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Gesetzestext zur Gurtpflicht in Oldtimern vor Bj. 1970
Verfasst: Sa 27. Apr 2002, 21:50
von töbi
Kann mir jemand die Verordnung ( § ) nennen,die die Gurtpflicht in Oldtimern vor 1.4.1970regelt ???
Gesetzestext zur Gurtpflicht in Oldtimern vor Bj. 1970
Verfasst: Mo 29. Apr 2002, 11:07
von Nobbi
Hallo,hier steht alles: Sicherheitsgurte/Kopfstützen Ausrüstungsvorschriften (§ 35a StVZO) und Anschnallpflicht (§ 21a StVO)Nach der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) besteht eine Ausrüstungspflicht für --Gurte vorne: bei Pkw ab Erstzulassung 01. 04. 70 /spätestens seit 01.01.74-Gurte hinten: bei Pkw serienmässig spätestens ab Erstzulassung 01. 05. 79- Gurte in Wohnmobilen: ab Erstzulassung 01. 01.92- Kopfstützen vorne: ab Erstzulassung 01.01.99Im einzelnen gilt: Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 01.04.1970· In Fahrzeugen (Pkw und Lkw bis 2,7 t zulässigem Gesamtgewicht), die vor dem 01 .04.1970 erstmals in den Verkehr gekommen sind, müssen keine Sicherheitsgurte vorhanden sein.· Fahrzeuge, die zwischen dem 01.04.1970 und 31.12.1973 erstmals in den Verkehr kamen, benötigen nur dann Sicherheitsgurte, wenn sie mit Gurtbefestigungspunkten für die vorderer Außensitze ausgerüstetwaren. Mittelsitze unterliegen nicht der Ausrüstpflicht.Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1974· Ausrüstpflicht mit 3-Punkt-Sicherheitsgurten auf den vorderen Außensitzen. Die restlichen Sitzplätze mussten zumindest Befestigungspunkte für 2-Punkt-Gurte haben.Bei Fahrzeugen mit offenen Aufbau (z. B. Cabrio) genügen 2-Punkt-Gurte.Ab 01.01.1976· Anschnallpflicht für Fahrer und Beifahrer auf den Vordersitzen für alle seit dem 01 .04.1970 zugelassenen Pkw, sofern hierfür Gurte vorgeschrieben/eingebaut waren.01.01.1978· Spätester Nachrüstungstermin für Gurte vorne außen an Fahrzeugen, die ab 01.04.1970 erstmals. in den Verkehr gekommen und mit Verankerungen zur Aufnahme von Sicherheitsgurten ausgerüstet sind.Verankerungen vorne waren ab Erstzulassung 01.Q1.74 vorgeschrieben wurden von vielen Fahrzeugherstellernaber schon früher eingebaut. Diese können also, abhängig vom Fahrzeugtyp, "vorhanden" sein.01.05.1979· Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten für alle ab 01.05.79 erstmals in den Verkehr gekommene Fahrzeugeauf allen Sitzen - jetzt also auch auf den Rücksitzen. Für die vorderen Außensitze sind 3-Punkt-Gurte vorgeschrieben,für die übrigen Sitze mindestens Beckengurte. Grundsätzlich keine Nachrüstpflicht für Sicherheitsgurte auf den Rücksitzen.01 .08.1984Gurtanlegepflicht auch auf den Rücksitzen für Fahrzeuge, die ab 01.05.1979 erstmalig in den Verkehr gekommen sind.Einführung eines Verwarnungsgeldes von DM 40,-- bei Nichtanlegen der Sicherheitsgurte auf den Vordersitzen.01.07.1986 · Einführung eines Verwarnungsgeldes von DM 40,-- bei Nichtanlegen der Sicherheitsgurte auf den Rücksitzen.01.08.1988 ·Die Beförderung von Kindern unter 12 Jahren auf dem Beifahrersitz ist zulässig, auch wenn dieRücksitze nicht von Kindern besetzt sind. Voraussetzung: Benutzung eines nach ECE R 44 amtlich genehmigten Kinderrückhaltesystems.Gruesse
Gesetzestext zur Gurtpflicht in Oldtimern vor Bj. 1970
Verfasst: Mo 29. Apr 2002, 20:57
von töbi
Vielen Dank für die Info´s .Aber in meiner STVO / STVZO ( Stand 2001 )steht unter diesen §§ nichts Oltimerspezifisches ! ???
