Seite 1 von 1

Fragen zum Import nach D auf eigener Achse

Verfasst: Di 2. Apr 2002, 13:10
von bruechi
Hallo zusammen.Ich weiß, es gibt bereits etliche Beiträge zum Thema "Import", dennoch konnte ich keine Antwort auf meine Fragen finden.Hier die Fragen:Wie sieht es aus, wenn ich einen Oldtimer z.B. aus den Niederlanden oder Belgien nach D importieren möchte, mangels Trailer allerdings auf eigener Achse???Kann ich mit der landeseigenen Zulassung den Wagen nach D fahren (um dann die Kennzeichen dem Vorbesitzer zwecks Abmeldung per Post zuzusenden?)?Kann ich hier in D ein "rotes Kennzeichen" o.Ä. beantragen, um dann damit im Ausland und hier rumzufahren? Brauche ich dazu den KFZ- Brief???Gibt es andere Möglichkeiten, wie ich einen nicht angemeldeten, verkehrstauglichen ausländischen Oldtimer auf eigener Achse nach D zu bringen?Oder wie soll man sich denn sonst verhalten, wenn man einen Oldtimer im Ausland kaufen möchte? Ich weiß ja nicht, ob ich den Oldtimer wirklich kaufe und habe keinen FZG- Brief? Wie kommt so ein Wagen zu einer Versicherung?Die restlichen Hindernisse, wie z. B. MWst. , interessieren mich z.Z. nicht so, damit werde ich mich rumärgern wenn der Wagen gekauft wurde.Viele Grüße, Bruechi

Fragen zum Import nach D auf eigener Achse

Verfasst: Di 2. Apr 2002, 20:32
von em pee
Guten Abend,ich kenn das nur mit Importen aus Schweden oder Dänemark. Die DK-Autos hab ich mit rotem (D)Kennzeichen überführt, die Schwedenwagen stets mit Originalkennzeichen. Vorsicht, der Zoll - den es innerhalb der EU-Länder immer noch gibt - sieht das nicht gerne. Zudem sollte das Fahrzeug versichert sein - aber eine deutsche Versicherung wird nicht gerade einen Wagen mit schwedischem Kennzeichen versichern wollen.Mir ist jedenfalls in den letzten Jahrzehnten nie was passiert - nur Glück gehabt ?Hej dåMichael P.

Fragen zum Import nach D auf eigener Achse

Verfasst: Mi 3. Apr 2002, 00:43
von Nobbi
Hallo,in vielen Nachbarlaendern kannst du den Wagen mit dt. Kurzkennzeichen (das "private" Aequivalent des roten Haendlerkennzeichens, erhaeltlich bei der Heimatzulassungsstelle gg. Vorlage der speziellen Doppelkarte fuer das Kurzkennzeichen. Am besten von der Versicherung, die am Schluss auch den Wagen in Dtl. versichern soll; dann wird meist die recht happige Praemie fuer das Kurzkennzeichen - bis zu 80,- EUR fuer die 5 Tage Gueltigkeitsdauer - verrechnet mit dem spaeteren Beitrag - vorher klaeren mit der Versicherung!) abholen. Welche Laender das sind: der ADAC kann weiterhelfen.Ist der Wagen im Ausland noch zugelassen und versichert, kannst du ihn auch nach Dtl. an den Zielstandort bringen. Nicht aber damit noch anderweitig rumkurven! Das ist dann gleich Steuerhinterziehung. Naehere Infos vom Zollamt/Finanzamt. Auf jeden Fall den Kaufvertrag mitfuehren, am besten auch den Verkaeufer noch eine entsprechende Erklaerung ausfuellen lassen (nicht wirklich notwendig, kann aber den evtl. Vorwurf der hinterziehung entkraeften).Gruesse

Fragen zum Import nach D auf eigener Achse

Verfasst: Do 4. Apr 2002, 09:57
von markk
Vorsicht! Französische Versicherungen haben häufig eine namentliche Eintragung aller zugelassenen Fahrer (meist die Familienmitglieder!) und schliessen alle anderen Fahrer aus!Ich könnte mir vorstellen, daß das auch bei den Benelux-Nachbarn so ist!Markus