Seite 1 von 1
07-Kennzeichen ---- Fzg.-Brief verfällt ???
Verfasst: Sa 19. Jan 2002, 23:47
von Thorsten15
Hallo ,ich habe einen 61er Buckelvolvo. Ich überlege eine 07er-Nummer zu beantragen, da ich noch ein weiteres Fahrzeug kaufen möchte. Nun meine Frage: Was passiert mit meinen KFZ-Brief. Verfällt der Brief, da das Fahrzeug nicht mehr richtig zugelassen ist ? Damit wäre die ganze Sache für mich hinfällig, da in dem Brief einige Eintragungen drin sind. Oder bleibt der Brief doch erhalten, und ich könnte das Fahrzeug jederzeit wieder zulassen. Nächste Frage: Muß das Fahrzeug mit dem 07er-Kennzeichen regelmässig zur Hauptuntersuchung vorgefürht werden ?GrußThorsten
07-Kennzeichen ---- Fzg.-Brief verfällt ???
Verfasst: So 20. Jan 2002, 00:03
von Guido944
Der Brief verfällt, da das Fahrzeug nicht mehr im eigentlichen Sinne angemeldet ist.Zur HU muß du nicht. Das Auto muß nur verkehrssicher sein.Tschoe, Guidoauch 07er Besitzer ...
07-Kennzeichen ---- Fzg.-Brief verfällt ???
Verfasst: So 20. Jan 2002, 00:04
von Thorsten15
Wer prüft den die Verkehrssicherheit ?Thorsten
07-Kennzeichen ---- Fzg.-Brief verfällt ???
Verfasst: So 20. Jan 2002, 15:56
von Old Cadillac
Ich muß hier in Niedersachsen entweder die Verkehssicherheit durch einen TÜV Bericht oder einen DEKRA Bericht nachweisen. Das ist eine dann vereinfachte Hauptabnahme. Diesen Nachweiß muß ich alle 3 Jahren erneuern und spätestens 3 Monate nach Anmelden auf die 07er Nummer nachweisen. Manchmal kann es auch genügen die Verkehrssicherheit durch eine Werkstatt nachweisen zu lassen aber meistens muß man zum TÜV oder eben DEKRA. Es gibt nur noch wenige Bundesländer wo man das gar nicht muß. Vorgesehen ist es eigentlich auch nicht aber die Theorie und Praxis ist ja nicht immer gleich.Thomas
07-Kennzeichen ---- Fzg.-Brief verfällt ???
Verfasst: Di 22. Jan 2002, 08:31
von Bittermän
moin zusammen,als ich fahre meinen bitter auc mi roter 07er nummer.das wägelchen ist seid - ich glaube 1998 TÜV abgelaufen und um die verkehrssicherheit hat sch noch kein Mensch ( auße ich selber ) gekümmert.@thorsten es müßte doch für dich relativ egal sein ob der brief verfällt.wenn deine - Extras - alle eingetragen sind kannst du doch auch die verkehrsicherheit jederzeit nachweisen und bedenkenlos mit dem wagen fahren.nur immer schön dran denken das man mit der roten 07er ja nicht im alltagsverkehr rumgurken soll
07-Kennzeichen ---- Fzg.-Brief verfällt ???
Verfasst: Di 22. Jan 2002, 08:34
von Bittermän
nochmal für thorstenwenn dein volvo bj. 61 ist - warum nimmst du dann nicht die H - Zulassung ?bei den kfz steuern bezahlst du den gleichen betrag , dein kfz brief bleibt erhaten und d kannst den wagen jeden tag benutzen wenns sein muß.bei H- Zulassunf musste allerdings wieder regemäßig zum TÜV nd vom originalzustand sollte er nicht allzuweit entfernt sein.
07-Kennzeichen ---- Fzg.-Brief verfällt ???
Verfasst: Do 24. Jan 2002, 17:00
von B. Goepfert
Hallo, Thorsten15,fahre ruhig deinen Buckel mit der "Roten 07". Seit 97 fahre ich meinen 65er Amazon damit, manchmal sogar mit Wohnwagen (der ist allerdings auch aus der Zeit) oder zu einem Treffen ins Ausland. Aber denk dran: Du machst grundsätzlich nur Fahrten zwecks Wartung oder zu einem Treffen. Prüfungsfahrten kannst du selbst schon mal keine durchführen, da ich nicht annehme, dass du "Prüfer" im Sinne des Gesetzes bist.Zur Beurteilung der Verkehrssicherheit: Wenn einer einen 61er Buckel am Laufen halten kann, kann er in der Regel auch seine Verkehrssicherheit beurteilen - schon im eigenen Interesse, wir hängen doch an den Karren!Noch was am Rande: Als ich 97 meine Rote 07 beantragte, bekam ich kurz danach Besuch von den "Grünen", die meine Wagen mal anschauen wollten. Ich hatte nichts zu verbergen und somit auch nichts dagegen. Im Gegenteil, ich half ihnen etwas, ihren Bericht zu verfassen (beide Beamten waren wesentlich jünger als meine Fahrzeuge und sahen sowas mit Bewusstsein wohl zu ersten mal). Später erfuhr ich von der Dame im Landratsamt, dass man mir die Rote 07 zuteilen könne, da ein Empfehlungsschreiben des Ordnungsamtes vorläge! - Mit dem Hute in der Hand ... Vielleicht sehen wir uns mit unseren Volvo-Veteranen mal auf einem Treffen (mein Amazon ist rot, viertürig und zieht gerne einen 63er Eriba Puck hinter sich her),GrußBernhard
07-Kennzeichen ---- Fzg.-Brief verfällt ???
Verfasst: Do 24. Jan 2002, 18:30
von DEUVET
Hallo Bernhad, nur so für unsere "Statistik": Welcher Landkreis ist denn das, der durch die Polizei überprüfen lässt?danke!Martin Kraut, DEUVET
07-Kennzeichen ---- Fzg.-Brief verfällt ???
Verfasst: Fr 25. Jan 2002, 10:35
von B. Goepfert
Hallo Martin,Landkreis Esslingen - aber das war 97. Ob´s heute noch so praktiziert wird, weiß ich nicht. Mir ist diese Methode jedoch lieber, als das, was da wohl recht wild in Niedersachsen verlangt wird: Eine halboffizielle TÜV/DEKRA-Abnahme alle drei Jahre??? Einen schönen Tag,Bernhard
07-Kennzeichen ---- Fzg.-Brief verfällt ???
Verfasst: Fr 25. Jan 2002, 21:55
von Thorsten15
Vielen Dank für die Auskünfte.Gruß Thorsten