Anspruch auf kleines Kennzeichen?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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markk
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Anspruch auf kleines Kennzeichen?

Beitrag von markk » Mi 1. Aug 2001, 10:58

Hat man in irgendeiner Form Anspruch auf ein kleines Kennzeichen wenn der vom Hersteller vorgesehene Platz nicht für ein normales deutsches Kennzeichen ausreicht wie man es z.B. häufig bei amerikanischen Fahrzeugen sieht? Oder kann das Landratsamt verlangen, daß man sich einen neuen Nummerschildhalter irgendwo anders (z.B. auf oder unter der Stoßstange) montiert?Hintergrund: Bei uns fahren viele tiefergelegte S-Klasse mit Go-Kartbereifung rum, die haben dann Traumkennzeichen wie xx-M1 oder xx-A1 usw. und andererseits soll sich das Landratsamt schrecklich anstellen wenn man ein kleineres Kennzeichen braucht weil man nur wenig Platz am Oldie hat.Gibt es Argumente / Paragraphen o.ä. auf die man sich bei der "Verhandlung" mit dem Landratsamt stützen kann?Markus

stang-fan
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Beitrag von stang-fan » Mi 1. Aug 2001, 11:50

Hi Markus,Laß Dir einfach beim TÜV die Kennzeichengröße eintragen. Wenn Du wirklich nur wenig Platz am Auto hast, geht das ohne Probleme. Bei Fahrzeugen mit H-Kennzeichen MUSS übrigens eine Kennzeichengröße verwendet werden, welche ohne größere Änderungen am Kfz. angebracht werden kann.Allerdings ist ein US-Car keine Garantie daß Du das kleine "Leitkraftradkennz." bekommst. Mein Mustang muß auch mit den größeren Motorradkennz. rumfahren. GrußAndi

stang-fan
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Beitrag von stang-fan » Mi 1. Aug 2001, 11:52

sch... Tippfehler, heißt natürlich "Leichtkraftradkennz."

Meissner
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Anspruch auf kleines Kennzeichen?

Beitrag von Meissner » Mi 1. Aug 2001, 11:55

Hallo,wenn der Platz am Auto oder Motorrad nicht ausreicht, sollte der TÜV eine Eintragung machen. Motorräder bis 1958 oder 1962 haben laut StVZO generell Anspruch auf ein 300x150 Kennzeichen.Bei Autos muss entweder der Platz bauart bedingt klein genug sein oder man bekommt eine Eintragung (wie auch immer).Nun hat irgend ein hohes Gericht bei und entschieden, wenn die Umbaukosten des Fahrzeuges, um ein "normales Kennzeichen" 520x100, zu tragen 10% der Fahrzeugwertes nicht überschreiten, ist es dem Halter zuzumuten das Fahrzeug umzubauen.Soweit alles Theorie. Die Handhabung in der Praxis ist dermaßen unterschiedlich, dass einem die Haare zu Berge stehen. Grundsätzlich gilt ja eigentlich: Was dem einen gewährt, darf dem andern nicht verweigert werden.Um was für ein Fahrzeug geht es eigentlich ?Frank

Nagel KFZ
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Anspruch auf kleines Kennzeichen?

Beitrag von Nagel KFZ » Mi 1. Aug 2001, 11:58

Der Tüv schreibt nur in den Brief"Sondergenemigung erforderlich"ob das Strassenverkehrsamt dir dann daskleine kennzeichen gibt lieg immer an derkomune selbsmerke eins: Das Strassenverkehrsamt steht überdem Tüv es zieht nur denn tüv zur technischen beratung zur rateArminPs. aber was wollen die machen wenn du kein platz für ein grosses hast dann bekommst du halt ein kleines Quer stellen die sich meistens bei Motorädern wo das nur zum besser aussehen sein soll

Zoe
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Beitrag von Zoe » Mi 1. Aug 2001, 15:41

