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Reimport eines Fahrzeuges aus der Schweiz

Verfasst: Di 8. Jan 2002, 11:54
von Guido944
Hallo,ich möchte evtl. ein Fahrzeug aus der Schweiz importieren, das schonmal in Deutschland zugelassen war.Es existiert auch noch der deutsche Brief.Kann ich mir für die Überführung einfach ein Kurzzeitkennzeichen besorgen?Wie geht es dann weiter? TÜV-Vollabnahme und dann direkt zulassen?Bitte antwortet mir schnell, es ist möglicherweise eilig Tschoe, Guido

Reimport eines Fahrzeuges aus der Schweiz

Verfasst: Di 8. Jan 2002, 14:18
von Nobbi
Hallo Guido,noch'n Porsche? 968 fehlt Dir doch noch...Schweiz-Importe wurden hier schon mehrfach diskutiert. Vielleicht findest Du was im Archiv.Sonst will ich mal meine Erinnerungen bemuehen. Soweit ich mitverfolgt habe, machen die Schweizer keine Probleme mit deutschen Kurzkennzeichen. Du brauchst aber auf jeden Fall fuer die Zulassung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA (kann man auch per e-mail anfordern. Fahrzeugdaten erforderlich). Kommt per Nachnahme, und dauert ein paar Tage. Gilt auch nur 4 Wochen!Und Du musst 10% Zoll sowie 16% EuSt loehnen, da die Schweiz kein EU-Mitgliedsstaat ist. Dass der Wagen schon einmal in Dtl. zugelassen war, hilft Dir nur, wenn der Wagen noch nicht in der Schweiz verzollt und zugelassen wurde.Ohne Bescheinigung ueber die Erledigung der zollrechtlichen Verpflichtungen hast Du bei der Zulassungsstelle keinen Spass! Zahlen kannst du entweder bei Grenzuebergang oder beim Zollamt am Heimatort.Srich auch mal schnell mit Deiner Zulassungsstelle. Soweit ich weiss, musst du Dir dort erst einen Brief ausstellen lassen, der dann bei der TUEV-Pruefstelle komplettiert wird. Mittlerweile ist es wohl so, dass man den Brief nicht mehr ausgehaendigt bekommt, sondern die Zulassungsstelle ihn direkt zur Pruefstelle sendet.Viel Erfolg!

Reimport eines Fahrzeuges aus der Schweiz

Verfasst: Di 8. Jan 2002, 18:08
von Renault52
Hallo Guido,ist in dem alten deutschen Brief denn der Export in die Schweiz vermerkt ???Eigentlich sollte das so sein, aber falls nicht, könntest Du Glück haben und das Auto ganz normal, also ohne Nachweis der zollamtlichen Erledigung, in D zulassen. Da der Brief ja wahrscheinlich abgelaufen ist, benötigst Du allerdings die bereits erwähnte Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA.Allerdings solltest Du beim Grenzübertritt dann nicht unbedingt erzählen, daß Du das Auto in der Schweiz erworben hast. Bist halt auf Probefahrt und gestern in die Schweiz eingereist.Ist jedoch die Ausfuhr aus der Bundesrepublik im Brief vermerkt, wovon i.d.R. auszugehen ist, kommst Du um die Zoll-/EUST-Thematik nicht herum.Viele GrüßeDietrich