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Zweite Rückleuchte bei Vorkrieg, Pflicht?
Verfasst: Sa 14. Apr 2001, 19:20
von Old Cadillac
Hallo Leute. An (evtl.) meinem 1930 Buick befindet sich hinten nur ein Rücklicht auf der linken Seiten. Normalerweise braucht man hinten ja zwei Rücklichter. Der Wagen soll eine H-Abnahme bekommen. Nun liegen diese Rückleuchten nicht gerade in der Gegend rum. Beim Ford A greift man einfach ins Regal nur geht das hier eben nicht.Muß ich denn nun überhaupt ein zweites Rücklicht haben bzw. was macht man, wenn man kein zweites gleiches bekommt? Davon mal abgesehen, daß mir einigermaßen übel werden würde wenn ich da zwei Model A Leuchten dran bauen würde ist das ja auch nicht mehr original.Hat irgendjemand da mal Erfahrungen gemacht? Bei meinem 1912 Cadillac wurde das in Verbindung mit dem 07er Kennzeichen vom TÜV übrigens akzeptiert. Ebenso das Fehlen einer Blinkanlage. Thomas
Zweite Rückleuchte bei Vorkrieg, Pflicht?
Verfasst: Sa 14. Apr 2001, 22:01
von DEUVET
Genaugenommen sind sowohl Blinkanlage (Cadillac) als auch zeites Rücklicht Pflicht. Beide fallen unter die "Muß-Nachrüstung", die Baujahresunabhängig ist.Da es in Deutschland aber für alles eine Ausnahmeregelung gibt (zum Glück - ein Vorteil gegenüber unseren Nachbarländern), kann der TÜV bei solch alten Fahrzeugen Ausnahmen unter Auflagen vorschlagen. Beispielsweise bei Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit muß eine zusätzliche Magnet-Rückleucte an der rechten Seite angebracht werden (gibt es im Landmaschinenhandel für ein paar Mark) oder Fahrzeug darf nur vor Sonnenuntergang gefahren werden oder statt Blinker kann eine Kelle mitgeführt werden (nur bei offenen Fahrzeugen). Solche Kuriosita gibt es viele und der Fantasie sind kaum Grenzen gesetzt.Die Zulassungsstelle muss es aber auch akzeptieren und entweder in die Fahrzeugpapiere eintragen oder man muß die Ausnahmeregelung mitführen.Je älter die Fahrzeuge sind, dest einfacher ist so was.Viel Glück und viel Erfolg!Martin
Zweite Rückleuchte bei Vorkrieg, Pflicht?
Verfasst: Sa 14. Apr 2001, 22:55
von Old Cadillac
Hallo Martin.Besten Dank für die Infos. Bekomme ich ggf. eine zweite Rückleuchte, so werde ich die nachrüsten. Blinkanlage hat er freundlicherweise schon. Mal sehen wie es sich entwickelt.Thomas
Zweite Rückleuchte bei Vorkrieg, Pflicht?
Verfasst: So 15. Apr 2001, 11:05
von DEUVET
Hallo Thomas,ich halte auch das Nachrüsten für die Beste Lösung (wenn es nicht unbedingt Ford-T-Nachbauten oder Traktor-Rücklichter sind). Es ist gut für die eigene Sicherheit und man muß auch nicht immer alles ausschöpfen, was zulassungsrechtlich theoretisch möglich sein könnte. ich habe auch einen 50er Chevy-PickUp, der nur mit linkem Rücklicht ausgeliefert wurde. Nun trägt er rechts genau das gleiche, und keiner merkt was.Dieses Ausreitzen zulassungtechnischer Möglichkeiten nervt uns (DEUVET) manchmal ganz schön - und natürlich erst recht die Leute bei Zulassungsstellen und TÜV - vor allem dann, wenn es eine ganz einfache, optisch saubere und historisch korrekte Lösung gibt. Meist haben wir mit Leuten zu tun, die unbedint ein Leichtkraftradkennzeichen haben wollen und wenn man das Auto ansieht, tut es auch entweder ein doppelzeiliges oder gar ein ganz normales mit 6 Zeichen. Und wenn dann wirklich mal jemand auf ein kleines angewiesen ist, hat er alle Schwierigkeiten.So long und frohe Ostern!Martin
Zweite Rückleuchte bei Vorkrieg, Pflicht?
Verfasst: So 15. Apr 2001, 13:15
von Old Cadillac
Hallo Martin.Sofern ich das richtige Rücklicht bekomme, wird es nachgerüstet werden. Diese Rückleuchte beim Buick ist um einiges größer als beim Model A als würde es da schon mit dem Halter Probleme geben. Na irgendwie in USA werde ich das Ding schon auftreiben.Bei meinem 1912 Cadillac ist einem ohne Blinker bisweilen schon etwas mulmig. Vermutlich werde ich da etwas nachrüsten was sich ohne Probleme wieder entfernen läßt. Man muß doch immer für die anderen mitdenken, die beim abbiegen auf einen Blinker warten und da kommt dann nichts. Hatte schon mal eine brenzlige Situation mit einem Model A ohne Blinker. Wenn man das mal hatte, denkt man schnell anders bezüglich Originalität und Sicherheit beim Fahren...Außerdem gibt es ja auch schon ganz gute, elegante Blinker wo man mit leben kann. Wenn ich da noch früher an die Käferblinker auf diversen Kotflügeln von 170ern und Co. denke...brr.Thomas
Zweite Rückleuchte bei Vorkrieg, Pflicht?
