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Oldtimer-Foren •07- Kennzeichen bei LKW Betrieb
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07- Kennzeichen bei LKW Betrieb

Verfasst: Mo 9. Jul 2001, 07:31
von GZ122
Hallo, ich beabsichtige für meine Sattelzugmaschine ein 07 Kennzeichen zu beantragen (EZ 1976).Darf ich mit dem 07 Kennzeichen noch mit Anhänger oder Auflieger fahren?Falls ja kann dann der Auflieger gleichzeitig mit der gleichen 07 Nummer betrieben werden, da mir eine Sattelzugmaschine ohne Auflieger ja wenig bringt. Auflieger ebenfalls Erstzulassung 1976.Zweck der ganzen Geschichte ist es Oldtimertraktoren zu Treffen zu bringen.Gruß Markus

07- Kennzeichen bei LKW Betrieb

Verfasst: Mo 9. Jul 2001, 10:11
von trabanti
Hallo NEIN! Ich fahre nicht ganz so gross, aber wenn es um irgend was besonderes geht kennen die mich hier bei der Zulassungstelle.Gefragt, getan bei der beantragung meiner 07er fragte ich, darf ich mit Anhänger fahren es wurde ja gesagt aber keinen Transport mit der 07er.So nun wenn ich vorn das Zugfahrzeug mit normalem Kennzeichen fahre und hinten ein Oldtimer Wohnwagen hinter habe mit 07er darf ich aber nur zum Treffen.Jetzt anders herum vorn 07er hinten normales, aber nur als Wohnwagen und zum Treffen, mehr nicht.Da gab es damals nichts darüber in den Bestimmungen. Nun das andere vorn 07er hinten das gleiche geht nicht, aber eine andere 07er geht aber ohne Transport, also hinten nichts darauf.Den egal was darauf ist es zählt als Transport.Aber bei mir ist es schon lange her, es hat sich da vieles geändert, frage bei deiner Zulassungstelle mal nach.[Diese Nachricht wurde von trabanti am 09. Juli 2001 editiert.]

07- Kennzeichen bei LKW Betrieb

Verfasst: Di 10. Jul 2001, 10:16
von Klaus Jansen
Es ist so wie trabanti das sagt.1. Also Zugwagen und Auflieger mit der gleichen Nummer auf gar keinen Fall!Wir bewegen uns da in einem sehr rechtsunsicheren Raum. Schlafende Hunde sollte man einerseits nicht wecken, andererseits wäre hier Rechtssicherheit wünschenswert. Derzeit ist alles etwas Auslegungssache, solange man sich an die Vorgaben hält, für den Fall der Fälle die richtige Erklärung parat hat und die sind im Deuvetheft unter dem Begriff 'Rote Oldtimernummer' vermerkt. Wenn der Zweck des Transportes ausschließlich der ist, den Traktor zum Treffen zu bringen, dann ist die Verwendung vom 07´er Kennzeichen verboten.Wenn aber der Zweck ist, die 76´er Zugmaschine ( mit zeitgenössischem Auflieger oder Anhänger )samt aufgeladenen Oldtimertraktor dort zu zeigen, dann spricht meiner Meinung nach eigentlich nichts dagegen, solange Zugwagen und Hänger nicht das gleiche Kennzeichen haben. Der aufgeladene Traktor braucht in dem Falle kein Kennzeichen. Vor Ort könnte man sogar das Kennzeichen vom Zugwagen oder Hänger/Auflieger für den Traktor nehmen, sofern dieser im roten Heft vermerkt ist. Aber Vorsicht, das Abstellen von nichtzugelassenen Fahrzeugen auf öffentlichem Grund ist verboten!Ich fuhr zum Beispiel zum Alt-Opel-Treffen (100 Jahre Automobilbau in Rüsselsheim ) wie folgt:Zugwagen Opel Diplomat B 1975 mit Kurzzeitkennzeichen, Anhänger normal zugelassen, geladen: Opel Kapitän 57 ( hatte rote Oldtimernummer ). Allgemeine Polizeikontrolle sehr freundlich und ohne Beanstandung! Dürfte eigentlich mit 07´eram Zugwagen genau so sein (?)Klaus Jansen

