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Oldtimer-Foren •Immer nur Fragen zu 07 - wie ist das denn dann mit dem H-Kennzeichen?
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Immer nur Fragen zu 07 - wie ist das denn dann mit dem H-Kennzeichen?

Verfasst: Mo 4. Mär 2002, 16:36
von markk
Zum 07er Kennzeichen gibt es ja eine ganze Ladung Richtlinien und Verbote usw. und auch wenn ich kein 07er Kennzeichen fahre, kann ich diese schon fast auswendig runterbeten.Nun tritt aber ein entfernter Bekannter an mich heran und stellt mir folgende Frage: "Mal angenommen ich habe einen Pritschenwagen und jemand fragt mich ob ich ihm mal ´ne Tonne Sand damit vor die Türe kippen kann. Oder ich räume mal endlich meinen Keller auf und karre den ganzen Mist zur Müllverbrennung. Oder transportiere vom Möbelhändler mit dem Elch meine neuen Jaffa-Kisten nach Hause. Darf ich das mit einem Fahrzeug mit H-Kennzeichen????? Oder kommen dann die staatlichen Geldgeier und unterstellen mir eine gewerbliche Nutzung? (Weil der Autovermietung ein potenter Kunde entgangen ist)!"So, und da stehe ich nun und frage mich, ob es auch für das H-Kennzeichen entsprechend strenge Regelungen gibt und wenn ja wie die aussehen? Irgendwas war doch da mal mit der nicht mehr erlaubten gewerblichen Nutzung, wobei wir ja auch schon Taxis mit H-Kennzeichen gesehen haben und dann frage ich mich auch, wie ich denn beweisen könnte, daß ich den Sandtransport "ungewerblich" mache - oder muss mir die Gegenseite das Gegenteil beweisen?Bin mal gespannt!Viele GrüßeMarkus

Immer nur Fragen zu 07 - wie ist das denn dann mit dem H-Kennzeichen?

Verfasst: Mo 4. Mär 2002, 17:38
von ford64
Interessante Frage.Kann mir aber nicht vorstellen, dass du ernsthaft Ärger bekommst, wenn du privat eine unentgeltliche Einzelfahrt machst.Im Umkehrschluss könnte man dann auch das Mitnehmen von Beifahrern verbieten!Ansonsten kann ich nichts dazu sagen, Recht und Gerechtigkeit sind oft sehr verschieden.Und nur weil ein Sachverhalt logisch ist, muss das dazugehörige Gesetz noch lange nicht logisch begründbar sein!Gruss (in Hoffnung auf baldige Antwort der RAs)

Immer nur Fragen zu 07 - wie ist das denn dann mit dem H-Kennzeichen?

Verfasst: Mo 4. Mär 2002, 19:04
von DEUVET
Der Gesetzgeber sagt zum H-Kennzeichen, dass das Fahrzeug "vorwiegend" als Oldtimer erhalten wird. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man auch etwas damit transportieren darf, auch Anhänger ziehen und natürlich auch in den Urlaub fahren.um es nicht zu übertreiben, hat er einen definierten Riegel vorgeschoben, indem eine gewerbliche Nutzung nicht erlaubt ist. Das Taxi darf also eigentlich nicht sein. Auch kein Hochzeits-Mietwagen. Aber wo kein Kläger ...Wohl darfst du aber "mal" Sand holen oder Schutt wegbringen oder Elche transportieren ... ;-)Du musst aber damit rechnen, dass dich die Polizei anhält und ein paar Fragen stellt.GrüßeMartin Kraut, DEUVET

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Verfasst: Mo 4. Mär 2002, 19:19
von markk
Na, das klingt doch nach einer praktikablen Lösung! Danke an alle!Markus

Immer nur Fragen zu 07 - wie ist das denn dann mit dem H-Kennzeichen?

Verfasst: Di 5. Mär 2002, 09:31
von Zoe
Wenn ich mit einem Fahrzeug zu einem Treffen in, sagen wir mal, Berlin fahre: Darf ich dann zum Beispiel jemand von einer Mitfahrzentrale mitnehmen?- wie sieht es aus mit H-Kennzeichen,- wie mit einem 07er Kennzeichen?Zoe

Immer nur Fragen zu 07 - wie ist das denn dann mit dem H-Kennzeichen?

Verfasst: Di 5. Mär 2002, 12:44
von Sierra
Hi Zoe, bist Du sicher, daß Dein Beifahrer von ner Mitfahrzentrale ist und nicht einfach ein Bekannter, der mit Dir zum Treffen will? GrußMichael

Immer nur Fragen zu 07 - wie ist das denn dann mit dem H-Kennzeichen?

Verfasst: Di 5. Mär 2002, 14:48
von DEUVET
Hallo Zoe,ja, darfst Du. Mit dem H-Kennzeichen sowieso.und auch beim 07- oder auch 06-Kennzeichen steht nirgendwo, dass auf Fahrten niemand mitgenommen werden darf. Und dass sich jemand am Sprit beteiligt, ist sicher kein Problem. Auch sind die Verletzungen von Fremden bei einem Unfall durch die Haftpflicht abgedeckt. Ich kenne mich aber mit den Bedingungen von MFZ nicht aus. Eventuellhaben die was dagegen? Ich weiß es nicht.Viel Spaß und nicht überladen, das Auto! Grüße,Martin

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Verfasst: Di 5. Mär 2002, 18:27
von Zoe
Danke für die Antworten!Ich hätte das beinahe letztes Jahr auf der Fahrt nach Berlin gemacht, aber meine Ruhe im Auto war mir dann doch lieber als die paar Mark Spritgeld. Außerdem weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob ich jemand "fremden" in meinen mehr oder weniger schönen Autos mitnehmen will.Aber es ist schon mal gut zu wissen Cheers,Zoe

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Verfasst: Di 5. Mär 2002, 18:40
von Tripower
Probleme mit der "vorwiegend privaten Nutzung" kann es geben, wenn man den H-Oldie als Geschäftswagen von der Steuer absetzen will (ein sehr interessantes Steuersparmodell, weil man als private Nutzung nur 1% vom damaligen, ursprünglichen Verkaufspreis versteuern muß).Da läuft man Gefahr, daß die netten Beamten vom FA Dich vor die Entscheidung: Geschäftswagen oder H-Kennzeichen stellen.GrußTripower

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Verfasst: Di 5. Mär 2002, 20:02
von PeF
@ Zoealso ich war der Meinung, die "Fahrgäste" in solchen Autos geben immer Ruhe :-) !GrussPeter