H-Kennzeichen: Baujahr oder EZ?
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Hallo,meine Auto ist Bj. 1974, aber erst in 1977 zugelassen. Kann ich erst in 2007 eine H-Kennzeichen beantragen?Was passiert wenn ein Fahrzeug geloscht wird (d.h. Brief wird bei der Zulassungstelle vernichtet)? Wie kann man dann die H-Kennzeichen beantragen?Vielen Dank,GTV
H-Kennzeichen: Baujahr oder EZ?
Ausschlaggebend ist das Datum, zu dem das Kfz erstmals für den deutschen Straßenverkehr zugelassen wurde. Interessant insbesondere für Importfahrzeuge: Hier ist es unerheblich, wann das Auto im Ursprungsland vom Band gelaufen ist, was zählt, ist die deutsche Erstzulassung.Sorry - aber diese leidvolle Erfahrung musste ich mit meiner '69er Vette (Baumonat 6/69 - Erstzulassung in Deutschland 9/69) auch schon machen. Leider nichts zu ändern und auch kein Ermessensspielraum der Behörde.Mit tröstenden Grüßen aus dem TaunusTripower
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H-Kennzeichen: Baujahr oder EZ?
@tripower:nicht ganz: bei spät importierten Fahrzeugen (mein 69´Mustang wurde erst ´99 importiert) wird die deutsche EZ auf den 01.Juli des Baujahres gelegt. Mir wurde im Übrigen auf der Zulassungstelle gesagt, wenn die originale (nicht deutsche) EZ nachweisbar ist, wird sie übernommen!Kann aber sein, daß das anderswo unterschiedlich gehandhabt wird.V8-Gruß aus BayernAndi
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H-Kennzeichen: Baujahr oder EZ?
Zitat:Original erstellt von Tripower:Ausschlaggebend ist das Datum, zu dem das Kfz erstmals für den deutschen Straßenverkehr zugelassen wurde. Interessant insbesondere für Importfahrzeuge: Hier ist es unerheblich, wann das Auto im Ursprungsland vom Band gelaufen ist, was zählt, ist die deutsche Erstzulassung.Das gilt aber nur, wenn das Fahrzeug vor dem Import noch nicht (nirgends) zugelassen wurde.Wenn Du also jetzt einen Gebrauchtwagen aus USA importierst, der Baujahr 1990 (z.B.) ist und in den USA schon zugelassen war, zählt als Ertszulassungsdatum das Jahr 1990.Zoe
Der Optimist hat nur zuwenig Informationen.
H-Kennzeichen: Baujahr oder EZ?
Meiner Erfahrung nach wird das je nach Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt.Also vor Ort nachfragen.
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H-Kennzeichen: Baujahr oder EZ?
Da bis jetzt noch keiner geantwortet hat, mach ich das ma...Nach meinem Wissensstand zählt bei der Vergabe des hist. Kennzeichens der Tag der Erstzulassung.Und bei der Abmeldung des KFZ (und dem Einziehen des Briefes) bekommt der Eigner normalerweise Papiere, die die Abmeldung bestätigen. Auf diesen Abmeldebescheinigungen steht auch i.d.R. der Tag der Erstzulassung drauf, eine spätere Wiederzulassung sollte von daher kein Problem sein.Sollte deine Abmeldebescheinigung verloren gegangen sein, siehts schon schlimmer aus, denn das KBA speichert deine Fahrzeugdaten auch nicht ewig...(Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen)Ansonsten bemüh doch einfach mal die Suchmaschine hier im Forum, da kommt sicher noch einiges zutage.Gruss
H-Kennzeichen: Baujahr oder EZ?
@ZoeStimmt - jetzt fällts mir wieder ein: Hätte ich die Erstzulassung in USA nachweisen können, hätte es (vielleicht) anders ausgesehen. Konnte ich aber nicht Sicherheitshalber doch mal bei der Zulassungsstelle nachfragen. Oft herrscht da auch eine gewisse Rechtsunsicherheit und man tut, was man für richtig hält ...Tripower
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H-Kennzeichen: Baujahr oder EZ?
Hallo zusammen,H-Zulassung und Erstzulassung trennen!Für das H-Kennzeichen zählt zunächst einmal die Erstzulassung des Fahrzeugs. Die auslegung der Zulassungsstellen für die zuteilung sind jedoch unterschiedlich. Strenggenommen gilt der Tag. Manche Zulassungsstellen nehmen aber auch den Monat andere sogar das Jahr. (hab ich auch schon gehört)Beispiel:EZ des Fahrzeugs 23.08.1974> "Normalerweise" H-Kennzeichen Zuteilung ab dem 23.08.2004 möglich.> Manche Zulassungsstellen teilen schon am 01.08.2004 zu, andere sogar schon am 01.01.2004. (frühestens)Eine andere Frage ist jetzt was gilt als Datum der Erstzulassung bzw. wie wird dieses Datum festgestellt?1) War das Fahrzeug schon mal zugelassen (egal ob in Deutschland oder Ausland!) gilt dieses Datum der Erstzulassung! (Auch wenn das Fahrzeug schon 1970 gebaut ist gilt der 23.08.1974 (Beispiel oben)- weil erster Tag der Zulassung!2) Läßt sich die Erstzulassung des Fahrzeug nicht feststellen, war es aber schon mal zugelassen (egal ob in Deutschland oder Ausland), so wird als Erstzulassung der 01.07. des mutmaßlichen Baujahres festgelegt!3) Ist ein Fahrzeug noch nie zugelassen gewesen, so gilt als Erstzulassung das entsprechende Datum der Zulassung. Also auch für den 1970er Neuwagen gilt dann z.B. der 11.02.2002 als Tag der Erstzulassung! Und damit sind dann auch alle geltenden Vorschriften einzuhalten! Denn die anwendung der Vorschriften bezieht sich immer auf die Erstzulassung, nicht aber auf das Baujahr! (Aber das ist jetzt ein anderes Thema...)Ich hoffe jetzt ist alles klar und eindeutig!(Tag der Erstzulassung = Ziff. 32 in den Papieren!)Gruß aus dem SauerlandChris
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H-Kennzeichen: Baujahr oder EZ?
Hallo zusammen!Da sieht man doch wieder den deutschen bürokratischen Schwachsinn!Es wäre sinnvoll, wenn der DEUVET hier mal einhaken könnte und erreichen würde, dass für ein H-Kennzeichen das entsprechende Baujahr und nicht die Erstzulassung gelten würde.ES gibt ja nun mal Haldenfahrzeuge, die evtl 1 oderr 2 Jahre gestanden haben, aber das 30 Jahralter schon erreicht haben.Wenn es so etwas überhaupt noch gibt:Einen 1970er Neuwagen könnte man aufgrund der heutigen Abgasbestimmungen gar nicht mehr zulassen.GrußJoey
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H-Kennzeichen: Baujahr oder EZ?
schliesse mich joey an ! was soll der quatsch mit der erstzulassung ??? ich bin (aus unwissenheit) IMMER vom baujahr ausgegangen. daß man hier eine zusätzliche "hürde" in form der erstzulassung eingebaut hat, ist mir unverständlich !viva la burocrazia !saluti,mario