Seite 1 von 1

Gelbe Scheinwerfer inzwischen in D zulässig?

Verfasst: Mi 18. Jul 2001, 15:12
von markk
Habe mir vor kurzem einen Wagen (Bj.59) aus Frankreich geholt und möchte ihm hier ein H-Kennzeichen verpassen lassen. Sind die (in Frankreich früher üblichen) gelben Glühbirnen inzwischen in Deutschland erlaubt?Es gab mal die Bestimmung, ds ein deutsches KFZ auch weisses Licht haben muss - zwischenzeitlich gbt es aber ja auch DE-Scheinwerfer und Birnen die in allen möglichen Farben schillern.Die gelben Birnen in meinem Fahrzeug tragen eine offizielle E-Nummer und ich habe mal gehört, daß alles was in einem EU-Land zugelassen ist nun auch in allen anderen Ländern akzeptiert werden muss.Habe ich damit und/oder mit dem Hinweis auf die Originalität des Wagens eine Chance?Markus

Gelbe Scheinwerfer inzwischen in D zulässig?

Verfasst: Mi 18. Jul 2001, 16:45
von Meissner
Hallo,frag am besten mal bei Deiner TÜV-Stelle wo das Auto abgenommen werden soll. Ein Hinweis aus die Originalität wird Dir aber nicht viel nutzen, denn das Fahrzeug muss immer den gültigen Zulassungsbestimmungen entsprechen.Frank

Gelbe Scheinwerfer inzwischen in D zulässig?

Verfasst: Fr 20. Jul 2001, 19:31
von C203
hallo, ich habe einen 37 Peugeot 402, den ich ebenfalls mit gelben Lichtern fahren will, wenn er denn endlich fertig ist - vermutlich erst in der nächsten Saison.... Vor etwa einem halben Jahr hatten wir hier zu dem Thema schon eine größere Diskussion. Versuchs mal mit der Suchfunktion. In der Praxis habe ich festgestellt, daß viele französische Oldies mit gelben Birnen oder Gläsern fahren - ob zulässig oder nicht. Gängige Praxis ist, für den TÜV weiße Birnen zu montieren und die anschließend wieder auszuwechseln. Da es kein schwerwiegender Eingriff ist, bleibt die generelle Betriebserlaubnis und Versicherung des Autos bestehen; schlimmstenfalls holt man sich einen Strafzettel wegen einer Ordnungswidrigkeit. Das ist aber auch unwahrscheinlich, weil die meisten Polizisten bzw. städtischen "Politessen" (gibts da inzwischen auch eine männliche Form von?) überhaupt nicht mehr wissen, daß die gelben Lichter wohl 1962?? oder so in Deutschland verboten worden sind. Außerdem - wann fährt man mit unseren wirklich alten Autos schon mal im Dunkeln?Gruß Michael

Gelbe Scheinwerfer inzwischen in D zulässig?

Verfasst: Fr 20. Jul 2001, 20:14
von markk
@c203Bei mir sind zum Glück nur gelbe Birnen montiert (sonst müsste ich mir neue Scheinwerfer besorgen (hatte das schon mal bei einem anderen Auto)Aber wenn der TÜV nicht willig ist wende ich die von Dir beschriebene Vorgehensweise an.Tradition verpflichtet! @meissner: Tarnleuchten, Blaulichter und Martinshörner sind ebenfalls laut STVZO nicht zugelassen, werden aber bei H-Kennzeichen aus Originalitätsgründen dennoch eingetragen. Warum sollte man dann nicht auch gelbe Scheinwerfer akzeptieren?Markus

Gelbe Scheinwerfer inzwischen in D zulässig?

Verfasst: Di 24. Jul 2001, 13:43
von Zoe
Zitat:Original erstellt von Meissner:Ein Hinweis aus die Originalität wird Dir aber nicht viel nutzen, denn das Fahrzeug muss immer den gültigen Zulassungsbestimmungen entsprechen.Kleine Ergänzung: Das Fahrzeug muß den Zulassungsbestimmungen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gegolten haben. Damit sind rote Blinker bei pre-1970 (oder wars 1969?) Fahrzeugen zum Beispiel wunderbar legal.Zoe

Gelbe Scheinwerfer inzwischen in D zulässig?

Verfasst: Mi 25. Jul 2001, 10:18
von markk
... und bei meinem Laster (Baujahr 1964) gelbe Bremslichter über die Blinker! Aber, das wäre natürlich eine Chance: Wenn die gelben Scheinwerfer bei uns erst ´62 verboten wurden - und da mein Franzose EZ ´59 hat....Na, mal schauen was sich machen lässt!Markus