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Änderungen an Fahrzeugen mit H-Kennzeichen
Verfasst: So 17. Mär 2002, 16:29
von DEUVET
Der TÜV bat den DEUVET um eine Stellungnahme zum Thema Änderungen an Fahrzeugen, die bereits ein H-Kennzeichen erhalten haben.Ursache ist es, dass Besitzer versuchen, ihre Fahrzeuge umzustricken, nachdem sie als historisch eingestuft wurden.Im Grunde darf das ja nicht sein, spätestens bei der nächste HU muss es die rote Karte geben. Aber das ist im Gesetz nicht klar geregelt, weil bei einer HU ja nur die technischen Prüfpunkte festgeschrieben sind.Die bestehende Regelung zum H-Kennzechen gibt zudem eine ganze Reihe von Änderungen frei.Das ist auch gut so und von uns gewollt, denn keiner will bestehenden Oldtimern aufgrund von bereits stattgefundenen Umbauten das H-Kennzeichen verweigern.Für die Zukunft kann das aber nicht hingenommen werden.Der Inhaber eines H-Kennzeichens hat sich gewissermassen verpflichtet, Kulturgut zu erhalten. Nach Erhalt eines H-Kennzeichens sind also Motorumbauten oder gar Karosserieänderungen zu unterlassen.Inzwischen kennt die Szene die Bedingungen zum H-Kennzeichen und es ist im Gespräch, einen Stichtag einzuführen, ab dem danach stattgefundene Umbauten nicht mehr H-fähig sein sollen.Jeder kann sich beizeiten darauf einstellen. Ab Stichtag X (z.B. 1.1.2005) bekommt dann beispielsweise kein Mercedes Coupé oder Citroën DS mehr ein H-Kennzeichen, wenn der Umbau zu einem Cabrio nach diesem Stichtag stattgefunden hat.Nach wie vor findet nämlich eine wundersame Vermehrung von seltenen Karosserieformen auf Kosten braver Limousinen statt, insbesondere bei sportlichen Hochpreis-Klassikern.Wie steht Ihr zu diesem Thema?Beste GrüßeMartin Kraut, DEUVETEin Sachverständiger wird den Wert des Fahrzeuges immer niedriger einschätzen als bei einem originalen Fahrzeug.Diese unserer Meinung nach völlig unnötigen Umbauten werden auch hinsichtlich des H-Kennzeichens immer kritischer gesehen.Entweder man will einen Oldtimer erhalten oder man will mehr Leistung - dann kann man sich doch gleich einen 280 kaufen!In den Richtlinien zum H-Kennzeichen finden solche umbauten zwar die Gnade, wenn sie bislang schon stattgefunden aben (unser Anliegen war es hierbei, vorhandenen fahrzeugen nicht den Oldtimer Status zu verweigern), ein aktuelle Umbau-Wildwuchs macht aber sorgen. Derzeit ist schon eine Verschärfung der bedingungen zum H-Kennzeichen im Gespräch, weil es sich zeigt, dass die Bastelwut mei manchen Zeitgenossen auch nach Erteilung eines H-Kennzeichens nicht zu bremsen ist.Ich meine Dich nicht persönlich, ich kenne Dich ja nicht Es wird wohl in absehbarer zeit eine regelung geben, nach der fahrzeuge, die ein H-Kennzeichen erhalten haben, nicht mehr verändert werden dürfen.ich denke, dass hat auch seine Berechtigung.Seht bitte auch Beitrag "Änderung an Fahrzeugen mit H-Kennzeichen" in der Rubrik RechtMit besten GrüßenMartin Kraut, DEUVETEin Sachverständiger wird den Wert des Fahrzeuges immer niedriger einschätzen als bei einem originalen Fahrzeug.Diese unserer Meinung nach völlig unnötigen Umbauten werden auch hinsichtlich des H-Kennzeichens immer kritischer gesehen.Entweder man will einen Oldtimer erhalten oder man will mehr Leistung - dann kann man sich doch gleich einen 280 kaufen!In den Richtlinien zum H-Kennzeichen finden solche umbauten zwar die Gnade, wenn sie bislang schon stattgefunden aben (unser Anliegen war es hierbei, vorhandenen fahrzeugen nicht den Oldtimer Status zu verweigern), ein aktuelle Umbau-Wildwuchs macht aber sorgen. Derzeit ist schon eine Verschärfung der bedingungen zum H-Kennzeichen im Gespräch, weil es sich zeigt, dass die Bastelwut mei manchen Zeitgenossen auch nach Erteilung eines H-Kennzeichens nicht zu bremsen ist.Ich meine Dich nicht persönlich, ich kenne Dich ja nicht Es wird wohl in absehbarer zeit eine regelung geben, nach der fahrzeuge, die ein H-Kennzeichen erhalten haben, nicht mehr verändert werden dürfen.ich denke, dass hat auch seine Berechtigung.Seht bitte auch Beitrag "Änderung an Fahrzeugen mit H-Kennzeichen" in der Rubrik RechtMit besten GrüßenMartin Kraut, DEUVET