Das ist wohl wirklich von Landkreis zu Landkreis verschieden, und dann noch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter.Ich hab ja nun zwei 1978er Cadillacs auf eine 07er angemeldet; das erste hat vorne ein kleines Schild bekommen, aber erst nachdem ich mit dem Auto bei der ZS vorgefahren bin und dem Menschen dort (übrigens sehr nett und nebenbei der stv. Leiter der ZS) ins Ohr gewuiselt hab. Schließlich hat er sich das Auto selbst angeschaut und mir (für vorne!) ein kleines Kennzeichen verpaßt. Wohl gegen den Widerstand eines seiner Beamten. Nun hatte ich ein kleines für vorn und ein Motorradtaferl für hinten, das paßt bei dem Auto sehr gut.Jetzt hab ich grad eben das zweite angemeldet welches vorne UND hinten ein kleines Kennzeichen bräuchte (und ich hatte auch eine TÜV Bestätigung dazu). Leider hab hatte ich das Pech bei obigen widerspenstigen Beamten zu landen. Der mag zwar Kriegsfahrzeuge wie Kettenkrads aber keine Amis, daher hat er mir schon alle möglichen Sperenzchen gemacht und frohlockend angekündigt daß ich ein kleines 07er Kennzeichen niemals bekommen werde und halt schauen muß wie ich das große Kennzeichen montieren soll. Zur Not halt umbauen. Die Zulassung selber ist dann aber von einer netten, aber uninteressierten Schalterbeamtin gemacht worden, und die hat nur gemeint ich soll halt das "große" Taferl gegen ein kleines austauschen, welches sie auch anstandslos ohne mit der Wimper zu zucken abgestempelt hat.Gerüchteweise ist aber bei "echten" Oldtimern (also 30+ Jahre) ein Umbau nicht zu machen wenn dann das äußere Erscheinungsbild nachhaltig geändert würde, denn dann wäre es kein Original-Oldtimer mehr. Ich vermute aber sehr stark daß das alles von der jeweiligen Laune des Beamten in der ZS abhängt. Nur bei jüngeren, normal zugelassenen Fahrzeugen ist ein Umbau zuzumuten, hängt aber auch wieder vom jeweiligen Sachbearbeiter ab.Was mich allerdings auch aufregt sind all diese Pimpmobile wie markk schon geschrieben hat; irgendwelche Goldkettchenträger findens halt cool mit "M - A 1" rumzufahren oder all die kurzen Kennzeichen aufzubrauchen; sieht zwar im Kennzeichenausschnitt des (meistens) Dolfs bescheuert aus, aber mei, das tut eh das ganze Auto. Nur wenn dann jemand wirklich eins braucht sind die ganzen kurzen Nummern schon an solche Idioten vergeben.Zoe[Diese Nachricht wurde von Zoe am 01. August 2001 editiert.]
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Meissner
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Anspruch auf kleines Kennzeichen?

Beitrag von Meissner » Mi 1. Aug 2001, 17:00

Hi,wir haben einen 97er Golf III (Canada-Version) importiert. Kostete damals 2/3 eines gleich ausgestatteten Euro-Version, incl. Überführung/Zoll.Bauartbedingt braucht er ein kleines Kennzeichen hinten (Heckklappe anders). Der TÜV hat's bei der Vollabnahme ohne Murren eingetragen. Die Ausnahmegenehmigung des StVA hat dann satte 400 DM gekostet. Ausnahmegenehmigung bedeutet: ein Stempel und eine Unterschrift. Mahlzeit !!!

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Anspruch auf kleines Kennzeichen?

Beitrag von FKS 750 » Mi 1. Aug 2001, 17:28

400 mark?also bei mir hat die ausnamegenemigung fürs motorrad (bj.1972) 30 dm gekostet, und das finde ich schon unverschämt da der tüv mir ja bestätigt hat das eh kein großes ran passen würde.mfg fks

Old Cadillac
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Anspruch auf kleines Kennzeichen?

Beitrag von Old Cadillac » Mi 1. Aug 2001, 19:37

Soweit ich weiß, ist es doch spätestens seit dem H-Kennzeichen so, daß die Größe des Kennzeichens dem Platz am Fahrzeug anzugleichen ist und nicht umgekehrt.Thomas

Zoe
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Anspruch auf kleines Kennzeichen?

Beitrag von Zoe » Mi 1. Aug 2001, 21:20

Thomas,ich glaube irgendwie nicht so recht daran daß es da feste Regeln gibt; ich kenne es nur vom H-Kennzeichen; bei nicht "H" Autos sind wohl Um/Anbauten möglich. Ein Freund von mir hat bei einem seiner (neueren) Cadillacs das Schild auch auf einem Kennzeichenträger vor der Stoßstange montieren müssen.Zoe
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