Oldtimer und AU

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Patrick D
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Oldtimer und AU

Beitrag von Patrick D » Di 20. Nov 2001, 01:47

Alle Benziner ab EZ ´70 (´71?) müssen die AU jährlich nachweisen. Gilt das auch für die H gezeichneten oder gibt es da eine Ausnahme.Als ich meinen Kadett B vor zwei Jahren zum normalen §21 brachte, stand der Tüvler ziemlich dämlich an seinem Computer rum und wusste nicht wie er in einstellen sollte. Erst als er aus meinem Handbuch die Daten hatte konnte er ihn solala eistellen.

DEUVET
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Oldtimer und AU

Beitrag von DEUVET » Di 20. Nov 2001, 15:09

Stichtag für die AU (ASU) ist der 1.7.1969Alle PKW und PKW-Kombi bis 2,8 Tonnen zul. Gesamtgewicht, deren Erstzulassung ab diesem Datum erfolgte, müssen zur Abgasuntersuchung. Auch mit H-Kennzeichen oder Saisonkennzeichen.Mit 07-Kennzeichen muß man nicht zur AU.DEUVET

Mario
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Oldtimer und AU

Beitrag von Mario » Di 20. Nov 2001, 21:55

hallo deuvet,wobei das fahrzeug die abgasbestimmungen des jeweiligen zulassungsjahr erfüllen muß, oder ?ansonsten sähen die meisten ja bei den heutigen bestimmungen recht alt aus, oder ?gruß,mario

DEUVET
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Oldtimer und AU

Beitrag von DEUVET » Mi 21. Nov 2001, 00:54

Jain, die Abgasbestimmungen gelten für die Erstellung einer ABE eines Fahrzeugtypes. Das bei der HU zu prüfende Fahrzeug muß die Grenzwerte einhalten, die bei der Erstellung seiner ABE festgelegt wurden. Deswegen werden immer genau Typ, Schlüsselnummer etc. in die Computer eingegeben.Tatsächlich waren aber bei der ASU der ersten Jahre (die unsere "Oldtimer" jetzt so langsam betrifft) allgemeingültigere Grenzwerte zur Anwendung gekommen. Vereinfacht ausgedrückt. Trotzdem wird auch hier in Listen nachgesehen.Bei Einzelabnahmen sieht es wieder anders aus. Das Thema ist verdammt kompliziert.

Altopelfreak
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Oldtimer und AU

Beitrag von Altopelfreak » Mo 3. Dez 2001, 14:04

Hallo, Oldie-Freunde,dieses Thema ist noch nicht ausdiskutiert. Zunächst einmal zu der Frage, ob unter H-Zulassung grundsätzlich auch AU-Befreiung besteht, scheint bei TÜV und Zulassungsstellen grosse Unsicherheit und Unwissenheit zu herrschen. Das bedeutet, dass hier regional unterschiedliche Handhabungspraxen bestehen. Kürzlich erzählte mir ein Alt-Opel-Stammtischkollege, dass sein Commodore, EZ Oktober 69, aufgrund H-Gutachten AU-befreit sei. Dies sei ihm sowohl vom TÜV, als auch von der Zulassungsstelle auf mehrmaliges Nachfragen bestätigt worden.Und er würde weitere Oldie-Kollegen aus benachbarten Zulassungskreisen mit noch jüngeren Fahrzeugen kennen, die ebenfalls unterm H-Kennzeichen nicht mehr zur AU müssten. Einen entsprechenden Eintrag in den Papieren, also eine Ausnahmegenehmigung, habe er jedoch nicht. Ich bin der Meinung, dass es sich hier wohl um einen (positiven) Irrtum der Zulassungsstellen handelt, denn andernorts besteht man auf die AU. Ich fürchte aber, dass die glücklichen „AU-Befreiten" irgendwann in einer Polizeikontrolle Ärger bekommen könnten, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Zulassungsstelle befugt ist, in solchen Grundsatzfragen eigene Entscheidungen treffen und ein Irrtum der Behörde stellt noch keine Sondergenehmigung dar.Was meint die DEUVET-Moderation dazu?Unabhängig davon möchte ich an den DEUVET appellieren, sich für eine einheitliche Abschaffung der lästigen AU-Pflicht bei Oldtimern einzusetzen. Denn als im Jahre 1985 die ASU eingeführt wurde, geschah die im Zusammenhang mit der etwa zeitgleich ebenfalls erstmalig eingeführten emissionsbezogenen KFZ-Steuer. Die Unterschiede waren damals noch so gering, dass sich kaum jemand dafür interessierte. Der Gesetzgeber hatte jedoch schon damals die heutige KAT-Steuer im Auge. Durch die regelmässige Abgasuntersuchung in kurzen Abständen, die ja sonst auch weiterhin bei der HU durch den TÜV hätte erfolgen können, sollte sichergestellt werden, ob die Voraussetzungen für eine etwaige Steuerermässigung bei jedem Fahrzeug auf Dauer zutreffen. D.h. die Abgasreinigung noch funktioniert.Bei einer Pauschalsteuer unabhängig von Hubraum und Abgasverhalten gibt es aber keinen Grund, hier etwas zu prüfen!TschüssKlaus