07- Kennzeichen bei LKW Betrieb

Verfasst: Di 10. Jul 2001, 10:41
von trabanti
Hallo KlausDu siehst es teilweise falsch, was macht er mit dem Traktor, er transportiert ihn und das ist strikt verboten mit 07er, aber hat er normales Kennzeichen am Auflieger und dann den Traktor darauf das ist was anderes.So wie mit dem Wohnwagen.Aber es gibt viel neues bei der 07er, gehe zur Zulassungstelle und frage nach.Nach meiner Meinung wäre auch vielles Unnütz aber, wenn sich jeder vorschrift mäßig verhält, wären die Auflagen nicht geändert worden.Es ist auch möglich bei dir im Bereich, die Zulassungstelle zu fragen.Es ist am Besten, was vielleicht der eine darf, darfst du noch lange nicht oder anders herum, das sind eben die Behörden.Teile es uns mit, was daraus geworden ist.[Diese Nachricht wurde von trabanti am 10. Juli 2001 editiert.]

07- Kennzeichen bei LKW Betrieb

Verfasst: Di 10. Jul 2001, 11:48
von Old Cadillac
Hallo.Ja so sehe ich das auch. Ich fragte ja auch mal an hier im Forum von wegen mit einem Opel Blitz einen Oldtimer zu transportieren. Würden beiden Fahrzuege Teilnehmer des Treffens sein, ginge das klar. Bei wäre allerdings der Blitz nur Mittel zum Zweck gewesen also habe ich die Finger davon gelassen. Zitat:Original erstellt von Klaus Jansen:Wenn der Zweck des Transportes ausschließlich der ist, den Traktor zum Treffen zu bringen, dann ist die Verwendung vom 07´er Kennzeichen verboten.Wenn aber der Zweck ist, die 76´er Zugmaschine ( mit zeitgenössischem Auflieger oder Anhänger )samt aufgeladenen Oldtimertraktor dort zu zeigen, dann spricht meiner Meinung nach eigentlich nichts dagegen, solange Zugwagen und Hänger nicht das gleiche Kennzeichen haben. Der aufgeladene Traktor braucht in dem Falle kein Kennzeichen. Vor Ort könnte man sogar das Kennzeichen vom Zugwagen oder Hänger/Auflieger für den Traktor nehmen, sofern dieser im roten Heft vermerkt ist. Aber Vorsicht, das Abstellen von nichtzugelassenen Fahrzeugen auf öffentlichem Grund ist verboten!Klaus Jansen Thomas

07- Kennzeichen bei LKW Betrieb

Verfasst: Mi 11. Jul 2001, 15:52
von Klaus Jansen
Also trabanti:ich sagte ja auch nicht das es genehmigt ist ( historischer Zugwagen rote 07´er, zeitgenössischer Auflieger rote 07´er und Oldtimertrecker drauf zum Treffen ), ich sagte nur meiner Meinung nach spräche nichts dagegen. Dürfte aber ein Sonderfall sein und ich würde es ohne Rückendeckung per Sondergenehmigung durch die Zulassungsstelle nicht machen. Aber auch wenn der Auflieger schwarz zugelassen ist ändert es dann eigentlich nichts an der Tatsache das es ein Transport ist, ebenso wie der Wohnanhänger zum Treffen ... . Schließlich zieht der mit rotem 07´er Kennzeichen versehene Zugwagen das Ganze, oder irre ich mich da??? Dann dürfte ich ja auch nicht z.B. mit dem Diplo den Hänger mit dem Kapitän zum Opel-Treffen ziehen...Aber wie ich schon sagte, Rechtsunsicherheit ...Nachfrage hier bei zwei Zulassungsstellen ergab folgendes: Man zog das DEUVET-Heftchen hervor ( man staune ... hihi ), es war die bisher einzige Auflage von 1997. Einmal wurde die Aussage Wohnanhänger hinter 07´er dann schnell von nein auf ja korregiert, bei dem LKW-Thema eher nein "bevor ich was falsches sage, denn da steht im Heft nichts drin, im Gesetzestext schon gar nicht und ein Grundsatzurteil wurde noch nicht gefällt, was eigentlich für den Betroffenen dann auch nicht wünschenswert wäre". Dieser Fragenkatalog sollte also doch einmal in Angriff genommen werden ... insbesondere im Sinne unserer Sammlerfreunde der 'schweren Kaliber' und Hängerfahrer! Klaus Jansen[Diese Nachricht wurde von Klaus Jansen am 11. Juli 2001 editiert.]

