Erstzulassung
Verfasst: Fr 30. Nov 2001, 01:07
Hallo 252!Es gibt zwar einige neue Regelungen, dennoch ändert sich nichts daran, dass ein Aas (Das ist nichts gemeines sondern ein amtlich anerkannter Sachverständiger) beim TÜV Änderungen an schon in den Verkehr gekommen Fahrzeugen weiterhin gutheißen kann.Dein konkreter Fall macht keinerlei Probleme: Es bleibt eine Schwingen-BMW R50/60/69/S mit dann eingetragenem Motor und als Abgas- und Geräuschbestimmungen gelten die des Baujahres der Maschine.Also keine Panik.Beste GrüßeMartin Kraut, DEUVET