Änderungen an Fahrzeugen mit H-Kennzeichen
Verfasst: So 17. Mär 2002, 20:11
von Old Cadillac
Hi Martin.Also ein Fahrzeug nach der H-Abnahme so umzubauen, daß es dann normalerweise kein H-Kennzeichen mehr bekommen kann, grenzt ja schon fast an Betrug und Steuerhinterziehung.Thomas
Änderungen an Fahrzeugen mit H-Kennzeichen
Verfasst: Mo 18. Mär 2002, 00:04
von ford64
Umbau ist nicht gleich Umbau.Wie sieht das geltende Recht aus?Es gibt umbautechnisch durchaus Dinge, die ich vertreten kann (Käfer mit zeitgenössischer Doppelvergaseranlage, nachgerüstete Scheibenbremsen vorne wenn damals schon erhältlich, nachträglich eingebauter Ölkühler bei Serienfahrzeugen ab mitte 60er Jahre, zeitgenössische Felgen, und ein 409 im 55er Starliner würde mich auch nicht erschrecken. Obwohl der eigentlich in einen Chevy gehört...)Von spoilermonstern halte ich persönlich nichts, auf diese Weise wurde hierzulande das Image von Camaro II und Corvette bei manchen Bevölkerungsschichten dauerhaft geschädigt.Irgendwo in Wiesbaden-Biebrich steht ein fürchterlich umgebauter Wagen - ein sogenannter "PKW-Pickup-Spezialumbau" mit monströser Lufthutze, Highjackers und superbreitreifen (mit superabgefahrenes Profil). G R A U S A M.Keine Ahnung was es mal war, aber in 5-10 Jahren wäre es garantiert H-Kennzeichen-fähig gewesen... wenn der Besitzer seinen Basteldrang unterdrückt hätte.Gruss
Änderungen an Fahrzeugen mit H-Kennzeichen
Verfasst: Mo 18. Mär 2002, 09:13
von PeF
Hallo,ich denke, die bestehende H-Regelung gibt eine Reihe von Umbaumöglichkeiten her, schützt aber auch den Originalzustand in einem gewissen Rahmen. Sinn ist doch, das Fahrzeuge entsprechend ihrem Originalzustand erhalten werden sollen, für Umbauorgien stehen andere Zulassungskriterien (z.B. 07-Kennzeichen oder Standardzulassung) zur Verfügung. Ich fände es schade, wenn das H-Kennzeichen, dass ja auch eine Mitteilungsfunktion an nicht so im Thema Befindliche ausübt, für alle möglichen Bastelarbeiten "missbraucht" werden kann. Irgendwo muss der "Umbauer" eine Entscheidung treffen - entweder H-Zulassung unter bestimmten Regeln oder dem Umbau/Nutzungszweck entsprechende Zulassungen.Ich freue mich jedenfalls immer, ein H-Fahrzeug zu sehen und daraus zu erkennen, so haben die KFZ wirklich mal ausgesehen und auch die Technik ist dem Alter und Typ entsprechend. Fazit:die H-Zulassung in der jetzigen Form bei der Zulassung sollte auch als Masstab für die weitere KFZ-Karriere gültig sein. Für Härtefälle steht bei den Regelungen ja auch die Hinzuziehung eines entsprechenden Sachverständigen für die Beurteilung zur Verfügung. Ich denke, damit können Ersatzteil- , Sicherheits- und technische Probleme in einem vernünftigen Rahmen gelöst werden.Mit erhaltendem GrussPeter
Änderungen an Fahrzeugen mit H-Kennzeichen
Verfasst: Mo 18. Mär 2002, 10:03
von Mario
hallo,ich bin der meinung, daß die regularien zum h-kennzeichen völlig ausreichend und auch EINDEUTIG sind. es ist überhaupt nicht nötig, daran was zu drehen.für mich bedeutet das: der zustand, den das kfz zum zeitpunkt der h-zuteilung inne hatte ist auf dauer entsprechend zu erhalten. umbauten, die danach erfolgen, und den regeln der h-zulassung widersprechen sind unzulässig und führen zum verlust des h-kennzeichens. basta !gruß,mario
Änderungen an Fahrzeugen mit H-Kennzeichen
Verfasst: Mo 18. Mär 2002, 10:13
von ventilo
Bloß' nicht noch mehr überflüssige Regelungen....