DEUVET
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Oldtimer und AU

Beitrag von DEUVET » Mo 3. Dez 2001, 17:40

Lieber Klaus,ich befürchte, dass Du das Pferd von hinten aufzäumst: Die AU ist nicht dazu da, nachzuweisen, dass eine Steurerleichterung gerechtfertigt ist, sondern sie hat rein einen Umweltaspekt und soll jedes Jahr aufs neue beweisen, dass die Autos noch den Abgasbestimmungen entsprechen.Insofern hat die AU eine Berechtigung.Man kann sich jetzt trefflich streiten, ob Oldtimer so gut gepflegt sind, dass diese Untersuchung wegfallen könnte. Hierzu müssten Statistiken erhoben werden, die nachweisen, dass bei den allermeisten der durchgeführten AU an Oldtimern mit H-Kennzeichen die Abgaswete den Bestimmungen entsprechen.Sicher wäre das mal einen Einsatz unsererseits wert.Zu den ersten Zeilen:Die H-Zulassung befreit nicht von der AU.Da gibt es nichts zu diskutieren und wenn die Zulassungsstellen eine falsche Auskunft gegeben haben und die Jungs das nicht schriftlich bekommen haben, dann sind sie bei der nächsten Kontrolle dran und kommen da auch nicht wieder raus.Dann gibt es gerade noch in der Opel-Szene die irrige Auffasung, dass die Opel-Modelle, die nach dem 1.7.69 mit einer Ausnahmegenehmigung von der Abgasverordnung noch bis Mitte 71 in den Verkehrgekommen sind, nun auch nicht zur AU müssen.Die AU-Pflicht ist jedoch unabhängig von den Erstzulassungsbestimmungen, auch wenn die Opel AG hier mal anderslautende Mitteilungen rausgegeben hat - die übrigens vom KBA inzwischen wiederlegt wurden.Frage: Welche Kreise "befreien" den H-Zulassungen von der AU?Zusammenfassung:Benziner mit Erstzulassung nach dem 1.7.1969 müssen jährlich zur Abgasuntersuchung, solange sie zugelassen sind. Und es ist egal, ob normal zugelassen, mit Saisonkennzechen oder mit H-Kennzeichen.Mit 07-Kennzeichen muss man nicht zur AU.Mit besten GrüßenMartin Kraut,DEUVET

