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hab da mal ne frage
Verfasst: Fr 4. Mai 2001, 00:58
von Old Cadillac
Sollte es in drei bis vier Jahren das 07er Kennzeichen noch geben, dann muß der Wagen lediglich den Vorschriften der STVZO entsprechen. Achtung: Das 07er Kennzeichen hat div. Nutzungseinschränkungen! Ist für Alltagsfahrzeuge nicht geeignet.Thomas
hab da mal ne frage
Verfasst: Fr 4. Mai 2001, 09:32
von PacMan
ich hab nen golf 2 bj.84, nach meiner rechnung wird der in 3-4jahren ein oldtimer (hoffe ich), das fahrzeug ist tiefergelegt und hat verschiedene anbauteile, kann ich so auch ne oldtimer anmeldung bekommen, oder muss das fahrzeug im originalzustand sein?schon mal danke für die hilfe