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Sondergenehmigung für Oldtimermotorrad

Verfasst: Sa 5. Mai 2001, 22:11
von Zündapp
Ich habe einen Autoführerschein und darf nach heutigem Recht Motorräder bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum fahren.Ich besitze ein Oldtimermotorrad mit einem Hubraum von 200 Kubikzentimeter.Kann man mit einer Sondergenehmigung dieses Motorrad fahren?Wer stellt die Genehmigung aus?Begründung: Das Motorrad hat eine Höchstgeschwindigkeit von 86 km/h und nur! 8,7 PS.Ein Motorrad, das ich fahren dürfte, ist wesentlich schneller und leistungsstärker.Danke für eine eventuelle Antwort!!

Sondergenehmigung für Oldtimermotorrad

Verfasst: So 6. Mai 2001, 21:12
von Stöffi
Hallo Zündapp, so weit mir bekannt ist, sieht das Fahrerlaubnisrecht für diesen Fall keine Ausnahme vor. Nur wenn die Fahrerlaubnis der Klasse 3 vor dem 1.12.1954 erteilt wurde, kann bis 250 Kubikzentimeter gefahren werden.GrußStöffi