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LKW: Achslasten noch immer auf die Kotflügel schreiben
Verfasst: Fr 12. Okt 2001, 00:13
von Renault52
Hallo Markus,ich habe gerade mal unseren Fuhrparkleiter (Spedition) gefragt, diese Vorschrift besteht seit etwa 3-4 Jahren definitiv nicht mehr !!!Wenn Du Dein Fahrzeug allerdings im Feuerwehrdienst einsetzen willst, dann muß nach DIN 14502 der Reifendruck auf den Kotflügeln angeschrieben sein .Viele GrüßeDietrich
LKW: Achslasten noch immer auf die Kotflügel schreiben
Verfasst: Fr 12. Okt 2001, 08:29
von markk
Früher konnte man ein als LKW zugelassenes Fahrzeug daran erkennen, daß die Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht irgendwo auf die Karosserie gepinselt war.Heute sieht man das kaum noch - ist das keine Vorschrift mehr?Hintergrund: Mein LKW hat diese Zahlen auch noch - sie werden aber wohl im Laufe der Restaurierung unter einer Schicht Neulack verschwinden. Und da sie aufgrund der Ablastung sowieso nicht mehr aktuell sind, würde ich gerne wissen, ob ich sie evtl. neu auftragen bzw. überhaupt aktualisieren muss.(bisher hat sich weder der TÜV noch die Polizei dafür interessiert)Markus
LKW: Achslasten noch immer auf die Kotflügel schreiben
Verfasst: Fr 12. Okt 2001, 23:40
von markk
Hallo DietrichDanke für die Info! Ja, der Wechsel von Achslast auf Reifendruck ist mir bei den Feuerwehren auch schon aufgefallen.Mein Fahrzeug hat den Feuerwehrdienst sein ein paar Jahren hinter sich - ist quasi im "Unruhe"-Stand. Aber vielleicht schreibe ich aus Nostalgie die Achslasten doch wieder drauf. Mal sehen!Wie gesagt, vielen Dank für die Info!Markus
LKW: Achslasten noch immer auf die Kotflügel schreiben
Verfasst: Mo 15. Okt 2001, 11:17
von Renault52
Hallo Markus,die Vorschrift, zul. Achslasten und das zul. Gesamtgewicht an das Fahrzeug zu pinseln, bezog sich, solange sie galt, ausdrücklich auf die Fahrzeugart "LKW". Ist ein Feuerwehrfahrzeug als solches zugelassen, früher war das meist "So.-Kfz. Feuerwehr", dann galt diese Vorschrift nicht. Die Angabe des Reifendruckes hingegen interessiert nach wie vor auch nicht den TÜV, sondern nur diejenigen Prüforgane, welche die Tauglichkeit eines Fahrzeuges für den Feuerwehrdienst und damit die Übereinstimmung mit der DIN 14502 ff. zu beurteilen haben.Viele GrüßeDietrich