67 lincoln continental

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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mrossbach
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Beitrag von mrossbach » Mo 4. Feb 2002, 22:47

ich plane meinen lincoln aus den usa nach dtl. zu ueberfuehren, bin aber ein kompletter neuling auf dem gebiet. gibt es einen merkblatt, oder "how-to"? (oder wurde diese frage hier schonmal beantwortet). im grunde interessiert mich alles von "wo verschiffen" bis "wie zulassen".thanks alotm. rossbach

MagicElectric
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Beitrag von MagicElectric » Di 5. Feb 2002, 01:54

Moin,fangen wir dochma ganz von vorne an:wo in den USA steht denn der Wagen?eher ost- oder eher Westküste?ersma,

PeF
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Beitrag von PeF » Di 5. Feb 2002, 19:30

Hallo,schau mal auf die Internetseiten des TÜV, die haben da so manch guten Hinweis, wie Importe abzulaufen habe. Solltetst Du bei dem Transport- und Zollkram Hilfe brauchen - melde Dich einfach bei mir, helfe gerne.

PeF
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Beitrag von PeF » Do 7. Feb 2002, 08:33

Also die seefracht geht von NYC meist nach bremerhaven. Schau mal, ob Du in einem Container einer Spedition noch Platz kriegst. Die haben nämlich oft zuviel Frachtraum gekauft. Da kann man den Preis schon mal ganz schön drücken.Bremerhaven ist der Hot-Spot für Importe von KFZ, die verschifft wurden. Da musste durch den Zoll, entweder abfertigen oder im "Versand". Kommt drauf an wie Du Dein Auto nach Hause bringen willst, was besser ist.Naja, wenns nicht als "Zollrechtlicher" Oldtimer durchgeht, dann kostet Dich der Spass 10% Zoll zzgl 16% MWSt auf den Wert in Bhv (also mit Transport- und Versicherungskosten).Weil allses weitere etwas den Rahmen sprengt - ich antworte auf Deine E-Mail direktPeter

ford64
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Beitrag von ford64 » Do 7. Feb 2002, 11:21

Diese Themen werden alle nach einiger Zeit immer wieder durchgekaut, und immer wieder gibt es dann hundert Verweise auf andere Internetseiten und gottweisswohin...Haben wir hier im Forum nicht die Möglichkeit, ein jederzeit abrufbares Dokument ins Netz zu stellen, aus dem so genau wie möglich der jeweilige Sachverhalt ( rote 07/ H-Kennz./ Import/ Modifikationen etc.) hervorgeht?Unter Angabe der Quellen und Verweis auf keine Garantie für die rechtliche Verbindlichkeit der Angaben ist man auch juristisch auf der sicheren Seite.Das erspart dann zwar niemandem, sich nicht doch noch genauer bei TÜVsüd und Bremerhavenzoll.de umzusehen, aber der geneigte Leser hat dann schon mal einen guten Überblick, ohne lange und umständlich unsere Archive zu durchforsten.Frage an die Moderatoren:Geht sowas oder ist das prinzipiell niemals nie überhaupt nicht möglich? Nur mal so als Idee...Gruss

mrossbach
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Beitrag von mrossbach » Do 7. Feb 2002, 13:09

Zitat:Original erstellt von MagicElectric:Moin,fangen wir dochma ganz von vorne an:wo in den USA steht denn der Wagen?eher ost- oder eher Westküste?ersma,also, der wagen ist in colorado. iss noch tiptop in schuss deswegen werde ich ihn persoenlich nach NYC fahren und dann verschiffen, hab schon kontakte aufgenommen. werde wohl in bremerhaven landen. und spaetestens dann weiss ich nicht mehr weiter. ist es wahr das ich drei monate lang in deutschland fahrn darf, wenn ich noch in amerika versichert bin?danke fuer die hilfemoritz

PeF
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Beitrag von PeF » Mi 13. Feb 2002, 15:32

Guter Vorschlag,aber ich hab`versprochen, noch ne Information reinzustellen:**************************************Unter folgenden Bedingungen kann ein Kraftfahrzeug als Sammlungsstück der Zolltarifnummer 9705 0000 003 (Zollsatz: frei) eingereiht werden:Sammlungsstücke sind Gegenstände, die- gewissen Seltenheitswert haben,- normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß benutzt werden,- Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen sind und- einen hohen Wert haben.Ferner dokumentieren sie - einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften oder- veranschaulichen einen Abschnitt dieser Entwicklung.Im Hinblick darauf, dass es sich bei einem Kraftfahrzeug grundsätzlich um einen relativ kurzlebigen Gebrauchsgegenstand handelt, der der ständig fortschreitenden technischen Entwicklung unterliegt, können - soweit nicht offensichtlich Tatsachen dagegen sprechen - die vorstehenden Voraussetzungen als gegeben unterstellt werden für:- Kraftfahrzeuge in ihrem Originalzustand - ohne wesentliche Änderung des Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors usw. -, die 30 Jahre oder älter sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen;- alle Kraftfahrzeuge, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden, auch in nicht fahrbereitem Zustand.Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt hier 7%.*****************************************Ansonsten bin ich gern bereit, meine stümperhaften Kenntnisse für solch eine Seite mit zur Verfügung zu stellen.GrußPeter

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