlzeit! Ich beziehe mich auf folgende Antwort zu einer Frage aus 2001, bei der ein Mitglied Probleme mit der Verbleibniserklärung hatte:"erstellt am: 05. September 2001 13:20 Hallo!In der Neufassung der Altautoverordnung, die dann Altfahrzeuggesetz heißt, kommt eine Verbleibserklärung gar nicht mehr vor. (Vermutlich hat man erkannt, dass das gar nicht zu handeln ist.)Also erst mal abwarten. Leider steht der Termin des Inkrafttretens noch nicht fest, dürfte aber Anfang nächsten Jahres geschehen.Wie auch schon vor der Altautoverordnung darf natürlich auch künftig ein Auto nur "umweltgerecht" entsprechend der Abfallgesetze untergebracht werden. Es muß also sichergestellt sein, dass von dem Fahrzeug keine Umweltgefahren ausgehen (können). Und das wird sehr eng gesehen!Grüße,Martin Kraut, DEUVET"1.) Hat sich hier inzwischen was geändert?2.) Mal angenommen, als ehrlicher Staatsbürger füllt man das Ding wahrheitsgemäß aus: Hat jemand Erfahrung damit, welche Bußgelder maximal verhängt werden können, wenn man ein abgemeldetes Fahrzeug, das noch alle Betriebsflüssigkeiten enthält und aus dem leider Öl tropft, in einer Garage mit festem Boden (Beton oder so...) abgestellt hat? Ich hab mal die Horrorzahl von 50.000 Euro Strafe für Umweltverschmutzung gehört!Wer weiß was?Danke Borsten

Verbleibniserklärung

Verfasst: Sa 18. Mai 2002, 21:56
von DEUVET
Hallo!Zur 1. Frage: es hat sich nicht geändert, das Gesetz ist aber noch nicht rechtsgültig und auch ein Termin ist mir nicht bekannt.Zur 2. Frage: Wenn Das Fahrzeug in einer Garage steht, so ist das absolut legal und völlig problemlos, egal, welche Betriebsflüssigkeiten sich in dem Fahrzeug befinden.Wichtig ist, dass es ein Fahrzeug bleibt und man es (versehentlich) nicht selbsr als Abfall erklärt, beispielsweise mit der unbedachten Bemerkung: "Den schlachte ich demnächst aus."Also: Verbleibserklärung und Garagenaufbewahrung ist völlig in Ordnung.Beste GrüßeMartin KrautDEUVET[Diese Nachricht wurde von DEUVET am 18. Mai 2002 editiert.]

Verbleibniserklärung

Verfasst: Fr 7. Jun 2002, 00:21
von strichzwo
Hierzu habe ich nun auch noch eine Frage aus aktuellem Anlass.Wie stelle ich es an?Ich habe ein Fahrzeug erworben, daß erst kurz abgemeldet ist. Das Fahrzeug ist prinzipiell nicht so schlecht, aber dennoch möchte ich es zerlegen und zu nahezu 100% die Teile in anderen Fahrzeugen verwenden. Inkl. Blech, welches denn halt auch an den geschweißten Stellen wieder aufgetrennt wird.Damit jetzt keiner glaubt, ich wollte ein geklautes Fahrzeug um die Ecke bringen...Es ist ein stinknormaler 02 mit wirklich 0 Wert. Zum Wegschmeißen einfach zu Schade, zum Stehenlassen zu groß und letztendlich werden die Teile einfach rar und dann kommt es nicht mehr darauf an, ob es ein 1600-2 TI oder ein 1502 war.Wie also mache ich unseren Behörden klar, daß es sich dabei um ein 100%iges Recycling handelt?Mit der Flex in der HandThomas

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Verfasst: Fr 7. Jun 2002, 00:37
von ford64
Und wenn ich jetzt ein Wrack 20 Lenze lang ökologisch korrekt einlagere, stets mit dem Versprechen, es zu restaurieren, und dann letztlich doch schlachte - was dann?"Sehr geehrtes Umweltamt, ich wollte meinen BMW mit der Verbleibserklärungs-No. xy-z eigentlich aufbauen. Jetzt hab ich ihn aber doch lieber zersägt. Bitte streichen Sie meinen Namen aus Ihrem Register, hochachtungsvoll..."So kanns ja wohl kaum aussehen... also letztlich doch wieder für´n halben Euro an Herrn Ivan Molotow in Novosibirsk verkauft?Gruss

