Seite 1 von 1

Zulassung von älterem GB import

Verfasst: Mo 7. Mai 2001, 22:01
von proetel
Ich habe einen unrestaurierten TVR vor 7 Jahren in Deutschland gekauft der aus GB importiert wurde, aber nie hier zugelassen war. Zur Verfügung steht mir der orginal KFZ-Brief, das Vehicle Registration Document und eine Quittung wo draufsteht das das Fahrzeug TVR, Fahrgestelnr.... in unrestaurierten Zustand an mich verkauft wurde mit Stempel und Unterschrift des Verkäufers. Frage ist, reicht das zum beantragen eines KFZ Briefes oder können mir Schwierigkeiten entstehen? Außerdem wo kann man die Gesetzesbestimmungen nachlesen und eventuell beim Strassenverkehrsamt vorlegen da bei uns in Solingen schwierige Bedingungen herrschen. Bin für alle Hinweise dankbar.

Zulassung von älterem GB import

Verfasst: Mi 9. Mai 2001, 00:41
von Meissner
Hallo,die von Dir genannten Papiere reichen soweit aus. Allerdings musst Du noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA haben. Unter Angabe der VIN wird die erstellt wenn das fahrzeug in den letzten fünf Jahren nicht in Deutschland zugelassen war. Vor Erteilung des Briefes muss das Auto aber zum TÜV zur §21 Abnahme.Die gesetzlichen Bestimmungen stehen in der StVZO.Frank

Zulassung von älterem GB import

Verfasst: Mi 9. Mai 2001, 16:12
von proetel
Vielen Dank für die Auskunft, dann werde ich mal bei unserem Strassenverkehrsamt vorbeischauen und mich überraschen lassen.