LKW - Zulassung

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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PeF
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Beitrag von PeF » Mo 18. Feb 2002, 20:59

Bob & Co (sorry für die Zusammenfassung - ist alles andere als negativ gemeint!) mögen mir verzeihen, aber der Plan, mir einen Kombi made in USA zuzulegen reift immer mehr.Allerdings sind die momentan ins Auge gefassten Modelle alles andere als Oldtimer (Bj 78-85). Bei zwei ist vom Vorbesitzer schon die LKW-Zulassung (entspricht meines Wissens den steuerrechtlichen Bedingungen des H-Kennzeichens - DM 375,-- Steuer/Jahr) schon vorgegeben. Bei meinem Favoriten, einem 84 Buick Century ist dies noch nicht geschehen.Die 2,8 Tonnen zul Ges.Gew. waren meines Wissens mal der Hauptpunkt.Auf was muss ich sonst noch achten um die LKW-Zulassung zu erhalten?DankePeter

Helmi
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Beitrag von Helmi » Di 19. Feb 2002, 04:36

Du mußt ein Gewerbe angemeldet haben, und dem Finanzamt gegenüber begründen könnendas Fahrzeug für den Betrieb zu nutzen.Die zulassung als LKW ist eigentlich kein Problem nur das Finanzamt besteuert nachanderen Kriterien.Dies Steuerschlupfloch istmittlerweile zugenäht.Gruß helmi

markk
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Beitrag von markk » Di 19. Feb 2002, 23:01

Sorry, aber das mit dem Gewerbe ist absolut nicht richtig (es kann allerhöchstens ein wenig helfen!)Sofern das Fahrzeug über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat und ein Kombi ist (das Finanzamt spricht von sogenannten "Kombinationskraftwagen" zum Transport von Personen und Waren), wird er nach Gewicht besteuert.Eine LKW-Zulassung ist bei manchen TÜVs relativ leicht zu erreichen - andere verlangen ganz nach Handbuch, daß die hinteren Fenster zugeschweisst werden müssen, daß die Rückbank raus muss und die Befestigungen der Anschnallgurte hinten unbrauchbar gemacht werden müssen - ach ja und eine Trennwand eingezogen werden muss!) -Aber auch wenn man diese ganzen Umbaumassnahmen hinter sich hat, erkennt das das Finanzamt diese nachträglichen Umbauten einfach nicht an - mit der Begründung: Der Wagen wird ja weiterhin nur als PKW und nicht als LKW benutzt. Problem: Man kann dagegen nicht mal etwas unternehmen.Also bleibt nur eines: Einen Kombi mit mehr als 2,8 Tonnen wählen (und hoffen, daß das Gewichtslimit nicht irgendwann auf 3,5 Tonnen angehoben wird!)Markus

PeF
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Beitrag von PeF » Mi 20. Feb 2002, 06:58

Also, ein Gewerbe habe ich sowieso, wenn ich scharf nachdenke, kann ich sogar die Notwendigkeit vom Warentransprt im Rahmen des Gewerbes argumentieren. und über 2,8t zul. Ges.Gewicht haben die zur Auswahl stehenden Kombis auch.Zunächst mal vielen DankPeter

markk
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Beitrag von markk » Mi 20. Feb 2002, 10:43

Also, dann hast Du doch sowieso kein Problem - spar Dir die Umbauerei und lass die Autos einfach nach Gewicht besteuern!MarkusP.S.: Bei Bedarf kann ich mal nachaschauen ob ich so einen Vordruck für das Finanzamt noch habe (von alleine kommen die nämlich selten drauf die Steuerreduzierung anzuwenden!)

Helmi
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Beitrag von Helmi » Mi 20. Feb 2002, 20:32

Also bei mir,Transport Gmbh, habe einen neuen Klein LKW ab werk gekauft.Nach ein paar wochen bekam ich Post vom Finanzamt Hannover-Land. Der LKW wird alsPKW versteuert ..... es folgte ein reger schriftverkehr....Belege,Fotos etc. zum Schluß kam noch die Sachbearbeiterin zurbesichtigung,erst danach bekam ich die einstufung Steuer als LKW.gruß helmi

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Beitrag von markk » Fr 22. Feb 2002, 18:56

Ja, mit der LKW-Zulassung ist das eben so eine Sache. Wenn das Auto ab Werk nur 2-3 Sitzplätze hat und eine Trennwand hinter den Vordersitzen, dann ist es meist damit getan ,it dem zuständigen Sachberbeiter um das ins reine zu bringen. Bei einem nachträglichen Umbau wird es schon sehr viel problematischer.Daher: Wenn das Fahrzeug über 2,8 Tonnen zzG hat und ein Kombi ist: Einfach einen formlosen Antrag ans Finanzamt schicken und dann MÜSSEN sie nach Gewicht besteuern.Markus

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Beitrag von Husky » Mi 6. Mär 2002, 01:19

Hallo Leute,Normalerweise machen die Finanzämter das auch Automatisch : M-Klasse wird nach Gewicht besteuert (Bsp.). Es gilt nur eine Voraussetzung : Zulässiges Gesamtgewicht über 2.8t. Erklärungsbedarf gibt´s meines Wissens nur bei leichteren LKWsGrüße Husky

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Beitrag von DEUVET » Do 7. Mär 2002, 16:51

Die Gewichtsbesteuerung bei "Kombinationskraftwagen über 2,8 Tonnen" muss immer beantragt werden (der Fiskus hofft auf die, die das nicht wissen )Beim DEUVET gibt es ein 3-seitiges-Infoblatt zur Besteuerung von LKW/PKW und Umbaubedingungen. Frankierten Umschlag schicken und Stichwort Steuer LKW/PKW, dann wird es zugesendet.DEIVET, Berner Straße 75, 60437 FrankfurtGrüße, Martin Kraut, DEUVET

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