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@ DEUVET oder wer es sonst noch weiß: Rücklichter

Verfasst: Fr 25. Mai 2001, 00:49
von Old Cadillac
Hallo Leute!Ich hatte ja schon mal geschrieben, daß mein 1930 Buick hinten nur ein Rücklicht hat. Ein zweites ist schön teuer ( DM 550,-, gebraucht) und einen Halter dafür gibt es auch nicht. Außerdem möchte ich meinen Kotflügel nicht anbohren.Martin schrieb ja schon mal von Treckerlichtern aber mein Buick hat schon so kleine "Chromeier" (Motorradzubehör) als Blinker. Wenn ich nun da einfach links und rechts noch eines daneben setzen würde als Stop - und Rücklicht, müsste das doch für den TÜV reichen, oder? Weiterhin in Betrieb sein, darf dann doch auch noch das alte, originale Licht? Oder muß man das dann etwa abklemmen? Thomas

@ DEUVET oder wer es sonst noch weiß: Rücklichter

Verfasst: Fr 25. Mai 2001, 13:22
von Nobbi
Hallo Thomas,da wuerde ich mich gleich mit dem TUEV in Verbindung setzen, denn dort muss der Wagen ja auch abgenommen werden. Soweit ich mich erinnere (mir ist mal ein Handbuch "Oldtimer ueber den TUEV bringen" oder so aehnlich in die Haende gefallen) gibt es Vorschriften hinsichtlich der Position der Rueckleuchten, und die Bremsleuchten muessen davon getrennt sein (mind. Zweifadenleuchte). Zweckamessigerweise bewaffnest Du Dich mit einem Zollstock, und fertigst eine kleine Skizze vom Wagenheck mit allen massgeblichen Abstaenden wie (geplante) Leuchten zum Boden, zur aeusseren Fahrzeugbegrenzung usw.Diese Skizze e-mailst Du zum TUEV, und dann wird man Dir schon weiterhelfen.Gruesse

@ DEUVET oder wer es sonst noch weiß: Rücklichter

Verfasst: Fr 25. Mai 2001, 14:02
von Old Cadillac
Hallo Nobbi.Sicher wäre es nicht schlecht beim TÜV zu fragen, wenn unser TÜV hier nicht immer deren eigene Gesetze machen würde. Manchmal muß man den Jungs hier selber sagen was geht und was nicht. Dann heißt es nämlich plötzlich "Ja, kann auch sein, dann machen wir das so". Da wär es mir lieber, daß ich im Vorfeld weiß was vom Gesetzgeber her klar geht als wenn die mir einen vom Pferd erzählen.Thomas

@ DEUVET oder wer es sonst noch weiß: Rücklichter

Verfasst: Fr 25. Mai 2001, 16:30
von Nobbi
Ist ja optimal, wenn Du ihnen die Vorlagen gibst, und sie dann die Hacken zusammenknallen. Dann besorg Dir die Strassenverkehrzulassungsordnung, da stehen alle Details drin. Damit armiert kann dann ja praktisch nichts mehr schief gehen, vorausgesetzt natuerlich, Du machst das auch so wie dort vorgesehen.

@ DEUVET oder wer es sonst noch weiß: Rücklichter

Verfasst: Fr 25. Mai 2001, 17:21
von Old Cadillac
In der STVZO steht auch drin, daß mein 1912 Cadillac Blinkanlage etc. haben muß. Von Ausnahmegenehmigung steht da nichts, soweit ich weiß. Ist aber möglich, denn mein Cadillac ist für die 07er Nummer durch den TÜV ohne Bremslicht, ein Rücklicht und ohne Blinker.Ja, das wäre toll wenn das beim TÜV so wäre. Hacken zusammenknallen... Nee, aber wirklich. Einem Bekannten von mir wollte einer weißmachen, daß er bei seinem 1958 Impala für eine Zulassung den Kabelstrang trennen muß um extra Sicherungen einzubauen. Ist doch doof, wer das nun nicht weiß, das das Blödsinn ist und sich die Arbeit macht oder da viel Geld investiert obwohl es gar nicht notwendig wäre. Der nächste Prüfer dann: So ein Quatsch. Ich wünschte wir hätten hier jemanden, der sich da wirklich mit auskennt. Was unbedingt gemacht werden muß oder welche möglichen Ausnahmen es gibt. Thomas[Diese Nachricht wurde von Old Cadillac am 25. Mai 2001 editiert.]

@ DEUVET oder wer es sonst noch weiß: Rücklichter

Verfasst: So 27. Mai 2001, 20:46
von MagicElectric
Hi,na das mit dem kabelstrang auftrennen und ne fliegende sicherung einsetzen kommt daher, daß irgendeine vorschrift besagt, daß das standlicht rechts und links getrennt abgesichert werden muß. als einfachste lösung um diese anforderung zu erfüllen, ist ne zweite sicherung in reihe zu schalten. der wert der zweiten sicherung muß dabei natürlich kleiner sein als der der ersten (selektivität).sonst hätte man ne extra strippe nach vorne rechts und ne extra strippe nach hinten rechts verlegen und die zusammen absichern müssen....

@ DEUVET oder wer es sonst noch weiß: Rücklichter

Verfasst: Mi 30. Mai 2001, 14:06
von DEUVET
Hallo,da Old Buick alt genug ist, um Beleuchtung ohne Prüfzeichen zu tragen, ist die Lösung mit den Bullet-Lights (ich denke, um die handelt es sich) möglich. Die fassen zwar keine Zwei-Faden-Birne, aber je ein Licht für Rück-, Bremslicht und Blinker sind o.k. Zumindest die mit gelben Gläsern gibt es jetzt sogar mit E-Zeichen, habe ich gerade an meinem Willys verbaut (z.B. bei Gericke oder Louis).Ansonsten ist mit Ausnahme alles möglich, eben auch "ohne Blinker" - das kommt dann aber aufs Verhandlungsgeschick an.Vorgeschrieben nach StVZO sind allerdings sowohl Blinker als auch getrennt abgesicherte Rücklichter.Schwierig ist es mit dem mitbrennenden Original-Rücklicht. Das Leuchtenbild muß symmetrisch sein. Abschalten geht nicht, dann was dran ist, muß auch funktionieren.Mein Tip: Soweit ich deinen Buick kenne, benutzt Du diese Leute auch für´s Kennzeichen. Also klebst Du eine schwarze Folie adrett und ordentlich über das rote Glas und erklärst das Teil zur Kennzeichenleute. Und hinterher ist schwupps die Folie wieder ab Viel Spaß und immer gute Laune beim TÜFFGrüße, Martin

@ DEUVET oder wer es sonst noch weiß: Rücklichter

Verfasst: Mi 30. Mai 2001, 15:56
von Old Cadillac
Hallo Martin.Danke für die Tips. Ich habe bei einer Oldtimerrallye am Wochenende an einem Chevy auch verchromte Zweikammerleuchten in Zylinderform oder Trommelform gesehen. So ca. 6 bis 7 cm Durchmesser. Die könnte ich auch gut neben die bereits vorhandenen Blinker in Bullitform (!) montieren. Muß ich in Bockhorn mal suchen. Da soll es die geben bei jemanden.Wenn ich die orig. Lampe abklemme ( wenn auch nur vorrübergehend oder nur als Kennzeichenleuchte) hätte mir der alte Obermeister da bei uns beim TÜV sicher gesagt: Wenn die Lampe nicht leuchtet, darf sie auch nicht dran sein. Hatte ich auch schon mal. Thomas