Gesetzestext zur Gurtpflicht in Oldtimern vor Bj. 1970
Verfasst: Mo 29. Apr 2002, 23:28
von DEUVET
In der StVZO steht so gut wie nie etwas "oldtimerspezifisches". Die Baujahre und Ausführungsbestimmungen machen den Kohl fett. Mitrechnen musst Du schon selbst Mit einer STVZO aus den Becks-Verlag kommst Du aber nicht weit - da steht nix drin ...Mit besten GrüßenMartin Kraut, DEUVET
Gesetzestext zur Gurtpflicht in Oldtimern vor Bj. 1970
Verfasst: Do 2. Mai 2002, 21:33
von tankwart2
Hallo jetzt hab ich mal eine frage zu dieser Gurtpflich also folgendesich habe einen Jaguar xj-12 serie 2 von 76 bei dem hinten keine gurte vorhanden sind ( vorne 3-punkt-gurtsystem ) darf hinten dann überhaupt jmd. mitfahren ohne gurte/anschnallen oder müsste ich dafür extra gurte nachrüsten ??mfg tankwart2
Gesetzestext zur Gurtpflicht in Oldtimern vor Bj. 1970
Verfasst: Do 2. Mai 2002, 22:16
von RekordC71
@tankwart2:Nee, laut Nobbis Ausführungen weiter oben musst du keine Gurte nachrüsten, weil ja original auch keine da waren. Also alles im grünen Bereich.Wenn du aber welche nachrüstest, müssen natürlich auch alle angeschnallt sein, sonst gibts Bußgeld! Ein Kumpel von mir is mal erwischt worden mit nem 67er Baujahr, nachgerüstete Gurte eingebaut aber nicht angeschnallt, der musste sich dann erstmal die Belehrungen von den "Grünen" anhören, sehr unangenehm... GrußDennis
Gesetzestext zur Gurtpflicht in Oldtimern vor Bj. 1970
Verfasst: Mo 6. Mai 2002, 13:13
von ventilo
Endlich mal die Fakten vernünftig zusammengefaßt!Aber auch ich habe noch eine Frage:Was mach' ich mit meinen Kindern (6 und 8 Jahre) für die es keine Kindersitze mehr gibt, die mit 2-Punkt Gurten befestigt werden können?Ich habe in einem Teil meiner Oldies Statikgurte hinten nachgrüstet und muß den Ältesten nun ohne Kindersitz anschnallen.3-Punkt Gurte für vorne gibt es für meine Oldies leider nicht.
Gesetzestext zur Gurtpflicht in Oldtimern vor Bj. 1970
Verfasst: Mi 8. Mai 2002, 11:00
von markk
@ventilo: Gute Frage, aber ist es nicht so, daß Kinder in diesem Alter sowieso keinen richtigen Kindersitz mehr benötigen, sondern normalerweise nur auf einer art "Sitzerhöhung" sitzen (die einzig und allein dazu dient, daß der Schultergurt auf der richtigen Höhe verläuft und nicht in den Hals einschneidet). Bedeutet bei reinem Beckengurt: Sitzerhöhung unnötig - also kann man auch gleich ohne fahren.Hoffentlich sehen das die Herren von grün-weiss auch so!MarkusP.S.: Habe ein ähnliches Problem - meine Kleine ist erst 7 Monate alt und sitzt noch in einer Reboard-Sitzschale ("Maxi-Cosi" u.ä.) - die kann man ebenfalls nicht nur mit einem Beckengurt zu befestigen! Ich werde vorne nun 3-Punktgurte nachrüsten (ähnlich wie in der Oldtimer-Praxis beschrieben) und dann kommt das Baby nach vorne und Mama bzw. Papa nach hinten![Diese Nachricht wurde von markk am 08. Mai 2002 editiert.]
Gesetzestext zur Gurtpflicht in Oldtimern vor Bj. 1970
Verfasst: Fr 17. Mai 2002, 15:12
von Rainman
hallo zusammen,ich habe jetzt gehört, das wenn Gurte montiert sind, man sich auch anzuschnallen hat. Auch in Fahrzeugen vor EZ 01.04.70.Stimmt das ?GrüßeFrank
Gesetzestext zur Gurtpflicht in Oldtimern vor Bj. 1970
Verfasst: Fr 17. Mai 2002, 15:30
von er ka
Hallo Rainman,Vollkommen korrekt, wenn, Gurte auch benutzen.Denk daran es so zu machen wie ich: im Schwedenstahl immer schön anschnallen, sonst wird man beim beschleunigen vom Sitz gerissenIch fahre(möglichst angeschnallt)freundlich grüssender ka