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klare Besitzverhältnisse
Verfasst: Sa 1. Dez 2001, 14:23
von ford64
Für meinen 64 1/2 Mustang gibt es leider keinen Originalbrief mehr, aber ich habe neben meinem eigenen Kaufvertrag noch den Kaufvertrag des Vorbesitzers sowie die eidesstattliche Erklärung desjenigen Vorbesitzers, der den Brief verloren hat ("...beim Aufräumen in den Müll geworfen...")Ausserdem bin ich im Besitz der Abmeldungsbescheinigung beim KBA.Diese war für mich ganz besonders wichtig, da ich nur mit diesem Dokument vernünftige Chancen auf eine erneute Zulassung habe. Meine Frage nun: reicht das auch für einen absolut wasserdichten Eigentumsnachweis?Ich habe nämlich überhaupt keine Lust darauf, dass eines Tages einer der vielen Vorbesitzer bei mir vorbeischaut und meint, er habe das Fahrzeug irgendwann mal im Vollrausch an seinen Saufkumpel verschenkt, der es dann weiterverkauft habe, und nun will er den Wagen eben wiederhaben...Irgendeine Idee dazu, die mich ruhiger schlafen lässt?
klare Besitzverhältnisse
Verfasst: So 2. Dez 2001, 16:39
von ford64
Danke für die prompte Antwort!Klar, aber dummerweise hat er erst den Brief weggeschmissen und dann den Wagen verschenkt.Ich bin der dritte (und letzte) Besitzer nach diesem unordentlichen Menschen. Ich will gar nicht wissen wie viele Besitzer der Wagen vorher noch gehabt hat...Auf jeden Fall will ich absolut kugelsichere und wasserdichte Besitzverhältnisse...Grüsse
klare Besitzverhältnisse
Verfasst: So 2. Dez 2001, 19:21
von festus
@ford64Du solltest zur Zulassungsstelle gehen und einen neuen Brief beantragen, evtl. musst Du dann eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA beibringen in der bestätigt wird, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde.GrußAndreas
klare Besitzverhältnisse
Verfasst: So 2. Dez 2001, 21:54
von DEUVET
Du brauchst einen Kaufvertrag, in dem Dir bestätigt wird, dass der Wagen frei von Rechten Dritter ist.Also keiner ausser dem Verkäufer mehr Rechte an dem Wagen hat.Stimmt das so, RA Wilke?beste GrüßeMartin
klare Besitzverhältnisse
Verfasst: Mo 3. Dez 2001, 12:15
von ventilo
Hatte einen ähnlichen Fall.Bei mir reichte der Kaufvertrag (aus England - ohne diese Klausel) und eine eidesstattliche Versicherung, die ich auf der Zulassungsstelle ablegen mußte.Damit (und der KBA-Unbedenklichkeitsbescheinigung) hab' ich den deutschen Brief bekommen.
klare Besitzverhältnisse
Verfasst: Mo 3. Dez 2001, 13:17
von ford64
Hab mir mal meinen Standard-ADAC-Vordruck- Vertrag angesehen; den direkten Wortlaut "frei von Rechten Dritter" konnte ich allerdings nicht finden.Erfüllt der Standardvertrag vom ADAC denn diese Klausel?nochmals danke
klare Besitzverhältnisse
Verfasst: Do 6. Dez 2001, 01:25
von ford64
Bin jetzt zu faul meinen Anwalt zu fragen, aber wie genau sollte eine eidesstattliche Erklärung verfasst sein, damit sie evtl vor Gericht von Bestand ist?Müssen Zeugen bei der Unterzeichnung anwesend sein? Oder muss das Ding gar notariell beglaubigt werden?Schätze mal, dass es mit einem handgeschriebene Schmierzettel eher düster aussieht...(hätte lieber Jura anstelle Ingenieur studieren sollen)danke im Voraus
klare Besitzverhältnisse
Verfasst: Mo 10. Dez 2001, 14:01
von RA-Wilke
Hallo Ford64 und Hallo Martin (Kraut),war (leider?) einige Tage im Urlaub und konnte nicht früher antworten. Das sicherste wäre es natürlich, wenn jeder Kaufvertrag eine Klausel enthielte, dass der Wagen "im Alleineigentum des Verkäufers steht und frei von Rechten Dritter" ist. Wenn der Verkäufer das ganze dann noch unterschreibt (und nicht gerade unerkannt geisteskrank ist!) reicht das zum sogenannten gutgläubigen Erwerb aus.
klare Besitzverhältnisse
Verfasst: Mo 10. Dez 2001, 14:08
von ventilo
Zitat:Original erstellt von ford64:Bin jetzt zu faul meinen Anwalt zu fragen, aber wie genau sollte eine eidesstattliche Erklärung verfasst sein, damit sie evtl vor Gericht von Bestand ist?Müssen Zeugen bei der Unterzeichnung anwesend sein? Oder muss das Ding gar notariell beglaubigt werden?Schätze mal, dass es mit einem handgeschriebene Schmierzettel eher düster aussieht...@ford64Diese eidesstattliche Versicherung hatte die Dame von der Zulassungsstelle für mich aufgesetzt. Ich brauchte mir nur noch Ihre Belehrung anzuhören und unterschreiben (und natürlich einen Betrag XX extra zahlen...)[Diese Nachricht wurde von ventilo am 10. Dezember 2001 editiert.]