Verfasst: So 15. Apr 2001, 17:10
von DEUVET
Hallo Thomas,seit dem ich im Landmaschinenhandel auf Magnetrückleuchten gestoßen bin (das Paar komplett verkabelt für 45 Mark) bin ich bon diesem Konzept ganz überzuckert. Ich würde in solch einem Fall unaffällige nicht zu moderne Nachrüstblinker besorgen, sie auf Magnete schrauben und während der Fahrt anhängen. Eine unauffällige Seckdose lässt sich sicher unterbringen. Die erwähnten Treckerleuchten würde ich nicht nehmen, sie sind zu modern und Dein Cadillac wird ja auch mal von Fans während der Fahrt fotografiert. Es geht mir nur ums Prinzip.Und den Blinkerschalter hat beispielsweise Peter Krause bei seinem 07er Peugeot schön untergebracht: samt Kontrolleuchte in einer kleinen Klappe unter dem Sitz.Aber der Möglichkeiten gibt es ja gar viele ...Grüße, Martin
Zweite Rückleuchte bei Vorkrieg, Pflicht?
Verfasst: So 15. Apr 2001, 18:08
von Old Cadillac
Wenn ich mich recht entsinne hat Peter Krauses Peugeot sogar Scheinwerfer in den Petroleumlaternen. Das find ich dann schon etwas zu hart. Da würde ich lieber auf Nachtfahrten verzichten.Thomas
Zweite Rückleuchte bei Vorkrieg, Pflicht?
Verfasst: So 15. Apr 2001, 21:21
von DEUVET
Stimmt, Einsätze vom 2 CV.Meistens beruft sich der TÜV auf die bestimmung, dass Fahrzeuge mit elektrischer Beleuchtung ausgerüstet sein müssen. So wohl auch in diesem Fall.Ausnahmegenehmigungen gibt es halt nicht immer und überall.Grüße, Martin
Zweite Rückleuchte bei Vorkrieg, Pflicht?
Verfasst: Mo 23. Jul 2001, 16:42
von Old Cadillac
Hallo Leute.Habe mich heute mal mit unseren Jungs hier beim TÜV über das Hauptthema hier unterhalten. "Wieso zweites Rücklicht/Bremslicht? Braucht der nicht, weil er das früher ja auch nicht hatte" meinte der Prüfer der für H-Kennzeichen zuständig ist. Aha, es geht also doch. Zuvor hat er übrigens unserem 1914 La Licorne ein H-Gutachten verpasst. Hat nur Karbidbeleuchtung. Bremsenprüfung war eine Bremsprüfung auf dem Gelände aus der Fahrt heraus. Hat die Meckerei von früher also doch geholfen, daß man sich hier auch mal vernüftig den Oldtimern annimmt und nicht mit dem Ziel das Ding möglichst aus dem Verkehr zu ziehen. Nicht zuletzt sicher auch weil mein Bekannter Fritz Hardach (Maybach Sammler) denen auch mal ordentlich Feuer unterm Hintern gemacht hat.Außerdem hat der TÜV jetzt einen neuen Leiter der sich wohl auch für die Oldtimer einsetzt.Zur Zeit kann ich sagen: Der oldenburger TÜV ist Oldtimerfreundlich! Das werde ich sicher noch öfters testen... Thomas
Zweite Rückleuchte bei Vorkrieg, Pflicht?
Verfasst: Di 24. Jul 2001, 09:45
von markk
Bei mir stellt sich auch gerade auch die Frage wie ich Blinker (gar nicht vorhanden) und Rücklichter bzw. Bremslichter (beides nur links vorhanden) nachrüsten soll.Dazu folgende Info von meinem Teilehändler:Es gibt umgebaute, mit Bremslicht und Blinker versehene Originalleuchten - die der TÜV bei H-Zulassung wohl auch akzeptiert. Allerdings wurde wohl vor einiger Zeit ein solchermassen ausgerüstetes Fahrzeug in einen Auffahrunfall verwickelt bei dem der auf den Oldie Auffahrende geltend gemacht hat, daß er Bremslicht und Blinker nicht rechtzeitig hat sehen können, weil sie zu klein und/oder zu dunkel waren. Der Oldifahrer bekam deswegen tatsächlich Teilschuld und musste 8.000 DM (von 15.000 DM Gesamtschaden) selber blechen - und das bloss wegen der Originalität.Daraus folgere ich: Bei der Sicherheit hört bei mir der Spass auf - lieber ein bisschen weniger original (solange es sich technisch und optisch in vertretbarem Rahmen machen lässt) und dafür dann aber sicher unterwegs!Markus