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Neuer KFZ Brief

Verfasst: So 6. Jan 2002, 14:22
von Michl
Hallo !Ich (wohnhaft in Bayern) habe neulich einen Traktor (recht selten) erworben. Leider ist kein Fahrzeugbrief mehr vorhanden. Das Fahrzeug ist seit 1966 nicht mehr zugelassen worden. Meine Fragen nun:Muß Ich zuerst ein Vollgutachten machen, oder einen neuen Brief beantragen ?Woher kriege Ich ein Datenblatt für den Brief ?Kriege Ich ein Kurzzeitkennz. ohne Brief ? Ich wäre dankbar wenn mir jemand helfen könnte

Neuer KFZ Brief

Verfasst: So 6. Jan 2002, 15:43
von DEUVET
Um den Brief beantragen zu können brauchst Du einen Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug ohne Brief gekauft wurde, einen KBA-Auszug und eine eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers (vor einem Notar oder einer Behörde) dass er den Brief verloren hat.Dann musst Du zum TÜV einen §21 machen lassen (Vollabnahme). Falls es sich um einen deutschen Traktor handelt, müssten die Daten beim TÜV vorliegen bzw. sie können sie beschaffen (kostet extra)Ein Kurzzeitkennzeichen bekommst Du auch ohne Brief, manche Zulassungsstellen stellen sich aber etwas an. Du brauchst eine spezielle Deckungbestätigung von der Versicherung für Kurzzeitkennzeichen. Für die Vorführung beim TÜV brauchst Du ein Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes 06-Kennzeichen.Viel SpaßMartin, DEUVET