3=6
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Oldtimer und AU

Beitrag von 3=6 » Do 6. Dez 2001, 15:02

Hallo Martin (Deuvet),Du hast in deiner Zusammenfassung ja schon alles deutlich gesagt, hier nur zur Ergänzung ein Link auf den Gesetzestext, genauer §47a STVZO (zum nachlesen für alle Zweifler ).Die Unkenntnis der genauen Rechtslage war scheinbar schon immer weit verbreitet, so verlangte der TÜV im Juni 1985 z.B. bei meinem Vater (ich war damals 6 Jahre alt und leider nicht dabei) die Durchführung der Abgassonderuntersuchung - bei einem DKW Baujahr 1957!!Naja, die ASU war damals halt neu und die Rechtslage hatte sich offensichtlich noch nicht bis nach Nordhessen rumgesprochen.Da angeblich um die ASU nicht herumzukommen war wurde eine solche dann tatsächlich durchgeführt - in einer VW-Werkstatt in welcher sich der Chef (der einzige im Betrieb der sich an den DKW-Dreizylinder-Zweitakter herantraute) im Anzug an die Arbeit begab. Es dauerte wohl elend lang, aber als Ergebniss der umfangreichen Meß- und Einstellarbeiten sprang dann tatsächlich die begehrte Prüfbescheinigung heraus!! Naja, schon 2 Jahre später war alles anders, keiner sprach mehr von einer ASU beim 57er DKW!CU Marius--------- www.dkw-autos.de www.marius-walter.de

80gte76
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Oldtimer und AU

Beitrag von 80gte76 » Fr 7. Dez 2001, 19:10

Hallo zusammen!Übrigens unterliegen auch Fahrzeuge vor dem 01.07.1969 einer Untersuchung bezügl. der Abgase und zwar einer CO-Messung im Rahmen der Hauptuntesuchung nach §29 StVZO (landläufig als TÜV-Untersuchung bekannt). Hier ist der Prüfer strenggenommen verpflichtet eine CO-Messung bei Leerlaufdrehzahl durchzuführen. Grenzwerte dabei: 3,5Vol.% CO-Gehalt +/- 1,0Vol.% CO-Gehalt wegen Meßtoleranz. In ganz besonderen Einzelfällen so hoch, wie zum erreichen eines runden Motorlaufes erforderlich ist (damaliger Stand der Technik, bei sehr alten Fahrzeugen).Also nicht wundern wenn der TÜV-Prüfer mit dem Oldie ans Abgasmeßgerät fährt - dann versteht er was von seinem Geschäft.Mfg Chris

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Oldtimer und AU

Beitrag von Kadett BL » Di 4. Nov 2003, 16:34

tach zusammen,muss mal diesen beitrag aus der versenkung holen, da sich kein anderer beitrag so genau mit dem thema oldi + au beschäftigt.das ein fahrzeug mit h-kennzeichen ohne kat zur au muss, ist für mich der blanke hohn. das die pauschalsteuer jeglichen hubraum abdeckt ist eine feine sache!!!. aber dann bei einer pauschalsteuer eine au machen??.aufregung herrscht bei mir deswegen, da bei meiner letzten au nichts eingestellt wurde. auf meiner au-bescheinigung wurden alle werte genau ausgemittelt. der freundliche tüv-mitarbeiter hatte entweder keine lust oder mein motor läuft noch wie am ersten tag.ausserdem, wenn ich schon nur alle 2 jahre zu tüv oder dekra muss, dann sollte doch eine au für h-kennzeichen auch alle 2 jahre ausreichen.nun habe ich aber den letzten termin zur au verpasst und mir einen 15 euro strafzettl eingefangen. der freundliche polizist an der strippe meinte, das ich mein fahrzeug befreien lassen könne, das aber ein grosser aufwand wäre.......haha.ein anruf bei der zulassungsstelle hat dann ergeben, das ich mit einem 32 jahre alten fahrzeug gar nicht mehr zur au kommen brauche.......haha.tatsache ist, das sich keiner der besagten auskennt und ich morgen "natürlich" zur au muss.......auch wenn es gesetz ist, finde ich die au für h-kennzeichen einfach unglaublich.ich werde mich trotzdem dem staat beugen und weiter fluchen ;-)gruss heiko

radu
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Oldtimer und AU

Beitrag von radu » Di 4. Nov 2003, 20:42

Hallo,@ 80gte76:Macht es wirklich Sinn, bei einem Ol 38 eine Abgasmessung durchzuführen? 3,5 Vol % erreicht der mit Sicherheit NIE! Wieso soll er dann überhaupt messen!?!?! Ich denke mal das er nachschauen wird ob er stark "bläut" oder rußt, alles andere macht doch wirklich keinen Sinn (zumindest nach meiner Auffassungsgabe).Stefan

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