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Tüv-Vollabnahme - Unterschiede?
Verfasst: So 3. Mär 2002, 17:44
von treez
Hallo Zusammen!Kann mir jemand den Unterschied zwischen einer normalen Tüv-Abnahme und einer Vollabnahme erklären? (Außer dem Preis natürlich )Bei meinem Wagen ist der Tüv 03/2001 abgelaufen, bedeutet also Vollabnahme?Wer weiß Bescheid?Viele Grüße Dirk
Tüv-Vollabnahme - Unterschiede?
Verfasst: So 3. Mär 2002, 22:26
von RekordC71
Hallo Dirk!Soweit ich weiß ist eine Vollabnahme erst nötig, wenn der TÜV 18 Monate abgelaufen ist, also wenn der Brief verfällt...Den genauen Unterschied kenn ich auch nicht, aber der Prüfer hat sich bei der Vollabnahme bei meinem Wagen eindeutig mehr Zeit genommen und ist mehrere Runden übern Hof gefahren, das Auto war allerdings auch 8 Jahre abgemeldet... Ich glaub die haben auch mehr Papierkram als bei ner normalen HU (der Preisunterschied ist meiner Meinung nach aber trotzdem unverhältnismäßig).Vielleicht findest du auf den TÜV-Webseiten ja was zu den Unterschieden und Richtlinien.Ich glaube das war
www.tuevs.de GrußDennis
Tüv-Vollabnahme - Unterschiede?
Verfasst: Mo 4. Mär 2002, 12:52
von DEUVET
Du musst mit deinem Wagen nur zum normalen "TÜV" und hast damit noch 6 Monate längstens Zeit. Allerdings wird die Plakette unabhängig vom Prüfdatum auf 3-01 "zurückgedreht", also auf das vorgeschriebene Datum der Prüfung.Der 2-Jahres-"TÜV" heißt Hauptabnahme, also HU, und kann von jeder Prüfstelle des TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ gemacht werden, auch in den meisten Kfz-Werkstätten.Die Vollabnahme nach § 21 StVZO wird zur Feststellung der Fahrzeugdaten und zur Rrstellung eines neuen Briefes z.B. eben nach einer endgültigen Stillegung gemacht und beinhaltet eine HU (deswegen ist die Prüfung an sich identisch mit der HU).Diese Vollabnahme machen die aaS (amtlich anrekannten Sachverständigen) in den alten Bundesländern beim TÜV und in den neuen Bundesländern bei der DEKRA.Die Untersuchung für das H-Kennzeichen ist ein § 21c, also von der Prüfung identisch mit §21, erweitert durch die Oldtimerbegutachtung ,und beinhaltet auch eine HU. Eine Plakettenrückdrehung gibt es beim § 21 nicht, also nach erfolgtem §21 immer volle zwei Jahre "TÜV".Alle Klarheiten beseitigt?Beste GrüßeMartin Kraut, DEUVET