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Kosten für Kfz-Import (NL)

Verfasst: Di 13. Nov 2001, 15:56
von Tripower
Hallo,ich trage mich mit dem Gedanken, einen Oldie (Bj. '71) aus Holland zu kaufen.Frage: Was kommen zu dem eigentlichen Kaufpreis von 16.000,- DM noch an Kosten (Steuer, Zoll) hinzu? Gibt es sonst noch irgendwelche Hindernisse zu überwinden?Grüße aus dem TaunusTripower

Kosten für Kfz-Import (NL)

Verfasst: Di 13. Nov 2001, 16:27
von Renault52
Hallo Tripower,Zölle werden im innergemeinschaftlichen Warenverkehr nicht mehr erhoben, lediglich die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 16 % auf den Kaufpreis würde fällig werden. Kaufst Du in Holland vom Händler, dann achte darauf, daß er Dir nicht die niederländische MWSt berechnet. Manch einer spart sich allerdings die ganze Prozedur (und die Steuer), bringt das Auto über die grüne Grenze und besorgt sich via getürkter deutscher Besitzerkette und erlogener eidesstattlicher Erklärung eines vermeintlichen Kfz-Brief-Verlierers einen frischen deutschen Kfz-Brief...Viele GrüßeDietrich

Kosten für Kfz-Import (NL)

Verfasst: Di 13. Nov 2001, 20:41
von DEUVET
Helmut hat recht. Derzeit wird noch eine Freigabe vom KBA verlangt, dass das Fahrzeug noch nicht in Deutschland zugelassen war und dass es nicht als gestohlen gemeldet ist. In der derzeitig laufenden Novellierung der StVZO soll das aber (endlich) auch wegfallen.Grüße,Martin

Kosten für Kfz-Import (NL)

Verfasst: Mi 14. Nov 2001, 10:06
von Renault52
Hallo,ich habe gerade einmal mit unserem Zollamt über dieses Thema gesprochen. Dort meinte man, daß der Kauf von Privat und vom Händler zu differenzieren sei. Als Nachweis für den Status des Vorbesitzers gilt in jedem Fall der Kaufvertrag. Beim Kauf von Privat ist keine EUSt mehr fällig, da war mein Wissensstand ein wenig überholt. Beim Kauf vom Händler sieht die Sache etwas anders aus. Der Händler wird, da er nicht sicher sein kann, ob das Fahrzeug tatsächlich auch ausgeführt wird, im Zweifelsfall zunächst einmal die niederländische Umsatzsteuer einbehalten. Wird dann in Deutschland die EUSt entrichtet, sollte man die niederländische Umsatzsteuer zurückfordern. Dies ist im Rahmen des EU-Umsatzsteuerrechts mittlerweile ein ganz normaler Vorgang. Auskünfte hierzu sollten vom zuständigen Finanzamt zu bekommen sein. Interressant ist die Entrichtung der EUSt statt der niederländischen MWSt deswegen, da unser Steuersatz innerhalb der EU immer noch fast am niedrigsten liegt. Ob die deutsche Steuerbehörde auf die Entrichtung der EUSt besteht, falls beim Kauf in den Niederlanden bereits MWSt bezahlt wurde, konnte mir der freundliche Zollbeamte leider auch nicht sagen. Hierfür ist, wie gesagt, das Finanzamt zuständig.Viele GrüßeDietrich

Kosten für Kfz-Import (NL)

Verfasst: Mi 14. Nov 2001, 11:09
von Tripower
Hallo,schon mal heißen Dank für Eure Infos!So wie es aussieht, ist der Verkäufer in NL ein Händler. Wenn jetzt das Auto dort 17 TDM kosten soll, muß ich da nun noch was drauf rechnen für die Einfuhr nach D, oder bekomme ich sogar noch was raus?Tripower

Kosten für Kfz-Import (NL)

Verfasst: Mi 14. Nov 2001, 11:39
von Renault52
Hallo Tripower,das kommt eben darauf an, ob er die niederländische MWSt. in den Betrag mit eingerechnet hat. Der Steuersatz ist, wenn ich mich recht erinnere, höher als bei uns, wie hoch genau (18% ???), sollte der Händler wissen. Es wird Dir u.U. jedoch nicht erspart bleiben, zunächst einmal die niederländische MWSt, und anschließend die deutsche EUSt zu entrichten. Die niederländische MWSt forderst Du dann anschließend zurück, über den genauen Ablauf informierst Du Dich am besten vorab bei deinem Finanzamt.Viele GrüßeDietrichuups, da war Helmut schneller als ich. Ob der behördliche Weg zur Rückerstattung wirklich so kompliziert ist, glaub ich gar nicht. Das ist seit der letzten Neuregelung des EU-Umsatzsteuerrechts wohl gängige Praxis. Erkundige dich halt mal vorab beim Finanzamt.[Diese Nachricht wurde von Renault52 am 14. November 2001 editiert.]