Änderungen an Fahrzeugen mit H-Kennzeichen
Verfasst: Mo 18. Mär 2002, 16:55
von Steve
hallo,der meinung von osbourne68 kann ich mich nur anschliessen, die h-zulassung ist definiert!und sollte nicht noch mehr verregelt werden.ich habe keine lust mich vor irgendwelchen prüfern zu rechtfertigen, weil ich ein anderes radio in mein 190sl gebaut habe oderdas die antenne nicht original ist............cu steve
Änderungen an Fahrzeugen mit H-Kennzeichen
Verfasst: Mo 18. Mär 2002, 19:48
von DEUVET
Bevor die Diskussion in eine falsche Richtung abdriftet:Es soll nicht mehr "verregelt" werden. Stimmt.Aber bisherige Regelungen lassen Umbauten in großzügigem Rahmen zu, denn bis vor kurzem gab es ja noch kein H-Kennzeichen und wir wollen niemanden "bestrafen", weil sein Fahrzeug mal umgebaut wurde.Diese Regelungen werden aber ausgenutzt, um jetzt und mehr noch in Zukunft Oldtimer so umzustricken, dass sie etweder mehr Leistung (modernere Motoren) haben oder gar eine ganz andere Karrosserie bekommen. Das hat aber nichts mehr mit dem ERHALT von Oldtimern zu tun.Hier geht es den Besitzern um starke Autos bei geringer Steuer oder um schlichte Geldmacherei (Limousine in Cabrio etc.). Nach derzeitigen Regeln ist dem Tür und Tor geöffnet.Da der "Missbrauch" bereits fleissig Blüten treibt, steht eine Reaktion bevor.Und wir möchten eine Überreaktion vermeiden, die da heist: "H-Kennzeichen bewährt sich nicht ..."Einige Wenige schaden vielen - das kennen wir doch irgendwoher ...Grüße,Martin, DEUVET
Änderungen an Fahrzeugen mit H-Kennzeichen
Verfasst: Mo 18. Mär 2002, 21:44
von em pee
Mich hat man beim TÜV Alzenau fortgejagt, da ich in meinem Volvo PV 544 Sitze von Recaro montiert hatte (Recaros gabs zur Bauzeit des Buckelvolvos schon lange...). Die Originool-Sitze wurden eingebaut,nach erfolgter H-Prüfung kamen wieder die Recaros rein. Seitdem bin ich schon 2 x wieder beim TÜH oder Dekra vorgefahren - ohne Mängel wie üblich, und keiner hat sich an den Sportsitzen 'gestossen'.Tatsache ist, dass nahezu niemand vom 'Verein' über Sachkenntnisse von allen ihm vorgeführte Fahrzeuge bei der § 21 c Abnahme hat. Dies sollte dem Deuvet obliegen, schliesslich gibt es ja einen Deuvet-Fahrzeugpass. Darin sind Änderungen beschrieben und werden auch toleriert.Meint jedenfallsM.P.NB ... und da war noch der nette TÜV-Südwestler, der die beiden SU-Vergaser des B 18 D-Motors als 'nicht originool' bemängelte....Mensch- WIR haben doch die Kenntnisse, WIR wissen was Sache ist - und nicht der graubemäntelte Jüngling in der Grube !
Änderungen an Fahrzeugen mit H-Kennzeichen
Verfasst: Mo 18. Mär 2002, 22:15
von 80gte76
Hallo Martin,ich verstehe das Problem dieser Diskussion nicht!!! Ein Fahrzeug bekommt ein Gutachten für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer. (§21c) Die Begutachtung erfolgt nach der dazu bekanntgemachten Richtlinie. Wenn nun an diesem Fahrzeug Umbauten vorgenommen werden, so sind diese ja Abnahmepflichtig. (i.d.R.) Doch eine solche Abnahme kann doch gar nicht positiv begutachtet werden, wenn sie entgegen der Richtlinie steht! Sollte dennoch eine solche Abnahme erfolgt sein, so würde dies doch bei der nächsten Hauptuntersuchung auffallen und bemängelt werden! Wo liegt jetzt das Problem??? Sehe ich da jetzt etwas falsch oder wie muß ich mir das mit den Umbauten vorstellen...???Gruß Christoph