H-Zulassung Käfer 1302 LS 1970

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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NDS
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H-Zulassung Käfer 1302 LS 1970

Beitrag von NDS » Di 15. Mai 2001, 15:47

Da leider der Tüv und der ADAC nicht in der Lage sind mir zu sagen, welche Bestimmungen es bei der H-Zulassung zu beachten gibt, frage ich mal hier!!Ich würde gerne wissen, ob ich bei der H-Zulassung ein anderes Autoradio und andere (neuere)Lautsprecher verwenden darf, also auch ein neuereres Autoradio (Stereo mit CD-Wechsler)!! Dann würde ich gerne wissen ob ich den original Motor durch den Einbau von gehärteten Ventilsitzringen zum Betrieb mit Benzin bleifrei Umbauen darf und trotzdem noch die H-zulassung behalten kann!!?? Des weiteren würde mich auch interessieren, was verändert werden oder verbessert werden darf(natürlich keine anderen Kotflügel oder dergleichen). Gibt es vieleicht die Möglichkeit einen Merkzettel oder ein Blatt mit Vorschriften zu Mailen?? Das wäre sehr gut!!

Old Cadillac
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H-Zulassung Käfer 1302 LS 1970

Beitrag von Old Cadillac » Di 15. Mai 2001, 16:36

Hallo.Alle wichtigen Grundlagen findest Du hier: http://www.tuev-sued.de/auto/special/mephvyxtbuff.html Also wenn Du die Lautsprecher unauffällig plazierst und Du auf der Hutablage keine Lautsprecherboxenorgie feierst. Sollte das i.O. gehen. Allerdings: Ist bei Dir der Einbauschacht jetzt noch original, also für ein großes, modernes Radio nicht geeignet, dann würde ich den Ausschnitt nicht verändern sondern das Radio im Handschuhfach verschwinden lassen.Das mit dem Motor ist überhaupt kein Problem und selbst wenn: Wer sollte das überprüfen?Falls noch Fragen sind, zögere nicht uns hier zu löchern.Thomas

RA-Wilke

H-Zulassung Käfer 1302 LS 1970

Beitrag von RA-Wilke » Di 15. Mai 2001, 16:43

Hallo NDS,grob gesagt darfst Du bei einer H-Zulassung an Deinem Käfer nichts verändern, was seinen Charakter als Oldtimer zerstört und nichts verändern, was man nicht schon Anfang der 70er Jahre verändert hätte (zeitgenössisches Tuning). Ein verdeckt eingebautes CD-Radio dürfte kein Problem sein, anders sieht es schon bei einem sichtbar eingebauten modernen Radio aus. Ein Bleifreiumbau ist überhaupt kein Problem. Es gibt zwar einen von DEUVET und TÜV entwickelten Anforderungskatalog aber das einfachste ist, Du fragst freundlich Deinen zuständigen TÜV-Prüfer, denn der muss das ganze schliesslich eintragen!

NDS
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Beitrag von NDS » Di 15. Mai 2001, 17:51

Zuerst bedanke ich mich sehr, dass Sie mir weitergeholfen haben!!!!Habe noch eine Frage: Zählt der damals erhältliche Überrollbügel und der Ölkühler auch zu original Zubehör?? Da gab es auch noch von VW original Felgen die etwas breiter waren und ein Bekannter von mir hat noch VDO Anzeigen für Öldruck (Käfer Problem 3. Zylinder) wie sieht das damit aus??[Diese Nachricht wurde von NDS am 15. Mai 2001 editiert.]

Rainer_S
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H-Zulassung Käfer 1302 LS 1970

Beitrag von Rainer_S » Di 15. Mai 2001, 20:34

HalloWenn Du solche zeitgenössischen Teile einbauen willst, solltest Du sehen das Du Literatur darüber bekommst, die Du dem TÜV Prüfer als Nachweis vorlegen kannst, daß es die Teile schon damals gab. Sonst wird er sie dir kaum eintragen.Übrigens zählen auch Teile als zeitgenössisch, die damals von Tunern für den Käfer angeboten wurden.Du solltest aber jeden Umbau vorher mit dem TÜV absprechen.Rainer

DEUVET
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Beitrag von DEUVET » Mi 16. Mai 2001, 13:08

Zeitgenössisches Zubehör ist grundsätzlich zulässig, solange es eintragungsfähig ist und der Beweis erbracht ist, dass es zeitgenössisch ist. (Alte Anzeigen, Prospekte, zeitgenössische Aufnahmen etc.).Einmal muß also die historische Frage geklärt sein und zum anderen muss der Einbau auch straßenverkehrsrechtlich zulässig sein. Wobei in aller Regel die Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung zur Anwendung kommen können.Der DEUVET hat ein Sonderheft zum Thema Oldtimerzulassungen herausgegeben, welches Du gegen Einsendung von 10 DM zusammen mit den aktuellen TÜV-Richtlinien bekommen kannstDEUVET, Berner Str. 75, 60437 Frankfurt/M.Beste Grüße,Martin

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