Kosten für Kfz-Import (NL)

Verfasst: Mi 14. Nov 2001, 11:47
von Tripower
Es geht um einen '68er Honda S800 Cabriolet.Werde wohl mal beim Finanzamt anrufen und fragen ...Jedenfalls noch mal "Danke"!Tripower

Kosten für Kfz-Import (NL)

Verfasst: Mi 14. Nov 2001, 15:33
von Renault52
...nur ist der Sachbearbeiter in der Spedition weder auskunftswillig, noch -pflichtig, wenn nicht ein Auftrag für eine Dienstleistung erteilt wird. Ist schließlich ein Dienstleistungsunternehmen, und keine Behörde...Ich bin selber in der Logistikbranche tätig, unser Ressorleiter Im- und Export hat mich ja an das Zollamt verwiesen, da die MWSt-Rückerstattung innerhalb der EU inzwischen wohl ein Standardablauf geworden ist, mit dem sich eine internationale Spedition nicht mehr zwangsläufig befasst (und für die daher auch nicht zwangsläufig aktuelle Informationen vorhanden sind !). Wenn nicht das Finanzamt auskunftsfänig ist, wer denn dann ? Steuerberater ? Wirtschaftsprüfer ? Rechtsanwalt ? Vielleicht hat Tripower ja einen Kollegen, der sich auf EU-Steuerrecht spezialisiert hat. Viele GrüßeDietrich

Kosten für Kfz-Import (NL)

Verfasst: Mi 14. Nov 2001, 17:22
von Renault52
Hallo Histomat,Es spricht doch nichts dagegen, den niedrigeren MWSt/EUSt-Satz in Deutschland auszunutzen, falls hierzu ein entsprechender Antrag an das Finanzamt ausreicht. 500 Mark sind schließlich auch Geld ! Daß man sich im Streitfall nicht auf eine (fern-)mündliche Auskunft eines Finanzbeamten berufen kann, ist sicherlich klar. Trotzdem bin ich der Meinung, daß das (Führungs-)Personal der für einen Sachgebiet zuständigen Behörde dem Bürger gegenüber kompetent auskunftsfähig sein muss !Ist es denn nun Fakt, daß die Zulassungsstelle keinen Nachweis mehr über gezahlte MWSt sehen will, oder hat man Dich nur bei Deiner Behörde nicht mehr danach gefragt ?Mein erster Beitrag zu diesem Thema setzte leider auf einem inzwischen überholten Wissesstand auf. Sorry, ist halt schon länger her, daß ich mich damit beschäftigen musste.Ich denke, diese Diskussion hat bisher doch einige Fragen geklärt, aber auch noch manches offen gelassen. Ob Tripower, falls er diese Zeilen überhaupt noch lesen mag, vielleicht doch mal beim Finanzamt nachfragt ? (auch wenn man sich auf mündliche Äußerungen eines Finanzbeamten im Rahmen eines Rechtsstreites nicht berufen kann !) Viele GrüßeDietrich

Kosten für Kfz-Import (NL)

Verfasst: Mi 14. Nov 2001, 17:50
von Tripower
Also, zunächst mal finde ich es super, wieviele Informationen hier zwischenzeitlich eingestellt wurden.Wenn ich alles richtig ausgewertet habe, dann ist es wohl so:Ich kaufe das Auto bei dem Händler in Holland und lasse mir im Kaufvertrag bescheinigen, daß der Kaufpreis 18% MwSt enthält.Dann fahre ich fröhlich über die Grenze (auf eigener Achse oder mit Honda auf dem Hänger) und melde mich zu Hause bei meinem Finanzamt, bitte um Rückerstattung der holländischen MwSt und entrichte gleichzeitig die hiesigen 16% EUSt. Unter dem Strich bekomme ich dann von meinen 17 TDM sogar noch was wieder.Richtig?Tripower