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07er Kennzeichen plus LKW Nutzung. Was ist erlaubt?

Verfasst: So 8. Apr 2001, 11:48
von Old Cadillac
Hallo Leute.Ich glaube es ist ein etwas kniffeliges Problem.Wir haben einen 28 Jahre alten Opel Blitz Abschleppwagen in erstaunlich gutem Zustand. Also so einen wo man ein Auto hinten drauf stellen kann. Tja, H-Kennzeichen dauert ja noch etwas aber ich habe ja mein 07er Kennzeichen. Könnte ich denn jetzt mit diesem Opel und dem 07er Kennzeichen, einen Oldtimer zu einer Veranstaltungen bringen und mit dem transportierten Oldtimer die Tour mitfahren, wieder aufladen und dann mit dem Blitz wieder nach Hause bringen? Sinn und Zweck der Fahrt mit dem Blitz wäre dann, den Oldtimer zur Ausfahrt zu bringen und wieder zurück. Ist so eine Nutzung des 07er Kennzeichens erlaubt? Thomas

07er Kennzeichen plus LKW Nutzung. Was ist erlaubt?

Verfasst: So 8. Apr 2001, 16:45
von Markus Neser
Hallo Thomas,wir haben uns alle am Internet-Point getroffen und sind zu dem Entschluß gekommen"Ja, Du darfst".Beachte aber bitte, das der Blitz nicht auf öffentlichem Gelände steht, wenn Du das rote Kennzeichen wegschraubst und an Dein anderes Fahrzeug machst.Messegruß vom Oldtimer.de/oldtimer-info.de Messeteam live von der Techno Classica in Essen.

07er Kennzeichen plus LKW Nutzung. Was ist erlaubt?

Verfasst: So 8. Apr 2001, 20:10
von Old Cadillac
Hallo Markus.Vielen Dank. Optimal! Das wäre nämlich eine bequeme und kostengünstige Art unsere Oldies zu transportieren. Techno Classica...ich hab's nicht geschafft. Na ja, freue ich mich auf Hershey im October. Hoffe das klappt wenigstens.Jedenfalls konnte ich immerhin die Web Cam bedienen und mal sehen was so los ist. Inkl. Blick auf den Stand von Lukas Hüni. Auch nicht übel.Thomas

07er Kennzeichen plus LKW Nutzung. Was ist erlaubt?

Verfasst: So 8. Apr 2001, 22:05
von trabanti
Wir haben auch einen Bj.75 B1000 dreiachser Autotransporter und ich habe die 07er Nr.Damals wo wir den gekauft hatten, hatte ich extra einen Schein bei der Zulassungstelle mir geholt, für den Transport auf eigener Achse.Gleichzeitig weil es für uns auch Kosten günstiger gewesen wäre habe ich gefragt,es wurden sogar andere Stellen zu rate gezogen, ich bekamm die Antwort es entspricht nicht der Zulassungsverordnung des 07 Kennzeichen.Schlau wie ich bin, habe ich blöd gefragt Trailer, Wohnwagen hinter einem Fahrzeug zu Treffen, vorn 07 hinten normal, da gibt es nichts ALSO? Na sowas schon gemacht, keiner hat was gesagt,sie fanden es nur alle komisch.

07er Kennzeichen plus LKW Nutzung. Was ist erlaubt?

Verfasst: Mo 9. Apr 2001, 09:31
von Old Cadillac
Womit ich wieder beim Anfang wäre... Thomas

07er Kennzeichen plus LKW Nutzung. Was ist erlaubt?

Verfasst: Mo 9. Apr 2001, 11:10
von DEUVET
Womit wir wieder beim Anfang wären ... Richtig. Denn solche Sachen sind einfeach noch nicht eindeutig geregelt und wo kein Kläger ist, da auch kein Richter, siehe Trabanti.Dennoch: Sofort der Tramnsport im Vordergrund steht, ist das Fahren mit rotem Kennzeichen verboten. Beispiele: Alter Opel-Autotransporter mit altem Opel (oder Barkas mit Trabant) auf der nachweislichen Fahrt zum Opel-Treffen geht klar, Opel-Transporter mit Mercedes drauf zur techno Classica um den mercedes zu verkaufen ist verboten. Alter Ford mit etwa gleich altem Wohnwagen zu einem Treffen der Ford-Freunde oder des Camping Oldie Clubs geht klar, Alter Ford mit neuem Wohnwagen zu einem Oldtimerrennen ist verboten.Isabella-Kombi mit Familie und Großeinkauf im heck auf dem Rückweg vom Supermarkt dürfte man kaum als Probefahrt (Belastungsprobe) auslegen können: verboten.usw. usw.Siehe auch Bericht "Rote Nummer in Gefahr"Grüße an alle (noch etwas müde von der TC), Euer Martin (DEUVET)

07er Kennzeichen plus LKW Nutzung. Was ist erlaubt?

Verfasst: Mo 9. Apr 2001, 12:06
von festus
Hallo Old Cadillac,ich wäre da etwas vorsichtiger. Unstreitig dürfte sein, dass man keinen normalen Anhänger mit Bauschutt o.ä. hinter hängen darf. Wohnwagen dürfte auch verboten sein (stand mal in der Markt oder OP). Der Zweck zu dem die roten Kennzeichen ausgegeben werden ist ja in der 49. AusnahmeVO zur StVZO ausdrücklich mit den bekannten Fahrten benannt. Wenn Du ein andres Fahrzeug transportierst kannst Du natürlich sagen, Du willst die Teilnahme an einer Oldieveranstaltung ermöglichen, aber der Hauptzweck wäre doch streng genommen der Transport. Das könnte Dir vorgehalten werden. Und dieser Zweck ist nun mal nicht von der Ausnahmeregelung gedeckt. Aber wie das so ist, 3 Juristen 4 Meinungen.GrußAndreas

07er Kennzeichen plus LKW Nutzung. Was ist erlaubt?

Verfasst: Mi 15. Aug 2001, 13:28
von Rene E
Ein Freund von mir darf folgendes machen:Historischer LKW (Büssing 1970) zieht Tieflader mit selber 07er Nummer auf dem sich eine alte Deutz-Raupe befindet (Ladung). Wenn die Raupe abgeladen wird kann die 07er Nummer ebenfalls dort angebracht werden (damit man versichert ist), muß aber nicht da es sich um eine selbstfahrende Arbeitsmaschine bis 6 km/h handelt. Er hat extra für diese Anwendung sich die 07 geholt und Leverkusen hat es ihm erlaubt.