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Verfasst: Fr 7. Jun 2002, 00:51
von strichzwo
Interessanter Aspekt eigentlich.stellt man sich das mal so vor: Ich beabsichtige, ein Fahrzeug neu aufzubauen. Dabei ist es unumgänglich, das Fahrzeug in seine Einzelteile zu zerlegen und diese, weil es sicher einige Zeit braucht, irgendwo zu lagern. Nun stellt man nach dem Strip fest (das hat natürlich locker ein Jahr gedauert), daß die Kiste es einfach nicht mehr hergibt. Dann schlägt man sich noch ein halbes Jahr mit der Frage, soll ich, soll ich nicht und letzendlich entscheidet man sich für "ich soll nicht". Muß ich die Kiste denn nun wieder mit allen Teilen zusammenbauen? Ich meine das echt im ernst.Flex erstmal wieder zur Seite gelegtThomas

Verbleibniserklärung

Verfasst: Fr 7. Jun 2002, 21:57
von a-400
Leider ist es so das die Verwertungs Betriebe nur komplette Autos annehmen dürfen(was sie machen ist was anderes) und die ordnungsgemäße Entsorgung bestätigen. Was bedeutet bei zerlegten Autos können und wollen sie garnicht prüfen ob sie Komplett sind und falls jemand so ein KFZ an nimmt lässt er es sich gut bezahlen (das sind meine Erfahrungen)

Verbleibniserklärung

Verfasst: Mo 10. Jun 2002, 13:46
von Nobbi
Hallo,leider ist das Selbst-Zerlegen zur Teilegewinnung inzwischen illegale Abfallbehandlung! Eigentlich voellig widersinnig, weil ein gruendlicheres Recycling ist kaum vorstellbar.Und umweltschaedigendes Verhalten beim Schlachten war auch vor dieser besch...euerten Altautoverordnung schon strafbar, mit gutem Grund.Da Du ja nun schonmal gegen geltendes Recht verstoesst, kommt es auf etwas mehr nicht mehr an...:Nach etwas Rumfragen im Altauto-Bekanntenkreis trifft man normalerweise schon auf einen Betrieb, der bei Anlieferung welchen Restes auch immer und Vorlage des Briefes die Verwertungsbescheinigung ausstellt.Oder man verkauft ihn wirklich an einen frei erfundenen osteuropaeischen Zeitgenossen.In den Strassenverkehrsbehoerden hat man in aller Regel auch weder Zeit noch Nerv, dem Ganzen grossartig nachzugehen.GruessePS: im nicht EU-Ausland bricht man teilweise vor Lachen fast auseinander, wenn man die deutschen Regeln erfaehrt...

Verbleibniserklärung

Verfasst: Mo 10. Jun 2002, 15:11
von RekordC71
Zitat:Original erstellt von Nobbi:Nach etwas Rumfragen im Altauto-Bekanntenkreis trifft man normalerweise schon auf einen Betrieb, der bei Anlieferung welchen Restes auch immer und Vorlage des Briefes die Verwertungsbescheinigung ausstellt.Kann ich nur bestätigen.Eine ausgeweidete Rohkarosse kriegt man immer bei irgendeinem "Schrotter" für kleines Geld los.Viele nehmen das nicht so genau...Ist zwar nicht ganz legal, aber solange man alle Flüssigkeiten vernünftig entsorgt, finde ich nichts Schlimmes daran.Viele Teile wären sonst vielleicht für immer verloren.GrußDennis

Verbleibniserklärung

Verfasst: Mo 10. Jun 2002, 16:04
von FKS 750
das fahrzeug zum zwecke der teilegwewinnung zu zerlegen ist illegal? wie sieht das bei motorrädern aus? wenn das genauso ist, mach ich mich öfters strafbar.......

Verbleibniserklärung

Verfasst: Mo 10. Jun 2002, 17:11
von ford64
Wie sieht der Fall aus wenn alle brauchbaren Bleche schon in anderen Fahrzeugen verbaut sind und der unbrauchbare Rest, handlich zersägt, im Wertstoffcontainer der örtlichen Abfallentsorgungsbetriebe schlummert?Werden dann spezielle Müllkomissare abgestellt, die sämtliche Metallverwertungsbetriebe stillegen und solange suchen, bis sie irgendwann 30 cm vergammelten Rahmenträger finden, um dann vor Gericht wenigstens ein Beweismittel zu haben???Gibt es schon Präzedenzfälle? Frage an unsere RAs: Wie seht ihr die Sache?Gruss