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Rote Nummer und FS-Klasse
Verfasst: So 13. Jan 2002, 01:54
von DEUVET
Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges gilt als Maßstab bei der Klassfizierung, nicht das tatsächliche Leergewicht: Deswegen wird das zul. Gesamtgewicht beim Roten 07-Kennzeichen ja auch von der Behörde ins Heft eingetragen.Auch bei Kurzzeitkennzeichen oder 06-Nummer gilt das zul. GG. Nicht das tatsächliche Gewicht. Die Auskunft ist also richtig. Du würdest also ohne gültigen Fühererschein fahren. Dein Führerschein wäre also erst mal futsch. Also lass es!Beste Grüße,Martin Kraut, DEUVET
Rote Nummer und FS-Klasse
Verfasst: So 13. Jan 2002, 12:15
von s4000
Ich habe den Führerschein bis 7,5 t. Damit darf ich ja auch auf 7,49 t abgelastete LKw fahren, auch wenn bei diesen ein zul GG von z.B. 11 t möglich wäre. Wie sieht das nun bei einer roten Nr. aus? Bei uns in der Zulassungsstelle (PM) ist man der Meinung, ich dürfe das nur dann, wenn ein alter Brief vorhanden ist, in dem schon die Ablastung eingetragen ist. Es wurde mir klipp und klar gesagt, fahre ich ohne diesen Brief (z.B. verlegt), mache ich mich strafbar. Finde ich ihn dann wieder, bin ich nicht mehr straffällig. Das ist doch widersinnig, denn ich darf ja sowieso nichts zuladen und das Leergewicht liegt unter 7,5 t !
Rote Nummer und FS-Klasse
Verfasst: Mo 14. Jan 2002, 12:10
von markk
siehe auch unter: "Kurzzeitkennzeichen und fahren ohne Führerschein"Da hatte ich fast dieselbe Frage gestellt - und dieselbe Empfehlung bekommen MarkusP.S.: So wie ich das damals verstanden habe, müsste bei der Ablastung eines Fahrzeugs eigentlich auch das Typenschild am Fahrzeug geändert werden - und wenn das geändert ist, dürften auch mal kurzzeitig nicht auffindbare Fahrzeugpapiere nicht mehr ganz so tragisch für den (PKW-)Führerschein sein.Nochmal, nur um eventuellen Mißverständnisses zu begegnen: An meinem LKW ist das Typenschild nicht geändert worden - und vom TÜV auch bei den HUs auch nie angeschaut worden, denn ich habe es während der Diskussion hier im Forum das erste mal unter einer dicken Schmutzschicht entdeckt - übrigens in einem "wie neu" Zustand! Meine Frage damals hatte ich für einen entfernten Bekannten gepostet der ein entsprechendes, nicht abgelastetes Fahrzeug überführen und dann direkt beim TÜV ablasten lassen wollte.Mir selbst war das ganze ziemlich wurtscht - da ich (u.a. genau aus diesen Gründen) den 2er extra gemacht habe.[Diese Nachricht wurde von markk am 14. Januar 2002 editiert.]
Rote Nummer und FS-Klasse
Verfasst: Sa 19. Jan 2002, 19:20
von s4000
Aus Zeitgründen leider erst jetzt: Danke !!Kann leider Klasse 2 wegen der Augen nicht machen. Rechts nicht ausreichende Sehfähigkeit.
Rote Nummer und FS-Klasse
Verfasst: Sa 19. Jan 2002, 23:56
von markk
Dann geh doch mit den Unterlagen des Fahrzeugs zum TÜV und lass ihn ablasten.Fertig!Und wenn der TÜV den Wagen begutachten will, fragst Du einen Bekannten oder Freund mit einem 2er ob er Dir den Laster nicht dorthin fahren kann.Wenn das Fahrzeug noch bei einem Händler stehen sollte ist es meist kein Problem die Ablastung durch den Händler machen zu lassen.Markus