07- Kennzeichen bei LKW Betrieb

Verfasst: Mi 18. Jul 2001, 14:57
von markk
Ein Freund von mir fährt seinen LKW mit 07er Kennzeichen und hat für den (entsprechend alten) Anhänger eine zusätzliche dritte Nummerntafel bekommen. Interessant nicht?Markus

07- Kennzeichen bei LKW Betrieb

Verfasst: Mi 18. Jul 2001, 16:56
von trabanti
ich habe 4 Schilder darf ich dann zwei Anhänger dahinter ;-)Es ist gedacht entweder Zugmaschine oder Anhänger mit andere Zugmaschine schwarzes Kennzeichen.

07- Kennzeichen bei LKW Betrieb

Verfasst: Mi 22. Aug 2001, 11:47
von Rene E
Ein Freund von mir darf folgendes machen: Historischer LKW (Büssing 1970) zieht Tieflader mit selber 07er Nummer auf dem sich eine alte Deutz-Raupe befindet (Ladung). Wenn die Raupe abgeladen wird kann die 07er Nummer ebenfalls dort angebracht werden (damit man versichert ist), muß aber nicht da es sich um eine selbstfahrende Arbeitsmaschine bis 6 km/h handelt. Er hat extra für diese Anwendung sich die 07 geholt und Leverkusen hat es ihm erlaubt.

07- Kennzeichen bei LKW Betrieb

Verfasst: Mi 5. Sep 2001, 13:38
von DEUVET
Ist die Zugmaschine ein Oldtimer (07-Nummer) und der Anhänger ist zeitgenössisch, dann darf er mit dieser Zugmaschine zu Veranstaltungen gezogen werden, denn es wird damit ja ein historisches Gespann dargestelltDas gilt auf jeden Fall, wenn der Anhänger schwarz zugelassen ist oder wenn er ein eigenes rotes Kennzeichen hat.Man kann sich aber auch bei der Zulassungsstelle schriftlich bestätigen lassen, dass beide Fahrzeuge mit dem gleichen 07-Kennzeichen im Gespann gefahren werden dürfen (der Anhänger ist eh mit dem Zugwagen versichert) und sich zu diesem Zweck ein drittes Kennzeichen ausgeben lassen. Das handhaben die Zulassungsstellen aber sehr unterschiedlich und man hat keinen Rechtsanspruch, d.h. man ist auf Überredungskünste angewiesen.Nun zum Traktor-Transport:Soll das historische Gespann mit historischer Ladung (Traktor) auf einer Oldtimerveranstaltung vorgeführt werden, so steht nicht der Transport im Vordergrund, sondern das Vorführen. Das ist erlaubt.Steht jedoch der Traktortransport im Vordergrund (Kauf, Standortverlagerung etc.) ist sein Transport mit roten Kennzeichen nicht zulässig.Steht das Gespann auf der Veranstaltung auf privatem Grund (kein öffentlich zugängliches Gelände), können die Kennzeichen demontiert werden und am Traktor angebracht werden, wenn dieser auch auf die rote 07-Nummer eingetragen ist.Trotzdem finden wir solche Aktionen nicht sehr gut, denn der Polizist vor Ort wittert möglicherweise einen Missbrauch und der Ärger geht erst mal los.Grüße, Martin, DEUVET